Niederlassungserlaubnis Erteilung für Inhaber einer Blauen Karte EUOnline erledigen

    Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen

    Als Inhaber der Blauen Karte EU können Sie unter erleichterten Bedingungen eine Niederlassungserlaubnis (unbefristeter Aufenthaltstitel) beantragen.

    Beschreibung

    Wenn Sie Inhaber eines Aufenthaltstitels "Blaue Karte EU" sind, können Sie schon nach 21 oder 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis beantragen.

    Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte mit einer Blauen Karte EU

    Grundsätzlich können Fachkräfte mit einer Blauen Karte EU unter bestimmten Voraussetzungen nach 21 oder 27 Monaten Besitz einer Aufenthaltserlaubnis eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis)

    ID: L100040_543292431

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte mit einer Blauen Karte EU

    32.33.5 - Sachgebiet Willkommensservice - Kundenservice für Studierende und Fachkräfte

    Ansprechpartner

    Stadt Hannover - 32.33.5 - Fachkräfte und Studierende

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schützenplatz 1

    30169 Hannover

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 16832337

    E-Mail: abh-fus@hannover-stadt.de

    Internet

    Weitere Informationen

    Kundenservice für Studierende und Fachkräfte sowie deren Familienangehörigen: Sie sind zum Studium, zur Ausbildung oder als Fachkraft zur Erwerbstätigkeit in Deutschland? Dann bearbeitet das Team Studierende und Fachkräfte Ihre Anliegen.

    Version

    Technisch geändert am 10.06.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    • Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
    • Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
    • Arbeitsvertrag oder bei einem Arbeitsgeberwechsel verbindliches Arbeitsplatzangebot
    • Nachweis über die zurückliegende versicherungspflichtige Beschäftigung für die Dauer von 21 bzw. 33 Monaten (einschließlich gezahlter Versicherungsbeiträge, zum Beispiel durch Vorlage der Rentenauskunft)
    • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Einkommensnachweise, Nachweis über den Empfang von Leistungen wie Eltern oder Kindergeld, Unterhaltszahlungen)
    • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz (zum Beispiel Bestätigung der Krankenversicherung über den Versicherungsschutz oder Versicherungspolice)
    • Nachweis über Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1 (nach 33 Monaten) oder B1 (nach 21 Monaten) des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (zum Beispiel Sprachzertifikat, deutsche Schul-, Ausbildungs- oder Hochschulzeugnisse).
    • Berufszulassung bei Ausübung eines reglementierten Berufs (zum Beispiel Approbation oder Berufserlaubnis)
    • Nachweis über Grundkenntnisse des deutschen Rechts und Gesellschaftsordnung (zum Beispiel Zertifikat über die erfolgreiche Teilnahme an einem Orientierungskurs und die erfolgreiche Absolvierung eines Orientierungstests)
      Bitte beachten: Auf diesen Nachweis kann verzichtet werden, wenn eine Erkrankung oder Behinderung vorliegt, die das Erlangen der Kenntnisse verhindert. Dies ist in geeigneter Form nachzuweisen (zum Beispiel durch eine fachärztliche Stellungnahme, Nachweis über Gründe, die das Erlangen der Kenntnisse auf Dauer unmöglich oder unzumutbar machen).
    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum (Miet- oder Kaufvertrag, der Auskunft über die Wohnfläche gibt)

    Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden.

    Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Unterlagen verlangen.

    Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte mit einer Blauen Karte EU

    • Online-Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
    • Gültiger Pass oder Passersatz
    • Folgende Nachweise für eine ausreichende Altersversorgung:
      Bescheinigung der Rentenversicherung über mindestens 27 bzw. 21 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
      oder
      wenn noch keine ausreichenden Pflichtbeiträge gezahlt wurden: Bescheinigung der Rentenversicherung über vergleichbare Leistungen für eine angemessene Altersversorgung.

    • Folgende Nachweise über einen gesicherten Lebensunterhalt und über ausreichenden Wohnraum:
      • Sämtliche Einkommensnachweise der letzten drei Monate von allen erwerbstätigen Familienmitgliedern im Haushalt, z.B.: Gehaltsabrechnung, Bescheid von der Agentur für Arbeit
      • Arbeitsverträge von allen erwerbstätigen Familienmitgliedern im Haushalt
      • Mietvertrag bzw. Kaufvertrag Ihrer Wohnung und Nachweis über die aktuelle Miethöhe (z.B. durch Vorlage eines Kontoauszugs).

