Vermittlungsbudget beim Jobcenter beantragen
Wenn Sie eine neue Arbeitsstelle oder Ausbildung suchen oder aufnehmen, können Sie sich zum Beispiel Ihre Ausgaben für Bewerbungsunterlagen oder für die Fahrt zu einem Vorstellungsgespräch von Ihrem Jobcenter erstatten lassen.
Beschreibung
Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget soll Sie dabei unterstützen, eine neue Arbeit oder betriebliche beziehungsweise schulische Ausbildung zu suchen und aufzunehmen. Dabei kann Sie das Jobcenter finanziell unterstützen, indem beispielsweise Kosten für Ihre
- Bewerbungen,
- Fahrten oder Reisen zu Vorstellungsgesprächen,
- erforderlichen Dokumente (beispielsweise beglaubigte Kopien, Übersetzungen) oder
- Umzugskosten (wenn Sie für die neue Arbeit umziehen müssen).
übernommen werden.
Welche Kosten übernommen werden können, prüft und entscheidet Ihre Integrationsfachkraft auf Ihre Anfrage / Antragstellung vor der Entstehung der zu erwartenden Kosten.
Sie können die Förderung bekommen, wenn Sie Leistungen der Grundsicherung nach SGB II erhalten und entweder eine der oben genannten Möglichkeiten oder die Aufnahme einer schulischen Ausbildung anstreben.
Sie können die Förderung auch bekommen, wenn Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz anstreben oder beginnen. Voraussetzung ist, dass Sie die Beschäftigung mindestens 15 Stunden pro Woche ausüben.
Sie können keine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten, wenn
- der Arbeitgeber gleichartige Leistungen erbringt,
- andere öffentlich-rechtliche Stellen zur Zahlung gleichartiger Leistungen gesetzlich verpflichtet sind oder
- Bewerbungen nicht durch Sie selbst versandt werden.
Beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget haben. Ob und in welcher Höhe Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Jobcenter. Außerdem müssen Sie Nachweise über Ihre Ausgaben vorlegen.
Hinweise für Friesland: Vermittlungsbudget beim Jobcenter beantragen
Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget soll Sie dabei unterstützen, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine betriebliche beziehungsweise schulische Ausbildung zu finden und aufzunehmen, wenn eine solche erforderlich ist. Ihr Jobcenter kann Sie finanziell unterstützen, indem beispielsweise Kosten für Ihre
- Bewerbungen,
- Fahrten oder Reisen zu Vorstellungsgesprächen,
- erforderlichen Dokumente oder Nachweise (beispielsweise beglaubigte Kopien, Übersetzungen) oder
- Umzugskosten (wenn Sie für die neue Arbeit umziehen müssen).
übernommen werden.
Welche Kosten übernommen werden können, prüft und entscheidet Ihre Integrationsfachkraft auf Ihre Anfrage/Antragstellung vor der Entstehung der zu erwartenden Kosten.
Sie können die Förderung erhalten, wenn Sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II erhalten.
Sofern Sie (zusätzlich) zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II Arbeitslosengeld beziehen, wenden Sie sich an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit.
Eine Förderung kommt auch in Betracht, wenn Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz anstreben oder beginnen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Beschäftigung mindestens 15 Stunden pro Woche ausüben.
Sie können keine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten, wenn
- die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber gleichartige Leistungen erbringt,
- andere öffentlich-rechtliche Stellen zur Zahlung gleichartiger Leistungen gesetzlich verpflichtet sind oder
- Bewerbungen nicht durch Sie selbst versandt werden.
Beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget haben. Ob und in welcher Höhe Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Jobcenter. Außerdem müssen Sie Nachweise über Ihre Ausgaben vorlegen.
Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget soll Sie dabei unterstützen, eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung oder eine betriebliche beziehungsweise schulische Ausbildung zu finden und aufzunehmen, wenn eine solche erforderlich ist. Ihr Jobcenter kann Sie finanziell unterstützen, indem beispielsweise Kosten für Ihre
- Bewerbungen,
- Fahrten oder Reisen zu Vorstellungsgesprächen,
- erforderlichen Dokumente oder Nachweise (beispielsweise beglaubigte Kopien, Übersetzungen) oder
- Umzugskosten (wenn Sie für die neue Arbeit umziehen müssen).
übernommen werden.
Welche Kosten übernommen werden können, prüft und entscheidet Ihre Integrationsfachkraft auf Ihre Anfrage/Antragstellung vor der Entstehung der zu erwartenden Kosten.
Sie können die Förderung erhalten, wenn Sie Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II erhalten.
Sofern Sie (zusätzlich) zu den Leistungen der Grundsicherung für Arbeitssuchende nach dem SGB II Arbeitslosengeld beziehen, wenden Sie sich an die für Sie zuständige Agentur für Arbeit.
Eine Förderung kommt auch in Betracht, wenn Sie eine versicherungspflichtige Beschäftigung in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union (EU), einem Vertragsstaat des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder in der Schweiz anstreben oder beginnen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie die Beschäftigung mindestens 15 Stunden pro Woche ausüben.
Sie können keine Förderung aus dem Vermittlungsbudget erhalten, wenn
- die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber gleichartige Leistungen erbringt,
- andere öffentlich-rechtliche Stellen zur Zahlung gleichartiger Leistungen gesetzlich verpflichtet sind oder
- Bewerbungen nicht durch Sie selbst versandt werden.
Beachten Sie, dass Sie keinen Rechtsanspruch auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget haben. Ob und in welcher Höhe Sie eine finanzielle Unterstützung erhalten, entscheidet Ihr Jobcenter. Außerdem müssen Sie Nachweise über Ihre Ausgaben vorlegen.
Online-Dienste
Antrag auf Gewährung einer Förderung aus dem Vermittlungsbudget (VB-Antrag)
Online erledigen
Vertrauensniveau
Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).
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Beratungstermin im Jobcenter online buchen
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Ansprechpartner
Für Jever wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Je nachdem, welche Unterstützung Sie beantragt haben, müssen Sie entsprechende Belege vorlegen. Ihre Integrationsfachkraft teilt Ihnen mit, welche Unterlagen dem Antrag beigefügt werden müssen.
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Online-Dienste vorhanden: Ja
Voraussetzungen
- Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht oder arbeitslos und wollen eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.
- Sie suchen eine betriebliche oder schulische Ausbildung.
- Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget muss beantragt werden, bevor die Kosten entstehen.
Hinweise für Friesland: Vermittlungsbudget beim Jobcenter beantragen
- Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht oder arbeitslos und möchten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.
- Sie suchen eine betriebliche oder schulische Ausbildung oder möchten eine solche aufnehmen
- Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget muss beantragt werden, bevor die Kosten entstehen.
- Sie sind von Arbeitslosigkeit bedroht oder arbeitslos und möchten eine sozialversicherungspflichtige Beschäftigung aufnehmen.
- Sie suchen eine betriebliche oder schulische Ausbildung oder möchten eine solche aufnehmen
- Die Förderung aus dem Vermittlungsbudget muss beantragt werden, bevor die Kosten entstehen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Widerspruch
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget stellen Sie bei dem für Sie zuständigen Jobcenter.
- Vereinbaren Sie einen Beratungstermin mit Ihrer Integrationsfachkraft beim Jobcenter.
- Im Gespräch mit Ihnen wird dann besprochen, ob eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget möglich ist und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
- Von Ihrer Integrationsfachfachkraft erhalten Sie die entsprechenden Antragsunterlagen.
- Füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen wieder an das Jobcenter.
- Beachten Sie, dass Sie eine Förderung und Kostenerstattung aus dem Vermittlungsbudget beantragen müssen, bevor Ihnen Kosten entstehen.
