Persönliche Daten einer angezeigten vorübergehenden Tätigkeit als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder als Übersetzerin/Übersetzer ändern
Ändern sich persönliche Daten zu einer angezeigten vorübergehenden Tätigkeit als Dolmetscher:in oder als Übersetzer:in, sind diese dem Landgericht Hannover mitzuteilen.
Beschreibung
Die allgemeine Beeidigung von Dolmetscher:innen, die Ermächtigung von Übersetzer:innen zur Sprachübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke für das Gebiet des Landes Niedersachsen erfolgt auf Antrag beim Landgericht Hannover.
Wenn Sie die Tätigkeit nur vorübergehend und gelegentlich in Niedersachen ausüben wollen und Ihren Wohnsitz
- in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union,
- in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat, demgegenüber die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vertragsrechtlich zur Gleichbehandlung seiner Staatsangehörigen hinsichtlich der Anerkennung von Berufsqualifikationen verpflichtet sind (Niederlassungsstaat),
haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag für die Dauer von einem Jahr in das Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher:innen und ermächtigten Übersetzer:innen aufgenommen werden und die Tätigkeit während dieser Zeit mit denselben Rechten und Pflichten ausüben, die für in Niedersachsen beeidigte Dolmetschende und ermächtigte Übersetzende gelten. Die vorübergehende Tätigkeit kann auf Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden.
Ändern sich nachträglich Ihre persönlichen Daten einer angezeigten vorübergehenden Tätigkeit als Dolmetscher:in oder als Übersetzer:in, sind die Änderungen dem Landgericht Hannover mitzuteilen. Mitzuteilen sind insbesondere Namensänderungen, Adressänderungen, Änderungen von Kontakt- und Erreichbarkeitsdaten oder auch Angaben zur fachlichen Qualifikation.
Weitere Sprachen können Sie nicht als Änderung mitteilen. Hierfür müssen Sie die vorübergehende Tätigkeit als Dolmetscher:in und/oder als Übersetzer:in für diese Sprachen beim Landgericht Hannover unter Vorlage der notwendigen Nachweise erneut anzeigen.
Online-Dienst
Anzeige der Verlängerung, Beendigung oder Änderung persönlicher Daten einer vorübergehenden Tätigkeit als Dolmetscher/in und/oder Übersetzer/in
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Online-Ausweis mit zugehöriger PIN, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau hoch).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
zuständige Stelle
Landgericht Hannover
Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landgericht Hannover.
Ansprechpartner
Landgericht Hannover
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 15:00 (von Juni bis August bis 15:00 Uhr) Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Telefonisch erreichen Sie das Landgericht Hannover Montag bis Donnerstag:  09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Eilanträge , die am Freitag oder vor Feiertagen eingereicht und bearbeitet werden sollen, müssen vor 12:00 Uhr schriftlich oder per Fax eingegangen sein. Die Kernzeit endet freitags und vor Feiertagen um 12:00 Uhr. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Mitarbeiter des Landgerichts teilweise nur vormittags anwesend sind bzw. Gleitzeiten in Anspruch nehmen können, so dass sie außerhalb der Kernzeiten (09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 15.30 Uhr) ggf. nicht erreichbar sind.
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 347-0
erforderliche Unterlagen
Änderungen von fachlichen Qualifikationen müssen mit geeigneten Nachweisen, z.B. Zeugnisse, Bescheinigungen, belegt werden.
Voraussetzungen
Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Kein Rechtsbehelf, da lediglich Angaben für eine bestehende Beeidigung als Dolmetscher:in und/oder Übersetzer:in geändert werden.
Verfahrensablauf
Das Landgericht Hannover verarbeitet mitgeteilte Änderungen und trägt sie im Verzeichnis über die allgemein beeidigten Dolmetscher:innen und die ermächtigten Übersetzer:innen ein, wenn einer Einstellung in das Verzeichnis mit der Anzeige auf vorübergehende Tätigkeit zugestimmt wurde.
Fristen
Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Antragstellung. Änderungen von persönlichen Daten sollten unverzüglich mitgeteilt werden.
Bearbeitungsdauer
Mitgeteilte Änderungen werden unverzüglich verarbeitet.
Kosten
Gebühr kostenfrei
Hinweise für Niedersachsen: Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher Änderung Vorübergehende Tätigkeit als Dolmetscher und Übersetzer aus anderen EU-/EWR-Staaten
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Bitte denken Sie daran, dass Ihnen Aufträge von Gerichten, Behörden und Notariaten nur erteilt werden können, wenn Ihre persönlichen Daten auf einem aktuellen Stand sind und Sie erreicht werden können.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium am 08.03.2023
Stichwörter
Dolmetscher/Dolmetscherin werden, Vorübergehende Tätigkeit als Übersetzerin, Vorübergehende Tätigkeit als Dolmetscherin, Dolmetscher/in - Allgemeine Beeidigung und Übersetzer/in - Ermächtigung, Vorübergehende Tätigkeit als Übersetzer, Übersetzer/Übersetzerin werden, Vorübergehende Tätigkeit als Dolmetscher
Metainformation
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