• Krebeck (Landkreis Göttingen, Niedersachsen)
Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher Änderung Vorübergehende Tätigkeit als Dolmetscher und Übersetzer aus anderen EU-/EWR-Staaten

Persönliche Daten einer angezeigten vorübergehenden Tätigkeit als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder als Übersetzerin/Übersetzer ändern

Ändern sich persönliche Daten zu einer angezeigten vorübergehenden Tätigkeit als Dolmetscher:in oder als Übersetzer:in, sind diese dem Landgericht Hannover mitzuteilen.

Beschreibung

Die allgemeine Beeidigung von Dolmetscher:innen, die Ermächtigung von Übersetzer:innen zur Sprachübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke für das Gebiet des Landes Niedersachsen erfolgt auf Antrag beim Landgericht Hannover.

Wenn Sie die Tätigkeit nur vorübergehend und gelegentlich in Niedersachen ausüben wollen und Ihren Wohnsitz

- in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union,

- in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder

- in einem Staat, demgegenüber die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vertragsrechtlich zur Gleichbehandlung seiner Staatsangehörigen hinsichtlich der Anerkennung von Berufsqualifikationen verpflichtet sind (Niederlassungsstaat),

haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag für die Dauer von einem Jahr in das Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher:innen und ermächtigten Übersetzer:innen aufgenommen werden und die Tätigkeit während dieser Zeit mit denselben Rechten und Pflichten ausüben, die für in Niedersachsen beeidigte Dolmetschende und ermächtigte Übersetzende gelten. Die vorübergehende Tätigkeit kann auf Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden.

Ändern sich nachträglich Ihre persönlichen Daten einer angezeigten vorübergehenden Tätigkeit als Dolmetscher:in oder als Übersetzer:in, sind die Änderungen dem Landgericht Hannover mitzuteilen. Mitzuteilen sind insbesondere Namensänderungen, Adressänderungen, Änderungen von Kontakt- und Erreichbarkeitsdaten oder auch Angaben zur fachlichen Qualifikation.

Weitere Sprachen können Sie nicht als Änderung mitteilen. Hierfür müssen Sie die vorübergehende Tätigkeit als Dolmetscher:in und/oder als Übersetzer:in für diese Sprachen beim Landgericht Hannover unter Vorlage der notwendigen Nachweise erneut anzeigen.

Online-Dienst

Anzeige der Verlängerung, Beendigung oder Änderung persönlicher Daten einer vorübergehenden Tätigkeit als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder Übersetzerin/Übersetzer

ID: L100040_448373287

Beschreibung

Änderungen persönlicher Daten sowie Verlängerung oder Beendigung einer vorübergehenden Tätigkeit als Dolmetscher/Dolmetscherin und/oder Übersetzer/Übersetzerin in Niedersachsen anzeigen.

Online erledigen

Vertrauensniveau

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Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Version

Technisch erstellt am 15.03.2022

Technisch geändert am 22.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

zuständige Stelle

Landgericht Hannover

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt beim Landgericht Hannover. 

Ansprechpartner

Landgericht Hannover

Adresse

Hausanschrift

Volgersweg 65

30175 Hannover

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 15:00 (von Juni bis August bis 15:00 Uhr) Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Telefonisch erreichen Sie das Landgericht Hannover Montag bis Donnerstag:  09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Eilanträge , die am Freitag oder vor Feiertagen eingereicht und bearbeitet werden sollen, müssen vor 12:00 Uhr schriftlich oder per Fax eingegangen sein. Die Kernzeit endet freitags und vor Feiertagen um 12:00 Uhr. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Mitarbeiter des Landgerichts teilweise nur vormittags anwesend sind bzw. Gleitzeiten in Anspruch nehmen können, so dass sie außerhalb der Kernzeiten (09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 15.30 Uhr) ggf. nicht erreichbar sind.

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 347-0

E-Mail: lgh-poststelle@justiz.niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 18.12.2009

Technisch geändert am 16.08.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Änderungen von fachlichen Qualifikationen müssen mit geeigneten Nachweisen, z.B. Zeugnisse, Bescheinigungen, belegt werden. 

Voraussetzungen

Es sind keine Voraussetzungen zu erfüllen. 

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Kein Rechtsbehelf, da lediglich Angaben für eine bestehende Beeidigung als Dolmetscher:in und/oder Übersetzer:in geändert werden.

Verfahrensablauf

Das Landgericht Hannover verarbeitet mitgeteilte Änderungen und trägt sie im Verzeichnis über die allgemein beeidigten Dolmetscher:innen und die ermächtigten Übersetzer:innen ein, wenn einer Einstellung in das Verzeichnis mit der Anzeige auf vorübergehende Tätigkeit zugestimmt wurde.

Fristen

Grundsätzlich gibt es keine Fristen für die Antragstellung. Änderungen von persönlichen Daten sollten unverzüglich mitgeteilt werden.

Bearbeitungsdauer

Mitgeteilte Änderungen werden unverzüglich verarbeitet.

Kosten

Gebühr kostenfrei

Gebühr kostenfrei

Hinweise für Niedersachsen: Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher Änderung Vorübergehende Tätigkeit als Dolmetscher und Übersetzer aus anderen EU-/EWR-Staaten

Gebühr kostenfrei

Hinweise (Besonderheiten)

Bitte denken Sie daran, dass Ihnen Aufträge von Gerichten, Behörden und Notariaten nur erteilt werden können, wenn Ihre persönlichen Daten auf einem aktuellen Stand sind und Sie erreicht werden können.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium am 08.03.2023

Version

Technisch erstellt am 14.03.2022

Technisch geändert am 01.11.2024

Stichwörter

Dolmetscher/in - Allgemeine Beeidigung und Übersetzer/in - Ermächtigung, Vorübergehende Tätigkeit als Dolmetscher, Übersetzer/Übersetzerin werden, Vorübergehende Tätigkeit als Übersetzer, Dolmetscher/Dolmetscherin werden, Vorübergehende Tätigkeit als Dolmetscherin, Vorübergehende Tätigkeit als Übersetzerin

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024