- Sie bekommen einen schriftlichen Bescheid, ob die Kosten übernommen werden. Im Antragsformular können Sie ankreuzen, wenn Sie auf einen Bescheid verzichten möchten, solange Ihrem Antrag voll entsprochen wird.
- Die erstattungsfähigen Kosten werden Ihnen auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Wenn Sie ein entsprechendes Nutzerkonto haben, können Sie den Antrag auch über die Onlineplattform "eService" der Bundesagentur für Arbeit online stellen.
Hinweise für Friesland: Vermittlungsbudget beim Jobcenter beantragen
Einen Antrag auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget stellen Sie schriftlich oder persönlich bei dem für Sie zuständigen Jobcenter.
- Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer Integrationsfachkraft beim Jobcenter.
- Im Gespräch mit Ihnen wird geklärt, ob eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget möglich ist und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
- Von Ihrer Integrationsfachfachkraft erhalten Sie die entsprechenden Antragsunterlagen.
- Füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen wieder an das Jobcenter.
- Beachten Sie, dass Sie eine Förderung und Kostenerstattung aus dem Vermittlungsbudget beantragen müssen, bevor Ihnen Kosten entstehen.
- Sie bekommen einen schriftlichen Bescheid, ob die Kosten übernommen werden.
- Die erstattungsfähigen Kosten werden Ihnen auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Einen Antrag auf die Förderung aus dem Vermittlungsbudget stellen Sie schriftlich oder persönlich bei dem für Sie zuständigen Jobcenter.
- Vereinbaren Sie einen Beratungstermin bei Ihrer Integrationsfachkraft beim Jobcenter.
- Im Gespräch mit Ihnen wird geklärt, ob eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget möglich ist und welche Unterstützungsleistungen angeboten werden können.
- Von Ihrer Integrationsfachfachkraft erhalten Sie die entsprechenden Antragsunterlagen.
- Füllen Sie die Unterlagen aus, fügen Sie die erforderlichen Nachweise beziehungsweise Belege bei und senden Sie die Unterlagen wieder an das Jobcenter.
- Beachten Sie, dass Sie eine Förderung und Kostenerstattung aus dem Vermittlungsbudget beantragen müssen, bevor Ihnen Kosten entstehen.
- Sie bekommen einen schriftlichen Bescheid, ob die Kosten übernommen werden.
- Die erstattungsfähigen Kosten werden Ihnen auf das von Ihnen angegebene Konto überwiesen.
Fristen
Es gibt keine Frist. Ein Antrag auf eine Förderung und Kostenerstattung aus dem Vermittlungsbudget muss gestellt werden, bevor Kosten entstehen.
Widerspruchsfrist: 1 Monat (Sie selbst oder ein von Ihnen Bevollmächtigter kann den Widerspruch schriftlich oder zur Niederschrift beim Jobcenter einlegen. Der Widerspruch muss spätestens einen Monat nach Erhalt des Bescheids bei der Behörde eingegangen sein.)
Hinweise für Friesland: Vermittlungsbudget beim Jobcenter beantragen
Es gibt keine Frist. Der Antrag auf eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget muss gestellt werden, bevor die Kosten entstehen.
Es gibt keine Frist. Der Antrag auf eine Förderung aus dem Vermittlungsbudget muss gestellt werden, bevor die Kosten entstehen.
Bearbeitungsdauer
0 bis 12 Wochen (Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel zwischen wenigen Tagen und 12 Wochen, soweit alle erforderlichen Unterlagen vollständig vorliegen.)
Kosten
Keine
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) am 25.11.2022
Stichwörter
Ausbildungsförderung, Arbeitslosigkeit, Reisekosten, Vorstellungsgespräch, Bewerbungsunterstützung, Vermittlungsdienst, Neue Arbeit, Aufnahme, Bewerbungskosten, Ausbildung, Kostenerstattung, Unterstützungsleistungen, Bewerbung, Anbahnung, Arbeit, Arbeitsförderung, Neue Ausbildung, Erwerbstätigkeit