Aufenthaltserlaubnis aus familiären Gründen Erteilung für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern

    Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen

    Wenn Sie zu Ihrem/Ihren ausländischen Ehegatten/in oder Lebenspartner/in nach Deutschland nachziehen wollen, können Sie eine Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug erhalten, wenn Sie hierfür bestimmte Voraussetzungen erfüllen

    Beschreibung

    Die Aufenthaltserlaubnis kann erteilt werden, wenn Sie und Ihr/e Ehegatte/in oder Lebenspartner/in das 18. Lebensjahr vollendet haben, wobei von dem Mindestalter in bestimmten Fällen abgesehen werden kann.  

    Sie müssen in der Regel einfache Sprachkenntnisse nachweisen. Mit einfachen Sprachkenntnissen sollten Sie sich auf einfache Art und Weise im Alltag auf Deutsch verständigen können, zum Beispiel nach dem Weg fragen, einkaufen und sich vorstellen können. Von dem Erfordernis des Nachweises von Sprachkenntnissen gibt es mehrere Ausnahmen. Ist z.B.  die ausländische Person im Besitz einer Blauen Karte EU ICT-Karte oder Mobiler ICT-Karte, dann müssen Sie keine Sprachkenntnisse nachweisen. Die Informationen zu den weiteren Ausnahmen von Sprachkenntnissen erhalten Sie bei Ihrer zuständige Behörde.

    Die Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird für die Gültigkeitsdauer des Aufenthaltstitels des Familienmitglieds in Deutschland - für mindestens ein Jahr- erteilt. Ist der Aufenthaltstitel der in Deutschland lebenden ausländischen Person weniger als ein Jahr gültig, wird die Aufenthaltserlaubnis auch für die kürzere Dauer erteilt.

    Die erteilte Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug berechtigt zur Ausübung einer Erwerbstätigkeit.

    Unter Umständen kann Sie die Ausländerbehörde zur Teilnahme an einem Integrationskurs verpflichten. Dies wird dann auf Ihrer Aufenthaltserlaubnis vermerkt. 

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen

    Allgemeine Informationen

    Ausländerinnen und Ausländern kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzuges zum ausländischen Ehegatten erteilt werden, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Ehegatten in Deutschland leben wollen.

    Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung selbstständiger, freiberuflicher und unselbstständiger Erwerbstätigkeit. Nach fünfjährigem Aufenthalt ist die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis möglich.

    Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug sind je nach Sachverhalt sehr unterschiedlich und werden durch das Ausländerbüro geprüft. Eine grobe Übersicht der Voraussetzungen finden Sie im Reiter „Voraussetzungen“.



    Allgemeine Informationen

    Ausländerinnen und Ausländern kann eine Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzuges zum ausländischen Ehegatten erteilt werden, wenn Sie gemeinsam mit Ihrem Ehegatten in Deutschland leben wollen.

    Die Aufenthaltserlaubnis berechtigt zur Ausübung selbstständiger, freiberuflicher und unselbstständiger Erwerbstätigkeit. Nach fünfjährigem Aufenthalt ist die Erteilung einer Niederlassungserlaubnis möglich.

    Die Voraussetzungen für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug sind je nach Sachverhalt sehr unterschiedlich und werden durch das Ausländerbüro geprüft. Eine grobe Übersicht der Voraussetzungen finden Sie im Reiter "Voraussetzungen".



    Online-Dienst

    Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzuges online beantragen

    ID: L100040_466676980

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 24.08.2022 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen

    Bei weitergehenden Fragen wird empfohlen, sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausländerbüros beraten zu lassen. Eine Übersicht der Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier .

    Bei weitergehenden Fragen wird empfohlen, sich von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Ausländerbüros beraten zu lassen. Eine Übersicht der Kontaktmöglichkeiten finden Sie hier .

    Ansprechpartner

    Ausländerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-3181

    E-Mail: auslaenderbuero@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Ausländerbüro ist für Ausländerangelegenheiten und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten zuständig. 

    Version

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    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, kreisfreie Stadt Oldenburg)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

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    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Gültiger Reisepass
    • Aktuelles biometrisches Foto
    • Visum, soweit erforderlich
    • Aufenthaltstitel der ausländischen Person in Deutschland, zu der der Nachzug erfolgt
    • Bei dem Familiennachzug zum Ehegatten: internationale Heiratsurkunde als amtlich beglaubigt Kopie oder Heiratsurkunde in Originalsprache als amtlich beglaubigte Kopie oder von der Deutschen Auslandsvertretung auf Echtheit und inhaltliche Richtigkeit überprüfte Heiratsurkunde in Originalsprache und in deutscher Übersetzung
    • Bei dem Familiennachzug zum Lebenspartner: Partnerschaftsurkunde
    • Ggfls. Nachweis über einfache deutsche Sprachkenntnisse (A1 Zertifikat)
    • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
    • Nachweise über die Lebensunterhaltssicherung
    • Nachweis über die Wohnverhältnisse (z.B. Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angaben zu Quadratmeterzahl des Wohnraums )

