Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen
Eine Bescheinigung des Jugendamtes kann als Nachweis der elterlichen Sorge dienen
Beschreibung
Eine Mutter kann eine Bescheinigung darüber erhalten, dass und in welchem Umfang sie Inhaberin der elterlichen Sorge für ihr Kind ist. Voraussetzung ist, dass die Mutter nicht mit dem Vater des Kindes verheiratet ist. Die Auskunft wird von dem örtlichen Jugendamt erteilt. Ein Vater kann eine solche Bescheinigung nicht erhalten.
Online-Dienst
Schriftliche Auskunft über die Alleinsorge aus dem Sorgeregister
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Zuständig ist in der Regel das Jugendamt, in dessen Einzugsbereich die Mutter wohnt.
Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen
Grundsätzlich ist die Region Hannover für Sie zuständig, sofern Sie Ihren Wohnsitz in einer regionsangehörigen Gemeinde haben.
Zu den regionsangehörigen Gemeinden für die die Region Hannover bei dieser Dienstleistung zuständig ist lauten:
- Barsinghausen
- Burgwedel
- Garbsen
- Gehrden
- Hemmingen
- Isernhagen
- Neustadt a. Rbge.
- Pattensen
- Ronnenberg
- Sehnde
- Seelze
- Springe
- Uetze
- Wedemark
- Wennigsen
- Wunstorf
Wohnen Sie jedoch in der Stadt Burgdorf, Laatzen, Langenhagen, Lehrte oder in der Landeshauptstadt Hannover, so müssten Sie sich bitte direkt mit der dementsprechenden Stadt in Verbindung setzen.
Ansprechpartner
51.03 - Team Beistandschaften, Vormundschaften, Pflegschaften
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 09:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 14:00 - 17:00 Uhr Mittwoch: 09:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 09:00 - 15:30 Uhr Freitag: geschlossen
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 61621222
E-Mail: beistaende@region-hannover.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
Erforderlich sind Angaben zu Geburtsdatum und -ort sowie dem Namen des Kindes zur Zeit der Beurkundung seiner Geburt.
Gegebenenfalls kann die Vorlage eines Identitätsnachweises (z.B. Personalausweis) der Mutter erforderlich sein.
Eine Nachfrage zu den erforderlichen Unterlagen beim zuständigen Jugendamt wird empfohlen.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
In der Regel wird ein persönliches Erscheinen nicht erforderlich sein
Voraussetzungen
Die Mutter kann eine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen.
Der Vater eines Kindes kann keine Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen.
Sind die Eltern des Kindes miteinander verheiratet, wird keine schriftliche Auskunft aus dem Sorgeregister erteilt.
Rechtsgrundlage(n)
§58a Abs. 2 Sozialgesetzbuch VIII (SGB VIII)
Verfahrensablauf
Antragstellung durch die Mutter.
Eine besondere Form der Antragstellung ist nicht vorgeschrieben
Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen
Nutzen Sie gerne unseren digitalen Antrag (Onlineservice siehe oben) oder vereinbaren Sie einen persönlichen Termin.
Klicken Sie hierfür auf diesen LINK für die Terminvereinbarung des Fachbereich Jugend - Beurkundungen der Region Hannover.
Fristen
keine
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist von der jeweiligen Arbeitsbelastung des Jugendamtes abhängig.
Wird das Sorgeregister nicht bei dem für den Wohnsitz der Mutter zuständigen Jugendamt geführt, ist mit einer längeren Bearbeitungsdauer zu rechnen.
Kosten
Es fallen keine Gebühren an.
Hinweise (Besonderheiten)
Als Nachweis über die elterliche Sorge kann auch die Entscheidung eines Gerichts vorgelegt werden.
Weitere Informationen
Hinweise für Neustadt am Rübenberge: Auskunft aus dem Sorgeregister beantragen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersäsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
Metainformation
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