Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
Wenn Sie zu Ihrem/Ihren ausländischen Ehegatten/in oder Lebenspartner/in nach Deutschland nachziehen wollen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erhalten, wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen
Beschreibung
Die Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden, wenn Sie und Ihr/e Ehegatte/in oder Lebenspartner/in das 18. Lebensjahr vollendet haben, wobei von dem Mindestalter in bestimmten Fällen abgesehen werden kann.
Sie müssen in der Regel einfache Sprachkenntnisse nachweisen. Mit einfachen Sprachkenntnissen sollten Sie sich auf einfache Art und Weise im Alltag auf Deutsch verständigen können, zum Beispiel nach dem Weg fragen, einkaufen und sich vorstellen können. Von dem Erfordernis des Nachweises von Sprachkenntnissen gibt es mehrere Ausnahmen. Ist z.B. die ausländische Person im Besitz einer Blauen Karte EU ICT-Karte oder Mobiler ICT-Karte, dann müssen Sie keine Sprachkenntnisse nachweisen. Die Informationen zu den weiteren Ausnahmen von Sprachkenntnissen erhalten Sie bei Ihrer zuständige Behörde.
Die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels des Familienmitglieds in Deutschland - für mindestens ein Jahr- erteilt. Ist der Aufenthaltstitel der in Deutschland lebenden ausländischen Person weniger als ein Jahr gültig, wird die Aufenthaltserlaubnis auch für die kürzere Dauer erteilt.
Die erteilte Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.
Unter Umständen kann Sie die Ausländerbehörde zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten. Dies wird dann auf Ihrer Aufenthaltserlaubnis vermerkt.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
Ausländerinnen und Ausländern kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzuges zum ausländischen Ehegatten erteilt werden, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Ehegatten in Deutschland leben wollen.
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung selbstständiger, freiberuflicher und unselbstständiger Erwerbstätigkeit. Nach fünfjährigem Aufenthalt ist die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis möglich.
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug sind je nach Sachverhalt sehr unterschiedlich und werden durch das Ausländerbüro geprüft. Eine grobe Übersicht der Voraussetzungen finden Sie im Reiter „Voraussetzungen“.
Ausländerinnen und Ausländern kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzuges zum ausländischen Ehegatten erteilt werden, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Ehegatten in Deutschland leben wollen.
Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung selbstständiger, freiberuflicher und unselbstständiger Erwerbstätigkeit. Nach fünfjährigem Aufenthalt ist die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis möglich.
Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug sind je nach Sachverhalt sehr unterschiedlich und werden durch das Ausländerbüro geprüft. Eine grobe Übersicht der Voraussetzungen finden Sie im Reiter "Voraussetzungen".
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Zuständigkeit
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
Bei weitergehenden Fragen wird empfohlen, sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausländerbüros beraten zu lassen. Eine Übersicht der Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier .
Bei weitergehenden Fragen wird empfohlen, sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausländerbüros beraten zu lassen. Eine Übersicht der Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier .
Ansprechpartner
Ausländerbüro
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Nach Vereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Reisepass
- Aktuelles biometrisches Foto
- Visum, soweit erforderlich
- Aufenthaltstitel der ausländischen Person in Deutschland, zu der der Nachzug erfolgt
- Bei dem Familiennachzug zum Ehegatten: internationale Heiratsurkunde als amtlich beglaubigt Kopie oder Heiratsurkunde in Originalsprache als amtlich beglaubigte Kopie oder von der Deutschen Auslandsvertretung auf Echtheit und inhaltliche Richtigkeit überprüfte Heiratsurkunde in Originalsprache und in deutscher Übersetzung
- Bei dem Familiennachzug zum Lebenspartner: Partnerschaftsurkunde
- Ggfls. Nachweis über einfache deutsche Sprachkenntnisse (A1 Zertifikat)
- Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
- Nachweise über die Lebensunterhaltssicherung
- Nachweis über die Wohnverhältnisse (z.B. Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angaben zu Quadratmeterzahl des Wohnraums )
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
- Ihr gültiger Pass
- Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis (Eheurkunde)
- Sprachzertifikat A1
- Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts
- bei Beschäftigten Arbeitsvertrag und letzte drei Gehaltsabrechnungen
- bei selbstständig Erwerbstätigen und Freiberuflern aktuellster Einkommenssteuerbescheid und aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen der vergangenen zwölf Monate
- gegebenenfalls sonstige Einkommensnachweise (Rentenbescheid, ALG I-Bescheid, Kindergeldbescheid, Bescheid über Kindergeldzuschlag, Nachweis über Mieteinnahmen oder ähnlich)
- bei Mietern: Mietvertrag sowie aktuelle Nebenkostenabrechnung
- bei Wohneigentum: Nachweis über die monatliche finanzielle Belastung von der Bank bzw. Versicherung, Nachweis über Nebenkosten (Grundabgabenbescheid, Heizkostenabrechnung, Gebäudeversicherung, Wassergebühren)
- aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
- Nachweise über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße, Bescheinigung vom Vermieter, Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße)
- sofern vorhanden, Nachweis über bestandenen Integrationskurs
- Ihr gültiger Pass
- Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis (Eheurkunde)
- Sprachzertifikat A1
- Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts
- bei Beschäftigten Arbeitsvertrag und letzte drei Gehaltsabrechnungen
- bei selbstständig Erwerbstätigen und Freiberuflern aktuellster Einkommenssteuerbescheid und aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen der vergangenen zwölf Monate
- gegebenenfalls sonstige Einkommensnachweise (Rentenbescheid, ALG I-Bescheid, Kindergeldbescheid, Bescheid über Kindergeldzuschlag, Nachweis über Mieteinnahmen oder ähnlich)
- bei Mietern: Mietvertrag sowie aktuelle Nebenkostenabrechnung
- bei Wohneigentum: Nachweis über die monatliche finanzielle Belastung von der Bank bzw. Versicherung, Nachweis über Nebenkosten (Grundabgabenbescheid, Heizkostenabrechnung, Gebäudeversicherung, Wassergebühren)
- aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
- Nachweise über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße, Bescheinigung vom Vermieter, Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße)
- sofern vorhanden, Nachweis über bestandenen Integrationskurs
Formulare
- Formulare: Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
- Onlineverfahren vereinzelt möglich
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
Voraussetzungen
- Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Die ausländische Person in Deutschland besitzt eine gültige Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum DaueraufenthaltEU, Blaue Karte EU, ICT-Karte oder Mobiler ICT-Karte.
- Sie und Ihr/e Ehepartner/in oder Lebenspartner/in haben das 18. Lebensjahr vollendet.
- Sie können einfache Sprachkenntnisse nachweisen, soweit erforderlich.
- Ihr/e Ehepartner/in oder Lebenspartner/in verfügt über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz und finanzielle Mittel, um für Ihre Familie zu sorgen.
- Ihr/e Ehepartner/in oder Lebenspartner/in hat erfolgreich eine Wohnung in Deutschland gemietet, die ausreichend Platz für Ihre Familie bietet.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zum ausländischen Ehegatten setzt das formale Bestehen der Ehe sowie die tatsächliche Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft in Deutschland voraus. Außerdem sind einfache Deutschkenntnisse (Sprachniveau A1) erforderlich. Beide Ehegatten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Außerdem müssen die folgenden allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sein:
- Der Lebensunterhalt muss gesichert sein,
- Ihre Identität muss geklärt sein,
- gegen Sie darf kein Ausweisungsinteresse bestehen und
- Sie müssen die Passpflicht erfüllen.
Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zum ausländischen Ehegatten setzt das formale Bestehen der Ehe sowie die tatsächliche Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft in Deutschland voraus. Außerdem sind einfache Deutschkenntnisse (Sprachniveau A1) erforderlich. Beide Ehegatten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.
