Einwohnerfragestunde
Als Einwohnerin oder Einwohner haben Sie die Möglichkeit, in öffentlichen Sitzungen der kommunalen Vertretung zu den besprochenen Themen und zu anderen Angelegenheiten der Kommune Fragen zu stellen.
Beschreibung
Als Einwohnerin oder Einwohner haben Sie die Möglichkeit, in öffentlichen Sitzungen der kommunalen Vertretung zu den besprochenen Themen und anderen Angelegenheiten der Kommune Fragen zu stellen.
Eine Einwohnerfragestunde kann eine kommunale Vertretung innerhalb ihrer Sitzung einplanen.
Öffentliche Sitzungen sind zum Beispiel die von Gemeinderäten oder Kreistagen sowie ihrer Fachausschüsse, sofern in der Geschäftsordnung festgelegt wurde, dass diese öffentlich stattfinden.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Einwohnerfragestunde
Städte und Gemeinden haben die Möglichkeit, ihre Bürgerinnen und Bürger aktiv an den Ratssitzungen zu beteiligen. Die Stadt Oldenburg räumt ihren Einwohnerinnen und Einwohnern diese Art der Beteiligung zu Anfang jeder öffentlichen Ratssitzung ein. Es sind Fragen zulässig, die sich auf Angelegenheiten der Stadt Oldenburg beziehen und die in öffentlicher Sitzung behandelt werden können.
Online-Dienst
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Zuständigkeit
Die Fragen der Einwohnerinnen und Einwohner werden während der Einwohnerfragestunde an die Mitglieder der Vertretung (Rat bzw. Kreistag) gerichtet.
Ansprechpartner
Zentralbereich des Oberbürgermeisters und Gremien
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Freitag: nach Vereinbarung
Kontakt
erforderliche Unterlagen
Gegebenenfalls überprüft das Sitzungsgremium Ihre Identität als Fragenstellerin oder Fragensteller. Deshalb ist es sinnvoll, einen Identitätsnachweis dabei zu haben.
Voraussetzungen
Als Fragesteller müssen Sie Einwohnerin oder Einwohner der Kommune sein, also in der Kommune ihren Wohnsitz oder ständigen Aufenthalt haben. Die Fragen müssen Angelegenheiten der Kommune betreffen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Einwohnerfragestunde
- §62 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
- Geschäftsordnung des Rates
Verfahrensablauf
Wird eine Einwohnerfragestunde angeboten, ist sie in der Regel als Punkt auf der Tagesordnung zu finden. Details und Voraussetzungen regelt die jeweilige Geschäftsordnung.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Einwohnerfragestunde
Forlgende Möglichkeiten gibt es, um Einwohnerfragen einzubringen:
- online
- Dort erhalten Sie weitere Hinweise zum Verfahren und werden gebeten, Ihre Daten anzugeben und bis zu drei Fragen an ein Gremium der Stadt Oldenburg zu stellen.
- Nach dem Absenden des Formulars werden Ihre Einwohnerfragen geprüft und Sie erhalten zeitnah eine Rückmeldung.
- schriftlich
- per E-Mail an sitzungsdienst[at]stadt-oldenburg.de
- per Post an Büro des Oberbürgermeisters, Markt 1, 26122 Oldenburg
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.11.2022