Ausländische Berufsqualifikation für juristische Berufe anerkennen lassen, um in der Niedersächsischen Justiz arbeiten zu dürfen
Wie Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation für juristische Berufe anerkennen lassen, um in der niedersächsischen Justiz arbeiten zu dürfen.
Beschreibung
Haben Sie im Ausland eine Berufsqualifikation erworben? Möchten Sie in der niedersächsischen Justiz arbeiten? Mit diesem Antrag können Sie die Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit einem Beruf in der niedersächsischen Justiz feststellen lassen. Ausgenommen ist die Anerkennung volljuristischer Berufe. Hierfür ist ein Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst mit europäischen Abschlüssen zu stellen.
Dieser Antrag richtet sich an Menschen, die in der niedersächsischen Justiz in folgenden Berufen arbeiten möchten:
- Justizwachtmeisterin / Justizwachtmeister
- Justizangestellte im Wachtmeisterdienst / Justizangestellter im Wachtmeisterdienst
- Justizfachangestellte / Justizfachangestellter
- Justizfachwirtin / Justizfachwirt
- Justizvollzugsfachwirtin / Justizvollzugsfachwirt
- Gerichtsvollzieherin / Gerichtsvollzieher
- Amtsanwältin / Amtsanwalt
- Diplom-Verwaltungswirtin / Diplom-Verwaltungswirt (im Justizvollzugsdienst)
- Sonstiger Beruf
Grundlage ist das Niedersächsische Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (NBQFG).
Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für die meisten Berufe in der Justiz umfassende Kenntnisse des deutschen Rechts erforderlich sind, die häufig nicht im Rahmen einer im Ausland absolvierten Berufsausbildung erworben werden können.
Online-Dienst
Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation für justizielle Berufe beantragen
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen ein Elsterzertifikat und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau substantiell).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
Zuständigkeit
Zuständig ist das Niedersächsische Justizministerium, Am Waterlooplatz 1
30169 Hannover
Ansprechpartner
Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen
Adresse
Postfachadresse
Postfach 1 01
30001 Hannover
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 120-5521
E-Mail: ea@niedersachsen.de
erforderliche Unterlagen
- Identitätsnachweis
- Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten in deutscher Sprache einschließlich Dauer und deren Inhalt
- Im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise
- deutsche Übersetzung des Ausbildungsnachweises durch eine/n öffentlich bestellte/n oder beeidigte/n Dolmetscher/in
- eventuell Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise
- Deutsche Übersetzung der Befähigungsnachweise durch eine/n öffentlich bestellte/n oder beeidigte/n Dolmetscher/in.
Formulare
Formulare vorhanden: Ja
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
Für die Antragstellung gibt es zwei grundsätzliche Voraussetzungen:
- Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung aus dem Ausland. Diese Ausbildung können Sie durch Dokumente nachweisen.
- Sie wollen in Niedersachsen im justiziellen Bereich arbeiten.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klagemöglichkeit binnen eines Monats nach Zustellung des Bescheides
Verfahrensablauf
Sie können den Antrag schriftlich oder online stellen.
Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft und Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Sollten noch Unterlagen oder Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.
Fristen
KEINE FRISTEN
Bearbeitungsdauer
1 bis 6 Monate
1 bis 6 Monate
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gebühr kostenfrei
Hinweise (Besonderheiten)
Wenn Sie sich über die Ausbildungsmöglichkeiten in der niedersächsischen Justiz informieren möchten, finden Sie hier weiterführende Hinweise:
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium am 02.03.2022
Stichwörter
Nicht reglementierter Beruf, Rechtsanwaltschaft Zulassung, NBQFG, Berufsanerkennungsrichtlinie, BQ-Portal, juristischer Beruf, BQFG, Diplomanerkennung, BQRL, Berufszugang mit ausländischen Qualifikationen, Anerkennungsgesetz, Ausländische Qualifikation, Anerkennung in Deutschland, Europäischer Rechtsanwalt, Anerkennung von Ausbildung, Anerkennung von Berufsqualifikationen, Richter, Niederlassungsfreiheit, Berufsanerkennung, juristische Berufe