Verzeichnis der allgemeinen beeidigten Dolmetscher Löschung Vorübergehende Tätigkeit als Dolmetscher und Übersetzer aus anderen EU-/EWR-StaatenOnline erledigen

    Beendigung einer angezeigten vorübergehenden Tätigkeit als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder Übersetzerin/Übersetzer

    Beenden Sie eine angezeigte vorübergehende Tätigkeit als beeidigte/r Dolmetscher/in oder als ermächtigte/r Übersetzer/in vorzeitig, müssen Sie dies dem Landgericht Hannover mitteilen.

    Beschreibung

    Die allgemeine Beeidigung von Dolmetscher:innen, die Ermächtigung von Übersetzer:innen zur Sprachübertragung für gerichtliche, behördliche und notarielle Zwecke für das Gebiet des Landes Niedersachsen erfolgt auf Antrag beim Landgericht Hannover.

    Wenn Sie die Tätigkeit nur vorübergehend und gelegentlich in Niedersachen ausüben wollen und Ihren Wohnsitz

    - in einem anderen Mitgliedstaat der Europäischen Union,

    - in einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder

    - in einem Staat, demgegenüber die Mitgliedsstaaten der Europäischen Union vertragsrechtlich zur Gleichbehandlung seiner Staatsangehörigen hinsichtlich der Anerkennung von Berufsqualifikationen verpflichtet sind (Niederlassungsstaat),

    haben, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auf Antrag für die Dauer von einem Jahr in das Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher:innen und ermächtigten Übersetzer:innen aufgenommen werden und die Tätigkeit während dieser Zeit mit denselben Rechten und Pflichten ausüben, die für in Niedersachsen beeidigte Dolmetschende und ermächtigte Übersetzende gelten. Die vorübergehende Tätigkeit kann auf Antrag jeweils um ein Jahr verlängert werden.

    Beenden Sie Ihre vorübergehende Tätigkeit in Niedersachsen vor Ablauf der festgelegten Dauer, müssen Sie dies dem Landgericht Hannover mitteilen. Die ausgehändigte Bescheinigung über die Beeidigung als Dolmetscher:in und/oder Ermächtigung als Übersetzer:in ist im Original an das Landgericht Hannover zurückzusenden.

    Online-Dienst

    Anzeige der Verlängerung, Beendigung oder Änderung persönlicher Daten einer vorübergehenden Tätigkeit als Dolmetscherin/Dolmetscher und/oder Übersetzerin/Übersetzer

    ID: L100040_448373287

    Beschreibung

    Änderungen persönlicher Daten sowie Verlängerung oder Beendigung einer vorübergehenden Tätigkeit als Dolmetscher/Dolmetscherin und/oder Übersetzer/Übersetzerin in Niedersachsen anzeigen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt beim Landgericht Hannover.

    Ansprechpartner

    Landgericht Hannover

    Adresse

    Hausanschrift

    Volgersweg 65

    30175 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag: 09:00 Uhr bis 15:00 (von Juni bis August bis 15:00 Uhr) Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Telefonisch erreichen Sie das Landgericht Hannover Montag bis Donnerstag: 09:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 15:30 Uhr Freitag und an Arbeitstagen vor Feiertagen: 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr Eilanträge, die am Freitag oder vor Feiertagen eingereicht und bearbeitet werden sollen, müssenvor 12:00 Uhr schriftlich oder per Fax eingegangen sein. Die Kernzeit endet freitags und vor Feiertagen um 12:00 Uhr. Bitte berücksichtigen Sie, dass die Mitarbeiter des Landgerichts teilweise nur vormittags anwesend sind bzw. Gleitzeiten in Anspruch nehmen können, so dass sie außerhalb der Kernzeiten (09:00 Uhr bis 12:00 Uhr, 14:00 Uhr bis 15.30 Uhr) ggf. nicht erreichbar sind.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 347-0

    E-Mail: lgh-poststelle@justiz.niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 16.08.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Rücksendung der vom Landgericht Hannover ausgestellten Bescheinigung oder Urkunde über die Beeidigung als Dolmetscher:in und/oder Ermächtigung als Übersetzer:in im Original.

    Voraussetzungen

    Es sind keiner Voraussetzungen zu erfüllen. 

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Kein Rechtsbehelf, da lediglich die Löschung einer Eintragung im Verzeichnis der allgemein beeidigten Dolmetscher:innen und/oder ermächtigten Übersetzer:innen vorgenommen wird.

    Verfahrensablauf

    Das Landgericht Hannover verarbeitet die mitgeteilte Beendigung der Tätigkeit und löscht die Eintragung im Verzeichnis über die allgemein beeidigten Dolmetscher:innen und die ermächtigten Übersetzer:innen.

    Fristen

    Die Beendigung der Tätigkeit ist unmittelbar nach Ende der Ausübung dem Landgericht Hannover mitzuteilen.

    Bearbeitungsdauer

    Die mitgeteilte Beendigung der Tätigkeit wird unverzüglich verarbeitet. 

    Kosten

    Abgabe kostenfrei

    Abgabe kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium am 08.03.2023

    Version

    Technisch geändert am 29.05.2024

    Stichwörter

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    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de