    • Folgende Nachweise über bestehende Deutschkenntnisse:
      Nachweis über den Erwerb eines anerkannten Schulabschlusses, Ausbildungs- oder Hochschulabschlusses, sofern diese Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung in deutscher Sprache durchgeführt worden ist
      oder
      Vorlage eines Sprachzertifikats mindestens des Niveaus B1 (bei 21 Monaten) oder des Niveaus A1 (bei 27 Monaten).

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen eine gültige Blaue Karte EU (Aufenthaltstitel).
    • Sie haben im Rahmen der erteilten Blauen Karte EU eine Ihrer Qualifikation entsprechende Beschäftigung ausgeübt und ein Gehalt bezogen, das dem jeweils geltenden jährlichen Mindestbruttogehalt entspricht (dieses beträgt im Jahr 2022 beispielsweise 56.400,00 Euro; für sogenannte Mangelberufe liegt die Grenze im Jahr 2022 bei 43.992,00 Euro).
    • Sie möchten Ihre Tätigkeit an einem Ihrer Qualifikation entsprechenden Arbeitsplatz mit dem entsprechenden Mindestgehalt fortsetzen.
    • Sie können den Lebensunterhalt für sich und Ihre Familie ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
    • Sie verfügen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.
    • Sie besitzen eine dauerhafte Beschäftigungserlaubnis.
    • Wenn Sie in einem reglementierten Beruf tätig sind, müssen Sie im Besitz der erforderlichen Berufszulassung sein (zum Beispiel Approbation oder Berufserlaubnis).
    • Wenn Sie nach 21 Monaten eine Niederlassungserlaubnis erhalten möchten:
      • Sie waren für die Dauer von 21 Monaten im Besitz der Blauen Karte EU und können für diese Zeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen.
      • Sie verfügen über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau B1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
    • Wenn Sie nach 33 Monaten eine Niederlassungserlaubnis erhalten möchten:
      • Sie waren für die Dauer von 33 Monaten im Besitz der Blauen Karte EU und können für diese Zeit eine versicherungspflichtige Beschäftigung nachweisen.
      • Sie verfügen über einfache Kenntnisse der deutschen Sprache auf dem Niveau A1 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen.
    • Sie verfügen über Grundkenntnisse der deutschen Rechts und Gesellschaftsordnung.
      Bitte beachten Sie: Vom BAMF angebotene Orientierungskurse vermitteln diese Kenntnisse.
    • Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre haushaltsangehörigen Familienmitglieder.
    • Sie haben keine Vorstrafen.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor

    Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte mit einer Blauen Karte EU

    • Sie besitzen einen gültigen und anerkannten Pass oder Passersatz.
    • Sie besitzen eine Blaue Karte EU.
    • Sie haben mindestens 27 Monate eine qualifizierte Beschäftigung nach § 18g AufenthG (Blaue Karte EU) ausgeübt und für diesen Zeitraum Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung geleistet oder weisen Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung oder eines Versicherungsunternehmens nach
      und
      Sie haben einfache Deutschkenntnisse (Niveau A1)
      Diese Frist verkürzt sich auf 21 Monate einer qualifizierten Beschäftigung, wenn Sie über ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1) verfügen.
    • Ihr Lebensunterhalt ist ohne die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gesichert.
    • Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen.
    • Der Erteilung stehen keine Straftaten entgegen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
    • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
    • Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
    • Ein Vorverfahren (Widerspruch) findet in Niedersachsen nicht statt.
    • Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden.

    Verfahrensablauf

    • Die Niederlassungserlaubnis ist zu beantragen, bevor die Gültigkeit Ihrer aktuellen Blauen Karte EU abläuft.
    • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der örtlich zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
    • Während des Termins in der Ausländerbehörde werden Ihre Identität und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
    • Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der Niederlassungserlaubnis durch die Bundesdruckerei (in Form eines elektronischen Aufenthaltstitels, kurz: eAT-Karte). Dafür werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
    • Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die eAT-Karte bei der zuständigen Stelle abholen. Da die eAT-Karte mit einer Online-Ausweisfunktion verbunden ist, müssen Sie sie grundsätzlich persönlich abholen.
    • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

    Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte mit einer Blauen Karte EU

    Die Niederlassungserlaubnis kann online beantragt werden. Bitte lesen Sie vorher alle Informationen auf dieser Seite aufmerksam durch, um zu erfahren, welche Unterlagen bei diesem Antrag einzureichen sind.