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen

    • Ihr gültiger Pass
    • Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis (Eheurkunde)
    • Sprachzertifikat A1
    • Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts
      • bei Beschäftigten Arbeitsvertrag und letzte drei Gehaltsabrechnungen
      • bei selbstständig Erwerbstätigen und Freiberuflern aktuellster Einkommenssteuerbescheid und aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen der vergangenen zwölf Monate
      • gegebenenfalls sonstige Einkommensnachweise (Rentenbescheid, ALG I-Bescheid, Kindergeldbescheid, Bescheid über Kindergeldzuschlag, Nachweis über Mieteinnahmen oder ähnlich)
      • bei Mietern: Mietvertrag sowie aktuelle Nebenkostenabrechnung
      • bei Wohneigentum: Nachweis über die monatliche finanzielle Belastung von der Bank bzw. Versicherung, Nachweis über Nebenkosten (Grundabgabenbescheid, Heizkostenabrechnung, Gebäudeversicherung, Wassergebühren)
      • aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
    • Nachweise über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße, Bescheinigung vom Vermieter, Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße)
    • sofern vorhanden, Nachweis über bestandenen Integrationskurs
    • Ihr gültiger Pass
    • Nachweis über das Verwandtschaftsverhältnis (Eheurkunde)
    • Sprachzertifikat A1
    • Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts
      • bei Beschäftigten Arbeitsvertrag und letzte drei Gehaltsabrechnungen
      • bei selbstständig Erwerbstätigen und Freiberuflern aktuellster Einkommenssteuerbescheid und aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen der vergangenen zwölf Monate
      • gegebenenfalls sonstige Einkommensnachweise (Rentenbescheid, ALG I-Bescheid, Kindergeldbescheid, Bescheid über Kindergeldzuschlag, Nachweis über Mieteinnahmen oder ähnlich)
      • bei Mietern: Mietvertrag sowie aktuelle Nebenkostenabrechnung
      • bei Wohneigentum: Nachweis über die monatliche finanzielle Belastung von der Bank bzw. Versicherung, Nachweis über Nebenkosten (Grundabgabenbescheid, Heizkostenabrechnung, Gebäudeversicherung, Wassergebühren)
      • aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
    • Nachweise über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße, Bescheinigung vom Vermieter, Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße)
    • sofern vorhanden, Nachweis über bestandenen Integrationskurs

    Formulare

    • Formulare: Formulare erhalten Sie bei Ihrer Ausländerbehörde, ggf. werden diese auch online angeboten
    • Onlineverfahren vereinzelt möglich
    • Schriftform erforderlich: ja
    • Persönliches Erscheinen nötig: ja

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen anerkannten und gültigen Pass oder Passersatz und sofern für die Einreise erforderlich - ein zweckentsprechendes Visum.
    • Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Die ausländische Person in Deutschland besitzt eine gültige Aufenthaltserlaubnis, Niederlassungserlaubnis, Erlaubnis zum DaueraufenthaltEU, Blaue Karte EU, ICT-Karte oder Mobiler ICT-Karte.
    • Sie und Ihr/e Ehepartner/in oder Lebenspartner/in haben das 18. Lebensjahr vollendet.
    • Sie können einfache Sprachkenntnisse nachweisen, soweit erforderlich.
    • Ihr/e Ehepartner/in oder Lebenspartner/in verfügt über einen ausreichenden Krankenversicherungsschutz und finanzielle Mittel, um für Ihre Familie zu sorgen.
    • Ihr/e Ehepartner/in oder Lebenspartner/in hat erfolgreich eine Wohnung in Deutschland gemietet, die ausreichend Platz für Ihre Familie bietet.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen

    Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zum ausländischen Ehegatten setzt das formale Bestehen der Ehe sowie die tatsächliche Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft in Deutschland voraus. Außerdem sind einfache Deutschkenntnisse (Sprachniveau A1) erforderlich. Beide Ehegatten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

    Außerdem müssen die folgenden allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sein:

    • Der Lebensunterhalt muss gesichert sein,
    • Ihre Identität muss geklärt sein,
    • gegen Sie darf kein Ausweisungsinteresse bestehen und
    • Sie müssen die Passpflicht erfüllen.

    Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis zum Familiennachzug zum ausländischen Ehegatten setzt das formale Bestehen der Ehe sowie die tatsächliche Führung der ehelichen Lebensgemeinschaft in Deutschland voraus. Außerdem sind einfache Deutschkenntnisse (Sprachniveau A1) erforderlich. Beide Ehegatten müssen mindestens 18 Jahre alt sein.

    Außerdem müssen die folgenden allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen erfüllt sein:

    • Der Lebensunterhalt muss gesichert sein,
    • Ihre Identität muss geklärt sein,
    • gegen Sie darf kein Ausweisungsinteresse bestehen und
    • Sie müssen die Passpflicht erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

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    § 30 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    § 30 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)

    Rechtsbehelf

    Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden.

    Ein Vorverfahren (Widerspruch) findet in Niedersachsen nicht statt.

    Detaillierte Informationen können dem ablehnenden Bescheid entnommen werden.

