Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung für FreiberuflerOnline erledigen

    Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit für Freiberufler beantragen

    Sie können Ihre Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer freiberuflichen Tätigkeit verlängern, wenn Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit in Deutschland weiter ausüben wollen und hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen.

    Beschreibung

    Sie können Ihre befristete Aufenthaltserlaubnis für Freiberufler verlängern, wenn Sie Ihre freiberufliche Tätigkeit in Deutschland weiter ausüben wollen. 

    Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen.

    Zu den freiberuflichen Tätigkeiten gehören die selbständig ausgeübten wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende, erzieherische oder andere selbstständige Berufstätigkeiten nach § 18 Absatz 1 des Einkommensteuergesetzes (zum Beispiel selbstständige Ärzte, Notare, Steuerberater).

    Soweit erforderlich, müssen Sie aktuell nochmals eine Berufserlaubnis vorlegen.

    Online-Dienste

    Antrag auf Änderung der Auflagen gemäß § 12 Absatz 2 Aufenthaltsgesetz

    ID: L100040_461806606

    Beschreibung

    Nach § 12 Abs. 2 AufenthG können das Visum und Ihre Aufenthaltserlaubnis mit Auflagen versehen werden. Insbesondere die Verfügung einer räumlichen Beschränkung, sowie einer Wohnsitzauflage sind möglich.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Antrag auf Erteilung / Verlängerung Aufenthaltstitel, einer Niederlassungserlaubnis, einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU Aufenthaltsgesetz

    ID: L100040_461759494

    Beschreibung

    Der Antrag auf Erteilung eines Aufenthaltstitels ermöglicht Ihnen die erstmalige Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis (z.B. nach erfolgter Einreise mit Visum oder nach Erhalt eines Anerkennungsbescheids durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge) i.S.d. § 7 AufenthG zu stellen.

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zum Serviceportal Landkreis Leer

    ID: L100040_491531575

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    die zuständige Stelle.

    In Niedersachsen nehmen die Landkreise (einschließlich der Region Hannover) und die größeren Städte die Aufgaben der Ausländerbehörde wahr.

    Ansprechpartner

    Ordnungs- und Straßenverkehrsamt - Hinweis: Das Ordnungsamt (inkl. Jagd- und Waffenbehörde) ist in der Bavinkstraße 23 in 26789 Leer ansässig. Das Straßenverkehrsamt hat seinen Sitz in der Ringstraße 26 in 26789 Leer.

    Adresse

    Hausanschrift

    Bavinkstaße 23

    26789 Leer

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:30 - 12:30 Uhr Di. 08:30 - 12:30 Uhr Mi. 08:30 - 12:30 Uhr Do. 08:30 - 12:30 Uhr Fr. 08:30 - 12:30 Uhr Hinweis: In begründeten Fällen sind auch Termine nach Anmeldung an der Info möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0491 926-1640(Ausländerbehörde)

    Fax: 0491 926-1602(direkt)

    Telefon Festnetz: 0491 926-1423(Ordnungsamt (allgemein))

    E-Mail: abh@lkleer.de

    E-Mail: ordnungsamt@lkleer.de

    Internet

    Bankverbindung

    Landkreis Leer

    Empfänger: Landkreis Leer

    IBAN: DE79 2855 0000 0000 8033 61

    BIC: BRLADE21LER

    Bankinstitut: Sparkasse LeerWittmund

    Version

    Technisch geändert am 23.01.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Grundsätzlich erfordert die Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnis die Vorlage der gleichen Unterlagen wie zur Ersterteilung:

    • Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
    • Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
    • Bei reglementierten Berufen: Erlaubnis zur Ausübung des freien Berufes oder Zusage über die Erteilung
    • Nachweise über die Sicherung des Lebensunterhalts (zum Beispiel Eigenkapital, Sperrkonto, Verpflichtungserklärung)
    • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
    • Ab Vollendung des 45. Lebensjahres: Nachweis über die angemessene Altersvorsorge (zum Beispiel Nachweise über eigenes Vermögen, erworbene Rentenanwartschaften, Betriebsvermögen)
    • Aktuelle Meldebescheinigung
    • Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Voraussetzungen

    Für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis müssen Sie dieselben Voraussetzungen wie bei der erstmaligen Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllen. Dies sind regelmäßig:

    • Sie besitzen ein anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz).
    • Sie wollen eine selbstständige, freiberufliche Tätigkeit in Deutschland ausüben.
    • Sie verfügen, soweit dies für die Ausübung der Beschäftigung erforderlich ist, über eine gültige Berufsausübungserlaubnis bzw. wurde Ihnen die Erteilung der Erlaubnis durch die zuständige Stelle zugesichert.
    • Sie können eine angemessene Alterssicherung nachweisen, wenn Sie das 45. Lebensjahr vollendet haben.
    • Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
    • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
    • Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
    • Ein Vorverfahren (Widerspruch) findet in Niedersachsen nicht statt.
    • Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
    • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
    • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines neuen elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen. Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
    • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

    Fristen

    Spätestens 8 vor Ablauf Ihrer aktuellen Aufenthaltserlaubnis sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

    Die Aufenthaltserlaubnis wird in der Regel für die Dauer der freiberuflichen Tätigkeit verlängert.

    Klagefrist 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt von den örtlichen Gegebenheiten sowie von der sachlichen Richtigkeit der Angaben im Antrag sowie der Vollständigkeit der Antragsunterlagen ab.

    Kosten

    Kosten:

    • 96,00 bei einem weiteren Aufenthalt von bis zu drei Monaten
    • 93,00 bei einem weiteren Aufenthalt von über drei Monaten

    Bemerkung:

    Für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis in Form des elektronischen Aufenthaltstitels, der auch als elektronischer Identitätsnachweis genutzt werden kann, können weitere Gebühren anfallen.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Angemessene Altersvorsorge, Arbeitserlaubnis, Einwanderung, Beruf, Beschäftigung, Einkommenssteuergesetz, Job, Arbeit, Arbeitsmarktzugang, Sicherung des Lebensunterhalts, Aufenthaltsrecht, Berufserlaubnis, Erwerbstätigkeit, Berufsausübungserlaubnis, Selbstständigkeit, Selbstständige Tätigkeit, Verlängerung einer Aufenthaltserlaubnis, Freiberufliche Tätigkeit

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de