Außerdem müssen die folgenden allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sein:
- Der Lebensunterhalt muss gesichert sein,
- Ihre Identität muss geklärt sein,
- gegen Sie darf kein Ausweisungsinteresse bestehen und
- Sie müssen die Passpflicht erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
§ 30 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
§ 30 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
Rechtsbehelf
Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.
Ein Vorverfahren (Widerspruch) findet in Niedersachsen nicht statt.
Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden.
Verfahrensablauf
Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:
Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.
Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.
Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres OnlineAntrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen.
Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT.
Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT bei der Ausländerbehörde abholen.
Die eAT ist grundsätzlich persönlich abzuholen.
Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzuges kann
- online oder
- formlos schriftlich gestellt werden
- per E-Mail an auslaenderbuero[at]stadt-oldenburg.de,
- per Post an Ausländerbüro, Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg, oder
- per Fax an 0441 235-3181
Nach Eingang des Antrages nimmt das Ausländerbüro Kontakt zu Ihnen auf und fordert gegebenenfalls weitere notwendige Unterlagen von Ihnen an. Liegen die Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels vor, erhalten Sie einen Termin zur Abgabe Ihrer biometrischen Daten.
Nach der Abgabe der biometrischen Daten im Ausländerbüro und dem Abschluss der aufenthaltsrechtlichen Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über den bewilligten Aufenthaltstitel. Das Ausländerbüro bestellt außerdem den elektronischen Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei. Nähere Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels finden Sie hier.
Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzuges kann
- online oder
- formlos schriftlich gestellt werden
- per E-Mail an auslaenderbuero[at]stadt-oldenburg.de,
- per Post an Ausländerbüro, Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg, oder
- per Fax an 0441 235-3181
Nach Eingang des Antrages nimmt das Ausländerbüro Kontakt zu Ihnen auf und fordert gegebenenfalls weitere notwendige Unterlagen von Ihnen an. Liegen die Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels vor, erhalten Sie einen Termin zur Abgabe Ihrer biometrischen Daten.
Nach der Abgabe der biometrischen Daten im Ausländerbüro und dem Abschluss der aufenthaltsrechtlichen Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über den bewilligten Aufenthaltstitel. Das Ausländerbüro bestellt außerdem den elektronischen Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei. Nähere Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels finden Sie hier.
Fristen
Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragt werden.
Klagefrist: 1 Monat
Bearbeitungsdauer
etwa sechs bis acht Wochen
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
Sie erhalten innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag. Die Bearbeitungsdauer hängt dann vom jeweiligen Einzelfall und Ihrer Mitwirkung ab. Bitte beachten Sie, dass es insbesondere unmittelbar vor und in den Urlaubs- und Ferienzeiten erfahrungsgemäß zu sehr vielen Anfragen kommt, sodass mit Verzögerungen in der Bearbeitung zu rechnen ist.
Sie erhalten innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag. Die Bearbeitungsdauer hängt dann vom jeweiligen Einzelfall und Ihrer Mitwirkung ab. Bitte beachten Sie, dass es insbesondere unmittelbar vor und in den Urlaubs- und Ferienzeiten erfahrungsgemäß zu sehr vielen Anfragen kommt, sodass mit Verzögerungen in der Bearbeitung zu rechnen ist.
Kosten
Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00
Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.
Hinweise für Niedersachsen: Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
Erteilung Aufenthaltserlaubnis Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.: Gebühr 100.0 EUR
Weitere Informationen
Informationen zum Familiennachzug zu Nicht-EU Bürger:
https://www.make-it-in-germany.com/de/leben-in-deutschland/familiennachzug/zu-nicht-eu-buerger/
(Deutsch)
(Englisch)
(Deutsch)
(Englisch)
Unterstützende Institutionen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 26.10.2021
Stichwörter
Einwanderung, Ausreichender Wohnraum, Ehegatte, Sprachkenntnisse, Lebenspartner, Einreise, Ehegattennachzug, Familiennachzug, Aufenthaltserlaubnis