Ausländische Berufsbildungsabschlüsse für juristische Berufe Anerkennung

    Ausländische Berufsqualifikation für juristische Berufe anerkennen lassen, um in der Niedersächsischen Justiz arbeiten zu dürfen

    Wie Sie Ihre ausländische Berufsqualifikation für juristische Berufe anerkennen lassen, um in der niedersächsischen Justiz arbeiten zu dürfen.

    Beschreibung

    Haben Sie im Ausland eine Berufsqualifikation erworben? Möchten Sie in der niedersächsischen Justiz arbeiten? Mit diesem Antrag können Sie die Gleichwertigkeit einer im Ausland erworbenen Berufsqualifikation mit einem Beruf in der niedersächsischen Justiz feststellen lassen. Ausgenommen ist die Anerkennung volljuristischer Berufe. Hierfür ist ein Antrag auf Gleichwertigkeitsprüfung für die Zulassung zum juristischen Vorbereitungsdienst mit europäischen Abschlüssen zu stellen.

    Dieser Antrag richtet sich an Menschen, die in der niedersächsischen Justiz in folgenden Berufen arbeiten möchten:

    • Justizwachtmeisterin / Justizwachtmeister
    • Justizangestellte im Wachtmeisterdienst / Justizangestellter im Wachtmeisterdienst
    • Justizfachangestellte / Justizfachangestellter
    • Justizfachwirtin / Justizfachwirt
    • Justizvollzugsfachwirtin / Justizvollzugsfachwirt
    • Gerichtsvollzieherin / Gerichtsvollzieher
    • Amtsanwältin / Amtsanwalt
    • Diplom-Verwaltungswirtin / Diplom-Verwaltungswirt (im Justizvollzugsdienst)
    • Sonstiger Beruf

    Grundlage ist das Niedersächsische Gesetz über die Feststellung der Gleichwertigkeit im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (NBQFG).

    Vorsorglich wird darauf hingewiesen, dass für die meisten Berufe in der Justiz umfassende Kenntnisse des deutschen Rechts erforderlich sind, die häufig nicht im Rahmen einer im Ausland absolvierten Berufsausbildung erworben werden können.

    Online-Dienst

    Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation für justizielle Berufe beantragen

    ID: L100040_447528190

    Beschreibung

    Ihre ausländische Berufsqualifikation für juristische Berufe anerkennen lassen, um in der Niedersächsischen Justiz arbeiten zu dürfen.

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Identifizierung

    • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Zuständigkeit

    Zuständig ist das Niedersächsische Justizministerium, Am Waterlooplatz 1
    30169 Hannover

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Justizministerium

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Waterlooplatz 1

    30169 Hannover

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.11.2022

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

    Adresse

    Postfachadresse

    Postfach 1 01

    30001 Hannover

    Hausanschrift

    Friedrichswall 1

    30159 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 120-5521

    E-Mail: ea@niedersachsen.de

    Version

    Technisch geändert am 08.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Identitätsnachweis
    • Aufstellung der absolvierten Ausbildungsgänge und der ausgeübten Erwerbstätigkeiten in deutscher Sprache einschließlich Dauer und deren Inhalt
    • Im Ausland erworbene Ausbildungsnachweise
    • deutsche Übersetzung des Ausbildungsnachweises durch eine/n öffentlich bestellte/n oder beeidigte/n Dolmetscher/in
    • eventuell Nachweise über einschlägige Berufserfahrung oder sonstige Befähigungsnachweise
    • Deutsche Übersetzung der Befähigungsnachweise durch eine/n öffentlich bestellte/n oder beeidigte/n Dolmetscher/in.

    Formulare

    Formulare vorhanden: Ja

    Schriftform erforderlich: Nein

    Formlose Antragsstellung möglich: Ja

    Persönliches Erscheinen nötig: Nein

    Online-Dienste vorhanden: Ja

    Voraussetzungen

    Für die Antragstellung gibt es zwei grundsätzliche Voraussetzungen:

    • Sie haben eine abgeschlossene Ausbildung aus dem Ausland. Diese Ausbildung können Sie durch Dokumente nachweisen.
    • Sie wollen in Niedersachsen im justiziellen Bereich arbeiten.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klagemöglichkeit binnen eines Monats nach Zustellung des Bescheides

    Verfahrensablauf

    Sie können den Antrag schriftlich oder online stellen.

    Ihr Antrag wird von der zuständigen Stelle geprüft und Sie erhalten eine Mitteilung über das Ergebnis der Prüfung. Sollten noch Unterlagen oder Angaben fehlen, werden Sie aufgefordert, diese nachzureichen.

    Fristen

    KEINE FRISTEN

    Bearbeitungsdauer

    1 bis 6 Monate

    1 bis 6 Monate

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Wenn Sie sich über die Ausbildungsmöglichkeiten in der niedersächsischen Justiz informieren möchten, finden Sie hier weiterführende Hinweise:

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Justizministerium am 02.03.2022

    Version

    Technisch geändert am 01.10.2024

    Stichwörter

    Nicht reglementierter Beruf, Rechtsanwaltschaft Zulassung, NBQFG, Berufsanerkennungsrichtlinie, BQ-Portal, juristischer Beruf, BQFG, Diplomanerkennung, BQRL, Berufszugang mit ausländischen Qualifikationen, Anerkennungsgesetz, Ausländische Qualifikation, Anerkennung in Deutschland, Europäischer Rechtsanwalt, Anerkennung von Ausbildung, Anerkennung von Berufsqualifikationen, Richter, Niederlassungsfreiheit, Berufsanerkennung, juristische Berufe

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English