    Nach Eingang des Antrags erhalten Sie eine Aufforderung zur Zahlung der Bearbeitungsgebühr und die Bitte, anschließend einen Zahlungsnachweis zu übersenden. Nach Eingang des Zahlungsnachweises erfolgt die Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen.

    Sind alle Unterlagen vollständig und die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis erfüllt, erhalten Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache zum Zweck der Aufnahme der für die Ausstellung der Niederlassungserlaubnis notwendigen Biometriedaten.

    Fristen

    Antragsfrist:

    6 bis 8 Wochen

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

    Spätestens 6 bis 8 Wochen vor Ablauf der aktuellen Blauen Karte EU sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

    Geltungsdauer:

    Die Niederlassungserlaubnis wird unbefristet erteilt. Lediglich der elektronische Aufenthaltstitel (eAT-Karte) wird befristet ausgestellt und muss nach dem Ende der Gültigkeit erneuert werden.

    Bearbeitungsdauer

    Dauer: ca. 6 bis 8 Wochen

    Bemerkung für weitere Informationen zur Bearbeitungsdauer:

    Die Bearbeitungsdauer kann je nach Auslastung der Ausländerbehörde unterschiedlich sein.

    Etwa 4 bis 6 Wochen dauert die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels durch die Bundesdruckerei.

    Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte mit einer Blauen Karte EU

    Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und nach Vorlage aller Unterlagen derzeit bis zu 6 Monaten betragen.

    Kosten

    Gebühr: 113,00 Euro

    Bemerkung:

    Der Zeitpunkt sowie die Form der Gebührenerhebung sowie der Bezahlung variieren je nach Behörde.

    Für die Ausstellung der Niederlassungserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte), der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.

    Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte mit einer Blauen Karte EU

    Für die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese beträgt 113 Euro. Für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige fallen niedrigere Gebühren an.
    Die Hälfte der Bearbeitungsgebühr wird direkt nach der Antragstellung erhoben. Dazu erhalten Sie nach Stellung des Antrags eine konkrete Zahlungsaufforderung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    • Die Mindestgehaltsgrenzen werden jährlich zum Jahresende für das Folgejahr im Bundesanzeiger durch das Bundesministerium des Innern und für Heimat bekanntgegeben und auch auf den entsprechenden Internetseiten aktualisiert.
    • Sind die Voraussetzungen für die Verlängerung der Blauen Karte EU erfüllt, kann die Niederlassungserlaubnis auch zusätzlich zur Blauen Karte EU erteilt werden. Der gleichzeitige Besitz einer Niederlassungserlaubnis und einer Blauen Karte EU ist möglich.
    • Das Verfahren wird in der Regel in deutscher Sprache durchgeführt.
    • Achten Sie darauf, Ihre Angaben nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig zu machen. Nur so kann die Ausländerbehörde Ihr Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeiten.
    • Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für Sie von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.

    Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte mit einer Blauen Karte EU

    • Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Die Nutzungsdauer des elektronischen Aufenthaltstitels ist hierbei an die Gültigkeit des Heimatpasses oder Passersatzes geknüpft, sodass auf dem elektronischen Aufenthaltstitel eine befristete Nutzungsdauer eingetragen ist, der Aufenthaltsstatus bei der Niederlassungserlaubnis ist jedoch unbefristet.
    • Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
    • Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
    • Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

    Weitere Informationen

    Kostenlose Beratung zu den Themen Einreise, Aufenthalt und Beruf erhalten Sie auch bei der "Hotline Arbeiten und Leben in Deutschland" vom Portal der Bundesregierung für Fachkräfte aus dem Ausland.
    Telefon: 030 1815-1111
    Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr.

    Bemerkungen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 01.08.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Arbeitnehmer, Beschäftigung, Gehaltsgrenze, Anstellung, Sprachkenntnisse, Arbeitserlaubnis, Lebensunterhaltssicherung, Arbeit, Akademiker, Privilegierung, Job, Unbefristeter Aufenthalt Deutschland, Fachkraft akademische Ausbildung, Erwerbstätigkeit, Unbefristetes Aufenthaltsrecht, Fachkraft mit Hochschulabschluss, Berufserlaubnis, Kenntnisse Rechts- und Gesellschaftsordnung, Integrationskurs, Berufsausübungserlaubnis, Mindestbruttogehalt, Einwanderung, Antrag auf Aufenthaltstitel, Ausreichender Wohnraum, Fachkräfteeinwanderung, Aufenthaltsrecht, Beruf, Blue-Card, Hochqualifizierte

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de