Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung für die Berufsbezeichnung als Tierarzt Erteilung

    Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung für den Beruf Tierärztin/Tierarzt beantragen

    Wollen Sie in Niedersachsen nach einem abgeschlossenen Studium der Tiermedizin im Ausland in einem Spezialgebiet tätig werden und eine erworbene Weiterbildungsbezeichnung führen? Die Beurteilung und  Anerkennung können Sie bei der Landestierärztekammer beantragen. 

    Beschreibung

    Tierärztinnen und Tierärzte können neben ihrer Berufsbezeichnung weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse in einem bestimmten beruflichen Gebiet (Fachtierarztbezeichnung) oder auf zusätzlich erworbene Kenntnisse in einem anderen Bereich (Zusatzbezeichnung) hinweisen. Eine Weiterbildungsbezeichnung darf nur führen, wer auf Antrag eine Anerkennung durch die Landestierärztekammer erhalten hat.

    Online-Dienst

    Anerkennung einer Weiterbildung zur Erlangung einer Fachtierarzt- oder Zusatzbezeichnung nach Weiterbildungsordnung der Tierärztekammer Niedersachsen

    ID: L100040_453063987

    Beschreibung

    Tierärztinnen und Tierärzte können nach Abschluss ihrer Ausbildung und der Erteilung der Approbation bzw. der Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufes weitere Bezeichnungen erwerben. Ziel der Weiterbildung ist es, eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten zu vermitteln.

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Tierärztekammer Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Fichtestraße 13

    30625 Hannover

    Kontakt

    Fax: 0511 550297

    Telefon Festnetz: 0511 555091

    E-Mail: mail@tknds.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.03.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Cloppenburg

    Adresse

    Hausanschrift

    Eschstraße 29

    49661 Cloppenburg

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Postfachadresse

    Postfach 1480

    49644 Cloppenburg

    Öffnungszeiten

    Sprechzeiten: Montag bis Freitag 8.30 bis 12.30 Uhr und nach Vereinbarung KFZ-Zulassung Cloppenburg Montag bis Donnerstag 7.30 bis 15.00 Uhr Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr KFZ-Zulassung Friesoythe Montag bis Freitag 7.30 bis 11.30 Uhr

    Kontakt

    Version

    Technisch geändert am 08.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Staatsangehörigkeit
    • Ihre Approbationsurkunde oder Ihre Erlaubnis nach § 2 Absatz 2 Bundes-Tierärzteordnung
    • die von Ihnen erworbenen Weiterbildungsnachweise
    • die gegebenenfalls vorliegende Bescheinigung über die von Ihnen erworbene einschlägige Berufserfahrung
    • Nachweise über die Weiterbildungsinhalte in Form der Vorlage der einschlägigen Weiterbildungsordnung oder in anderer geeigneter Weise, wenn daraus die Weiterbildungsinhalte und die Dauer der Weiterbildung zur Erlangung des Weiterbildungsnachweises hervorgehen
    • gegebenenfalls sonstige zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderliche Befähigungsnachweise

    Voraussetzungen

    Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

    Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden.
    Übersetzungen müssen von einem bei einem deutschen Gericht zugelassenen Übersetzer oder Dolmetscher erfolgt sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Anerkennung einer von den Regelungen der Weiterbildungsordnung abweichenden Weiterbildung muss bei der Kammer beantragt werden. Die Antragstellerin/ den Antragsteller muss die Gleichwertigkeit der abweichenden Weiterbildung zu dem in der Anlage der Weiterbildungsordnung geregelten Weiterbildungsgang für das beantragte Gebiet bzw. den beantragten Bereich nachweisen.

    Darüber hinaus sind die Regelungen des Kammergesetzes für die Heilberufe verbindlich.

    Eine Weiterbildung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum kann ganz oder teilweise angerechnet werden, wenn sie den Grundsätzen der Weiterbildungsordnung entspricht und eine Weiterbildung von mindestens 24 Monaten in einem angestrebten Gebiet oder Bereich in der Bundesrepublik Deutschland abgeleistet worden ist.

    Gleiches gilt für die Weiterbildung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, wenn sie von einem Tierarzt abgeleistet wurde, der nicht Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates oder eines anderen Vertragsstaates ist.

    Rechtsbehelf

    Rechtsbehelf als Klage zum Verwaltungsgericht.

    Verfahrensablauf

    Die Anerkennung zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung beantragen Sie schriftlich (formlos):

    • Erstellen Sie den Antrag und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Landestierärztekammer ein. Eine Zusendung des Antrags per E-Mail ist möglich.
    • Die Landestierärztekammer prüft dann, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
    • Die Landestierärztekammer stellt Ihnen einen Bescheid mit der Ermächtigung zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung zu.

    Fristen

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    2 Monate

    Kosten

    Gebühr 200.00 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 02.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.11.2024

    Stichwörter

    Voraussetzungen, Anerkennung, Weiterbildung, Spezialisierung, Zusatzbezeichnung, Fachtierärztin, Fachtierarzt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English