Sorgeregister Ausstellung NegativbescheinigungOnline erledigen

    Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen

    Eine Bescheinigung des Jugendamtes kann als Nachweis der elterlichen Sorge dienen

    Beschreibung

    Eine Mutter kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist. Voraussetzung ist, dass die Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist. Die Auskunft wird von dem örtlichen Jugendamt erteilt. Ein Vater kann eine solche Bescheinigung nicht erhalten.

    Online-Dienst

    Schriftliche Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister

    ID: L100040_545979216

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig ist in der Regel das Jugendamt, in dessen Einzugsbereich die Mutter wohnt.

    Hinweise für Sehnde: Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen

    Grundsätzlich ist die Region Hannover für Sie zuständig, sofern Sie Ihren Wohnsitz in einer regionsangehörigen Gemeinde haben.

    Zu den regionsangehörigen Gemeinden für die die Region Hannover bei dieser Dienstleistung zuständig ist lauten:

    - Barsinghausen

    - Burgwedel

    - Garbsen

    - Gehrden

    - Hemmingen

    - Isernhagen

    - Neustadt a. Rbge.

    - Pattensen

    - Ronnenberg

    - Sehnde

    - Seelze

    - Springe

    - Uetze

    - Wedemark

    - Wennigsen

    - Wunstorf

    Wohnen Sie jedoch in der Stadt Burgdorf, Laatzen, Langenhagen, Lehrte oder in der Landeshauptstadt Hannover, so müssten Sie sich bitte direkt mit der dementsprechenden Stadt in Verbindung setzen.

    Ansprechpartner

    Für Sehnde wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.

    erforderliche Unterlagen

    Erforderlich sind Angaben zu Geburtsdatum und -ort sowie dem Namen des Kindes zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt.

    Gegebenenfalls kann die Vorlage eines Identitätsnachweises (z.B. Personalausweis) der Mutter erforderlich sein.

    Eine Nachfrage zu den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Jugendamt wird empfohlen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    In der Regel wird ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich sein

    Voraussetzungen

    Die Mutter kann eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen.

    Der Vater eines Kindes kann keine Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen.

    Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet, wird keine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister erteilt.

    Rechtsgrundlage(n)

    §58a Abs. 2 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)

    Verfahrensablauf

    Antragstellung durch die Mutter.

    Eine besondere Form der Antragstellung ist nicht vorgeschrieben

    Hinweise für Sehnde: Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen

    Nutzen Sie gerne unseren digitalen Antrag (Onlineservice siehe oben) oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.

    Klicken Sie hierfür auf diesen LINK für die Terminvereinbarung des Fachbereich Jugend - Beurkundungen der Region Hannover.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    Die Bearbeitungsdauer ist von der jeweiligen Arbeitsbelastung des Jugendamtes abhängig.

    Wird das Sorgeregister nicht bei dem für den Wohnsitz der Mutter zuständigen Jugendamt geführt, ist mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Als Nachweis über die elterliche Sorge kann auch die Entscheidung eines Gerichts vorgelegt werden.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersäsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Metainformation