Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zur Teilnahme am europäischen FreiwilligendienstOnline erledigen

    Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen

    Wenn Sie an einem europäischen Freiwilligendienst nach der EU-Richtlinie 2016/801 teilnehmen möchten, können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen

    Beschreibung

    Als Teilnehmerin oder Teilnehmer am Europäischen Freiwilligendienst wird Ihnen eine Aufenthaltserlaubnis für die Dauer des freiwilligen Dienstes, höchstens aber für ein Jahr erteilt.

    Die zwischen Ihnen und der aufnehmenden Einrichtung getroffene Vereinbarung muss die wesentlichen Angaben (Tätigkeitsbeschreibung, Dauer, Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Betreuung, Vergütung sowie gegebenenfalls Schulungsmaßnahmen) enthalten.

    Wenn Sie das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, benötigen Sie zudem die Zustimmung Ihrer Personensorgeberechtigten.

    Neben der Teilnahme am Freiwilligendienst ist die Ausübung einer zusätzlichen Beschäftigung nicht gestattet.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen

    Ausländerinnen und Ausländern, die am Europäischen Freiwilligendienst (EFD) teilnehmen wollen, kann eine Aufenthaltserlaubnis erteilt werden. Die Aufenthaltserlaubnis wird für die Dauer der Teilnahme am jeweiligen Freiwilligendienst erteilt. Der EFD ist auf maximal zwölf Monate beschränkt.

    Nähere Informationen zum EFD erhalten Sie im Internet:

    Europäischer Freiwilligendienst

    Sie interessieren sich für eine Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst, Freiwilligen Sozialen Jahr oder Freiwilligen Ökologischen Jahr? Informationen hierzu finden Sie auf der Dienstleistungsseite Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst, Freiwilligen Sozialen Jahr oder Freiwilligen Ökologischen Jahr

    Online-Dienst

    Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am Freiwilligendienst online beantragen

    ID: L100040_476316124

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Zuständigkeit

    die zuständige Stelle.

    In Niedersachsen nehmen die Landkreise (einschließlich der Region Hannover) und die größeren Städte die Aufgaben der Ausländerbehörde wahr.

    Ansprechpartner

    Stadt Oldenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Markt 1

    26105 Oldenburg (Oldenburg)

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-3444

    E-Mail: servicecenter@stadt-oldenburg.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 08.05.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz)
    • Visum, sofern dies für Einreise erforderlich war
    • Aktuelles biometrisches Foto im Passformat (45 x 35 mm)
    • Vereinbarung mit der aufnehmenden Einrichtung zur Durchführung des Europäischen Freiwilligendienstes mit Tätigkeitsbeschreibung sowie Angaben zur Dauer des Freiwilligendienstes, Arbeitszeiten, Arbeitsbedingungen, Betreuung, Vergütung und eventuell enthaltenen Schulungsmaßnahmen.
    • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
    • Vor Vollendung des 18. Lebensjahres: Zustimmung der Personensorgeberechtigten
    • Im Einzelfall kann die Ausländerbehörde weniger oder weitere Nachweise verlangen.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen

    • Ihr gültiger Reisepass
    • Vereinbarung mit der aufnehmenden Einrichtung, aus der sich die nachstehenden Daten ergeben:
      • eine Beschreibung des Freiwilligendienstes,
      • Angaben über die Dauer des Freiwilligendienstes und die Dienstzeiten des Ausländers,
      • Angaben über die Bedingungen der Tätigkeit und der Betreuung des Ausländers,
      • Angaben über die dem Ausländer zur Verfügung stehenden Mittel für Lebensunterhalt und Unterkunft sowie Angaben über Taschengeld, das ihm für die Dauer des Aufenthalts mindestens zur Verfügung steht, und
      • Angaben über die Ausbildung, die der Ausländer gegebenenfalls erhält, damit er die Aufgaben des Freiwilligendienstes ordnungsgemäß durchführen kann.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Nein

    Schriftform erforderlich: Ja

    Formlose Antragsstellung möglich: Nein

    Persönliches Erscheinen nötig: Ja

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen ein anerkanntes und gültiges Identitätsdokument (zum Beispiel Reisepass oder Passersatz) und - sofern dies für die Einreise nach Deutschland erforderlich war - ein zweckentsprechendes Visum.
    • Sie haben eine formgerechte Vereinbarung mit einer seriösen Einrichtung über die Durchführung des Freiwilligendienstes geschlossen.
    • Es liegt kein gesetzlich geregelter Ablehnungsgrund vor (zum Beispiel sollten Sie nicht zu den Personen gehören, die in Deutschland internationalen Schutz genießen, die die Zuerkennung internationalen Schutzes beantragt haben, deren Abschiebung vorübergehend ausgesetzt ist oder denen vorübergehend Schutz gewährt wurde; auch sollte die Sie aufnehmende Einrichtung nicht nur zu dem Zweck gegründet worden sein, die Einreise und den Aufenthalt von Ausländern zu erleichtern).
    • Sie verfügen über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen

    Die antragstellende Person muss am jeweiligen Freiwilligendienst teilnehmen.

    Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis muss der Lebensunterhalt der antragstellenden Person gesichert sein. Dies wird regelmäßig durch die Leistungen für das Absolvieren des Freiwilligendienstes sichergestellt.

    Des Weiteren müssen die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sein:

    • Ihre Identität muss geklärt sein,
    • gegen Sie darf kein Ausweisungsinteresse bestehen und
    • Sie müssen die Passpflicht erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    • Widerspruch gegen die Entscheidung der Ausländerbehörde
    • Klage vor dem im Widerspruchsbescheid genannten Gericht, wenn dem Widerspruch nicht entsprochen wird
    • Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
    • Ein Vorverfahren (Widerspruch) findet in Niedersachsen nicht statt.
    • Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden

    Verfahrensablauf

    • Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die Antragsstellung online ermöglicht oder ein spezielles Antragsformular vorhält.
    • Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie einen Termin in der Ausländerbehörde. Im Fall der Online-Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres Antrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um einen Termin zu vereinbaren.
    • Während des Termins werden Ihre Identität und Ihre Unterlagen geprüft (bringen Sie bitte Ihre Unterlagen, möglichst im Original, mit zum Termin).
    • Wird Ihrem Antrag entsprochen, werden für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT-Karte) Ihre Fingerabdrücke genommen. Die Ausländerbehörde beauftragt die Herstellung der eAT-Karte bei der Bundesdruckerei. Nach der Fertigstellung erhalten Sie eine Information und können die Aufenthaltserlaubnis bei der zuständigen Stelle abholen. Die eAT-Karte ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
    • Wird Ihr Antrag abgelehnt, erhalten Sie einen Ablehnungsbescheid.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen

    Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am Europäischen Freiwilligendienst kann

    • online oder
    • formlos schriftlich gestellt werden
      • per E-Mail an auslaenderbuero[at]stadt-oldenburg.de »,
      • per Post an Ausländerbüro, Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg, oder
      • per Fax an 0441 235-3181

    Nach Eingang des Antrages nimmt das Ausländerbüro Kontakt zu Ihnen auf und fordert gegebenenfalls weitere notwendige Unterlagen von Ihnen an. Liegen die Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels vor, erhalten Sie einen Termin zur Abgabe Ihrer biometrischen Daten.

    Nach der Abgabe der biometrischen Daten im Ausländerbüro und dem Abschluss der aufenthaltsrechtlichen Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über den bewilligten Aufenthaltstitel. Das Ausländerbüro bestellt außerdem den elektronischen Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei. Nähere Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels finden Sie hier.

    Fristen

    Dauer: 6 Wochen bis 8 Wochen 

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

    Spätestens 8 Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums bzw. vor Antritt Ihres Freiwilligendienstes sollte der Antrag bei der Ausländerbehörde eingehen.

    Geltungsdauer: maximal 1 Jahr

    Bemerkung (für weitere Informationen zur Frist):

    Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 1 Jahr ausgestellt.

    Bearbeitungsdauer

    Die Dauer der Antragsbearbeitung hängt von den örtlichen Gegebenheiten sowie von der sachlichen Richtigkeit der Angaben im Antrag sowie der Vollständigkeit der Antragsunterlagen ab.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen

    Sie erhalten innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag. Die Bearbeitungsdauer hängt dann vom jeweiligen Einzelfall und Ihrer Mitwirkung ab. Bitte beachten Sie, dass es insbesondere unmittelbar vor und in den Urlaubs- und Ferienzeiten erfahrungsgemäß zu sehr vielen Anfragen kommt, sodass mit Verzögerungen in der Bearbeitung zu rechnen ist.

    Kosten

    Gebühr 100.00 EUR

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Aufenthaltserlaubnis für die Teilnahme am europäischen Freiwilligendienst beantragen

    • 100 Euro für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis
    • 93 Euro für die Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis

    Hinweise (Besonderheiten)

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 07.04.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Programm der Europäischen Union, Einwanderung, Erwerbstätigkeit, Beschäftigung, Arbeit, Erasmus-Programm, Aufenthaltsrecht, Europäischer Freiwilligendienst, Beruf, Anstellung, Antrag auf Aufenthaltserlaubnis, Aufenthaltstitel, Freiwilligendienst, Job, solidarische Tätigkeit, EFD, European Voluntary Service

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de