Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher ÄnderungOnline erledigen

    Persönliche Daten einer bestehenden Beeidigung als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer ändern

    Ändern sich persönliche Daten zu einer bestehenden allgemeinen Beeidigung als Dolmetscher:in oder Ermächtigung als Übersetzer:in, sind diese dem Landgericht Hannover mitzuteilen.

    Beschreibung

    Die allgemeine Beeidigung von Gerichtsdolmetscher:innen, Dolmetscher:innen, für behördliche und notarielle Zwecke Gebärdensprachdolmetscher:innen und die Ermächtigung von Übersetzer:innen zur Sprachübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke für das Gebiet des Landes Niedersachsen erfolgt auf Antrag beim Landgericht Hannover.

    Sind Sie bereits beeidigt oder ermächtigt und andern sich nachträglich Ihre persönlichen Daten, sind die Änderungen dem Landgericht Hannover mitzuteilen. Mitzuteilen sind insbesondere Namensänderungen, Adressänderungen, Änderungen von Kontakt- und Erreichbarkeitsdaten oder auch Angaben zur fachlichen Qualifikation.

    Weitere Sprachen können Sie nicht als Änderung mitteilen. Hierfür ist ein neuer, kostenpflichtiger Antrag auf allgemeine Beeidigung als Dolmetscher:in oder Dolmetscher und/oder Ermächtigung als Übersetzer:in oder Übersetzer beim Landgericht Hannover zu stellen.

    Online-Dienst

    Antrag auf Löschung oder Änderung einer bestehenden Beeidigung als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder Ermächtigung als Übersetzerin/Übersetzer

    ID: L100040_448373290

    Beschreibung

    Antrag zur Änderung von persönlichen Daten oder Löschung einer bestehenden allgemeinen Beeidigung als Dolmetscher/Dolmetscherin und/oder Ermächtigung als Übersetzer/Übersetzerin.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    zuständige Stelle

    Landgericht Hannover 

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landgericht Hannover.

    Ansprechpartner

    Landgericht Hannover

    Adresse

    Hausanschrift

    Volgersweg 65

    30175 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 15:00 (von Juni bis August bis 15:00 Uhr) Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Telefonisch erreichen Sie das Landgericht Hannover Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Eilanträge, die am Freitag oder vor Feiertagen eingereicht und bearbeitet werden sollen, müssenvor 12:00 Uhr schriftlich oder per Fax eingegangen sein. Die Kernzeit endet freitags und vor Feiertagen um 12:00 Uhr. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Mitarbeiter des Landgerichts teilweise nur vormittags anwesend sind bzw. Gleitzeiten in Anspruch nehmen können, so dass sie außerhalb der Kernzeiten (09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 15.30 Uhr) ggf. nicht erreichbar sind.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 347-0

    E-Mail: lgh-poststelle@justiz.niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Änderungen von fachlichen Qualifikationen sind durch geeignete Nachweise, z. B. Zeugnisse, Bescheinigungen, zu belegen. 

    Voraussetzungen

    Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Kein Rechtsbehelf, da lediglich Angaben für eine bestehende Beeidigung als Dolmetscher:in und/oder Übersetzer:in geändert werden.

    Verfahrensablauf

    Das Landgericht Hannover verarbeitet mitgeteilte Änderungen und trägt diese im Verzeichnis über die allgemein beeidigten Dolmetscher:innen und die ermächtigten Übersetzer:innen ein, wenn einer Einstellung in das Verzeichnis mit dem Antrag auf Beeidigung oder Ermächtigung zugestimmt wurde.

    Fristen

    Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Antragstellung. Änderungen von persönlichen Daten sollten unverzüglich mitgeteilt werden.

    Bearbeitungsdauer

    Mitgeteilte Änderungen werden unverzüglich verarbeitet.

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Bitte denken Sie daran, dass Ihnen Aufträge von Gerichten, Behörden und Notariaten nur erteilt werden können, wenn Ihre persönlichen Daten auf einem aktuellen Stand sind und Sie erreicht werden können.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium am 08.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 01.06.2024

    Stichwörter

    Dolmetscher/Dolmetscherin werden, Vorübergehende Tätigkeit als Übersetzer, Vorübergehende Tätigkeit als Übersetzerin, Vorübergehende Tätigkeit als Dolmetscherin, Übersetzer/Übersetzerin werden, Dolmetscher/in - Allgemeine Beeidigung und Übersetzer/in - Ermächtigung, Vorübergehende Tätigkeit als Dolmetscher, Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher und bestellten Übersetzer Eintragung

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de