Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung für die Berufsbezeichnung als Tierarzt Erteilung

    Anerkennung einer Weiterbildungsbezeichnung für den Beruf Tierärztin/Tierarzt beantragen

    Wollen Sie in Niedersachsen nach einem abgeschlossenen Studium der Tiermedizin im Ausland in einem Spezialgebiet tätig werden und eine erworbene Weiterbildungsbezeichnung führen? Die Beurteilung und  Anerkennung können Sie bei der Landestierärztekammer beantragen. 

    Beschreibung

    Tierärztinnen und Tierärzte können neben ihrer Berufsbezeichnung weitere Bezeichnungen führen, die auf besondere Kenntnisse in einem bestimmten beruflichen Gebiet (Fachtierarztbezeichnung) oder auf zusätzlich erworbene Kenntnisse in einem anderen Bereich (Zusatzbezeichnung) hinweisen. Eine Weiterbildungsbezeichnung darf nur führen, wer auf Antrag eine Anerkennung durch die Landestierärztekammer erhalten hat.

    Online-Dienst

    FTA-/ZB-Anerkennung

    ID: L100040_453063987

    Beschreibung

    Tierärztinnen und Tierärzte können nach Abschluss ihrer Ausbildung und der Erteilung der Approbation bzw. der Erlaubnis zur Ausübung des tierärztlichen Berufes weitere Bezeichnungen erwerben. Ziel der Weiterbildung ist es, eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten zu vermitteln.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Version

    Technisch erstellt am 12.05.2022 (von: Behrens, Anna)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Ansprechpartner

    Tierärztekammer Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Fichtestraße 13

    30625 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 555091

    Fax: 0511 550297

    E-Mail: mail@tknds.de

    Version

    Technisch erstellt am 15.12.2009 (von: Hannes Himburg)

    Technisch geändert am 30.03.2023 (von: Heilmann, Dieta)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Einheitlicher Ansprechpartner Stadt Wilhelmshaven

    Adresse

    Hausanschrift

    Rathausplatz 1

    26382 Wilhelmshaven

    Rathaus

    Bus: Linie 6

    Bus: Linie 2

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 04421 16-1309

    E-Mail: ea@stadt.wilhelmshaven.de

    Version

    Technisch erstellt am 16.12.2009 (von: Anja Reichelt)

    Technisch geändert am 23.04.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Postanschrift

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009 (von: Anja Reichelt)

    Technisch geändert am 08.10.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Staatsangehörigkeit
    • Ihre Approbationsurkunde oder Ihre Erlaubnis nach § 2 Absatz 2 Bundes-Tierärzteordnung
    • die von Ihnen erworbenen Weiterbildungsnachweise
    • die gegebenenfalls vorliegende Bescheinigung über die von Ihnen erworbene einschlägige Berufserfahrung
    • Nachweise über die Weiterbildungsinhalte in Form der Vorlage der einschlägigen Weiterbildungsordnung oder in anderer geeigneter Weise, wenn daraus die Weiterbildungsinhalte und die Dauer der Weiterbildung zur Erlangung des Weiterbildungsnachweises hervorgehen
    • gegebenenfalls sonstige zur Feststellung der Gleichwertigkeit erforderliche Befähigungsnachweise

    Voraussetzungen

    Der Antrag ist schriftlich zu stellen.

    Alle Unterlagen müssen in deutscher Sprache vorgelegt werden.
    Übersetzungen müssen von einem bei einem deutschen Gericht zugelassenen Übersetzer oder Dolmetscher erfolgt sein

    Rechtsgrundlage(n)

    Die Anerkennung einer von den Regelungen der Weiterbildungsordnung abweichenden Weiterbildung muss bei der Kammer beantragt werden. Die Antragstellerin/ den Antragsteller muss die Gleichwertigkeit der abweichenden Weiterbildung zu dem in der Anlage der Weiterbildungsordnung geregelten Weiterbildungsgang für das beantragte Gebiet bzw. den beantragten Bereich nachweisen.

    Darüber hinaus sind die Regelungen des Kammergesetzes für die Heilberufe verbindlich.

    Eine Weiterbildung außerhalb der Mitgliedstaaten der Europäischen Union oder Vertragsstaaten des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum kann ganz oder teilweise angerechnet werden, wenn sie den Grundsätzen der Weiterbildungsordnung entspricht und eine Weiterbildung von mindestens 24 Monaten in einem angestrebten Gebiet oder Bereich in der Bundesrepublik Deutschland abgeleistet worden ist.

    Gleiches gilt für die Weiterbildung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union oder in einem anderen Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum, wenn sie von einem Tierarzt abgeleistet wurde, der nicht Staatsangehöriger eines Mitgliedstaates oder eines anderen Vertragsstaates ist.

    Rechtsbehelf

    Rechtsbehelf als Klage zum Verwaltungsgericht.

    Verfahrensablauf

    Die Anerkennung zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung beantragen Sie schriftlich (formlos):

    • Erstellen Sie den Antrag und fügen Sie die nötigen Nachweise hinzu.
    • Reichen Sie die Antragsunterlagen bei der Landestierärztekammer ein. Eine Zusendung des Antrags per E-Mail ist möglich.
    • Die Landestierärztekammer prüft dann, ob Sie alle Voraussetzungen erfüllen.
    • Die Landestierärztekammer stellt Ihnen einen Bescheid mit der Ermächtigung zum Führen der Weiterbildungsbezeichnung zu.

    Fristen

    Widerspruchsfrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    2 Monate

    Kosten

    Gebühr 200.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 02.03.2022

    Version

    Technisch erstellt am 08.03.2022 (von: Witte, Farina Isabell)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Fachtierärztin, Zusatzbezeichnung, Anerkennung, Spezialisierung, Weiterbildung, Voraussetzungen, Fachtierarzt

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)