    Verfahrensablauf

    Die Aufenthaltserlaubnis ist bei der für Ihren Wohnsitz zuständigen Ausländerbehörde zu beantragen. Das Verfahren gestaltet sich wie folgt:

    Je nach Ausländerbehörde und Anliegen kann eine Beantragung über das Internet möglich sein. Informieren Sie sich, ob Ihre Ausländerbehörde die elektronische Beantragung der Aufenthaltserlaubnis anbietet.

    Ist die Antragsstellung nur persönlich möglich, vereinbaren Sie mit der Ausländerbehörde einen Termin. Während des Termins werden Ihr Antrag entgegengenommen und Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin). Für die Herstellung eines elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) werden Ihre Fingerabdrücke genommen.

    Für den Fall einer elektronischen Antragsstellung wird sich die Ausländerbehörde nach Eingang Ihres OnlineAntrags mit Ihnen in Verbindung setzen, um bei Bedarf einen Termin in der Ausländerbehörde zu vereinbaren. Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft (bringen Sie diese mit zum Termin) und Ihre Fingerabdrücke für die Herstellung des elektronischen Aufenthaltstitels (eAT) genommen.

    Wenn Ihrem Antrag entsprochen wird, veranlasst die Ausländerbehörde die Herstellung der eAT.

    Nach etwa sechs bis acht Wochen können Sie die eAT bei der Ausländerbehörde abholen.

    Die eAT ist grundsätzlich persönlich abzuholen.

    Für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis fallen Gebühren an. Der Zeitpunkt sowie die Form der Bezahlung variieren je nach Behörde.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen

    Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzuges kann

    • online oder
    • formlos schriftlich gestellt werden
      • per E-Mail an auslaenderbuero[at]stadt-oldenburg.de,
      • per Post an Ausländerbüro, Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg, oder
      • per Fax an 0441 235-3181

    Nach Eingang des Antrages nimmt das Ausländerbüro Kontakt zu Ihnen auf und fordert gegebenenfalls weitere notwendige Unterlagen von Ihnen an. Liegen die Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels vor, erhalten Sie einen Termin zur Abgabe Ihrer biometrischen Daten.

    Nach der Abgabe der biometrischen Daten im Ausländerbüro und dem Abschluss der aufenthaltsrechtlichen Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über den bewilligten Aufenthaltstitel. Das Ausländerbüro bestellt außerdem den elektronischen Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei. Nähere Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels finden Sie hier.

    Der Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis zum Zwecke des Familiennachzuges kann

    • online oder
    • formlos schriftlich gestellt werden
      • per E-Mail an auslaenderbuero[at]stadt-oldenburg.de,
      • per Post an Ausländerbüro, Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg, oder
      • per Fax an 0441 235-3181

    Nach Eingang des Antrages nimmt das Ausländerbüro Kontakt zu Ihnen auf und fordert gegebenenfalls weitere notwendige Unterlagen von Ihnen an. Liegen die Voraussetzungen für die Erteilung oder Verlängerung des Aufenthaltstitels vor, erhalten Sie einen Termin zur Abgabe Ihrer biometrischen Daten.

    Nach der Abgabe der biometrischen Daten im Ausländerbüro und dem Abschluss der aufenthaltsrechtlichen Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über den bewilligten Aufenthaltstitel. Das Ausländerbüro bestellt außerdem den elektronischen Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei. Nähere Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels finden Sie hier.

    Fristen

    Die Aufenthaltserlaubnis sollte spätestens acht Wochen vor Ablauf Ihres noch gültigen Visums beantragt werden.

    Klagefrist: 1 Monat

    Bearbeitungsdauer

    etwa sechs bis acht Wochen

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen

    Sie erhalten innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag. Die Bearbeitungsdauer hängt dann vom jeweiligen Einzelfall und Ihrer Mitwirkung ab. Bitte beachten Sie, dass es insbesondere unmittelbar vor und in den Urlaubs- und Ferienzeiten erfahrungsgemäß zu sehr vielen Anfragen kommt, sodass mit Verzögerungen in der Bearbeitung zu rechnen ist.

    Sie erhalten innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag. Die Bearbeitungsdauer hängt dann vom jeweiligen Einzelfall und Ihrer Mitwirkung ab. Bitte beachten Sie, dass es insbesondere unmittelbar vor und in den Urlaubs- und Ferienzeiten erfahrungsgemäß zu sehr vielen Anfragen kommt, sodass mit Verzögerungen in der Bearbeitung zu rechnen ist.

    Kosten

    Erteilung Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00

    Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.

    Hinweise für Niedersachsen: Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen

    Erteilung Aufenthaltserlaubnis Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Gebührenermäßigung oder Gebührenbefreiung in Betracht kommen.: Gebühr 100.0 EUR

    Weitere Informationen

    Unterstützende Institutionen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 26.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 28.10.2021 (von: Witte, Farina Isabell)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Einwanderung, Ausreichender Wohnraum, Ehegatte, Sprachkenntnisse, Lebenspartner, Einreise, Ehegattennachzug, Familiennachzug, Aufenthaltserlaubnis

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)