Einwohnerfragestunde Durchführung

    Einwohnerfragestunde

    Als Einwohnerin oder Einwohner haben Sie die Möglichkeit, in öffentlichen Sitzungen der kommunalen Vertretung zu den besprochenen Themen und zu anderen Angelegenheiten der Kommune Fragen zu stellen.

    Beschreibung

    Als Einwohnerin oder Einwohner haben Sie die Möglichkeit, in öffentlichen Sitzungen der kommunalen Vertretung zu den besprochenen Themen und anderen Angelegenheiten der Kommune Fragen zu stellen.

    Eine Einwohnerfragestunde kann eine kommunale Vertretung innerhalb ihrer Sitzung einplanen. 

    Öffentliche Sitzungen sind zum Beispiel die von Gemeinderäten oder Kreistagen sowie ihrer Fachausschüsse, sofern in der Geschäftsordnung festgelegt wurde, dass diese öffentlich stattfinden.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Einwohnerfragestunde

    Allgemeine Informationen

    Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit, ihre Bürgerinnen und Bürger aktiv an den Ratssitzungen zu beteiligen. Die Stadt Oldenburg räumt ihren Einwohnerinnen und Einwohnern diese Art der Beteiligung zu Anfang jeder öffentlichen Ratssitzung ein. Es sind Fragen zulässig, die sich auf Angelegenheiten der Stadt Oldenburg beziehen und die in öffentlicher Sitzung behandelt werden können.



    Online-Dienst

    Einwohnerfragen digital einbringen

    ID: L100040_475151002

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner werden während der Einwohnerfragestunde an die Mitglieder der Vertretung (Rat bzw. Kreistag) gerichtet. 

    Ansprechpartner

    Zentralbereich des Oberbürgermeisters und Gremien

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    26122 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Montag bis Freitag: nach Vereinbarung

    Kontakt

    Fax: 0441 235-3466

    Telefon Festnetz: 0441 235-2215

    E-Mail: oberbuergermeister@stadt-oldenburg.de

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Gegebenenfalls überprüft das Sitzungsgremium Ihre Identität als Fragenstellerin oder Fragensteller. Deshalb ist es sinnvoll, einen Identitätsnachweis dabei zu haben. 

    Voraussetzungen

    Als Fragesteller müssen Sie Einwohnerin oder Einwohner der Kommune sein, also in der Kommune ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben. Die Fragen müssen Angelegenheiten der Kommune betreffen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Einwohnerfragestunde

    Verfahrensablauf

    Wird eine Einwohnerfragestunde angeboten, ist sie in der Regel als Punkt auf der Tagesordnung zu finden. Details und Voraussetzungen regelt die jeweilige Geschäftsordnung.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Einwohnerfragestunde

    Forlgende Möglichkeiten gibt es, um Einwohnerfragen einzubringen:

    • online
      • Dort erhalten Sie weitere Hinweise zum Verfahren und werden gebeten, Ihre Daten anzugeben und bis zu drei Fragen an ein Gremium der Stadt Oldenburg zu stellen.
      • Nach dem Absenden des Formulars werden Ihre Einwohnerfragen geprüft und Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung.
    • schriftlich
      • per E-Mail an sitzungsdienst[at]stadt-oldenburg.de
      • per Post an Büro des Oberbürgermeisters, Markt 1, 26122 Oldenburg

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.11.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English