Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen
Haben Sie einen Hochschulabschluss und möchten in Deutschland eine Beschäftigung ausüben, zu der Sie der Abschluss befähigt, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine entsprechende Aufenthaltserlaubnis erhalten.
Beschreibung
Eine Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung ermöglicht Ihnen Zugang zum Arbeitsmarkt in Deutschland. Sie kann nur persönlich bei Ihrer örtlich zuständigen Ausländerbehörde beantragt werden. Ehegatten von Inhabern der Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung haben ebenfalls einen Anspruch auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis.
Sie können die Aufenthaltserlaubnis beantragen, wenn Sie über ein abgeschlossenes Hochschulstudium verfügen. Haben Sie keinen deutschen Hochschulabschluss, muss Ihr Abschluss entweder anerkannt oder mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar sein. Die Anerkennung oder Feststellung der Vergleichbarkeit können Sie bereits vor Ihrer Einreise nach Deutschland vornehmen.
Außerdem müssen Sie einen Arbeitsvertrag oder ein verbindliches Arbeitsplatzangebot vorlegen. Ab 45 Jahren müssen Sie ein bestimmtes Mindestgehalt nachweisen. Das Mindestbruttogehalt wird jährlich festgelegt und beträgt im Jahr 2021 EUR 46.860. Auch wenn Sie dieses Mindestgehalt nicht erreichen, können Sie bei Vorlage des Nachweises über eine angemessene Altersversorgung oder in besonderen Fällen eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung erhalten. Ein besonderer Fall kann sein, dass an der Beschäftigung ein öffentliches Interesse besteht.
Die Bundesagentur für Arbeit prüft, ob die Arbeitsbedingungen denen vergleichbarer deutscher Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer entsprechen und ob ein inländisches Beschäftigungsverhältnis vorliegt.
Die Aufenthaltserlaubnis ist ein befristeter Aufenthaltstitel. Sie wird bei unbefristeten Arbeitsverhältnissen auf 4 Jahre erteilt und kann verlängert werden. Beträgt die Dauer Ihres Arbeitsverhältnisses weniger als 4 Jahre, wird die Aufenthaltserlaubnis für die Dauer Ihres Arbeitsvertrages ausgestellt.
Als Inhaberin oder Inhaber einer Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung einer qualifizierten Beschäftigung für Fachkräfte mit einem Hochschulabschluss können Sie unter bestimmten Voraussetzungen auch eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Diese berechtigt Sie zum dauerhaften Aufenthalt.
Ausnahme: Als Staatsangehöriger eines EU-Staates haben Sie aufgrund Ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum Arbeitsmarkt und benötigen keine Aufenthaltserlaubnis. Sie können im Rahmen des Niederlassungsrechts oder der Arbeitnehmerfreizügigkeit eine selbstständige Tätigkeit oder Beschäftigung in Deutschland ausüben. Das gilt auch für Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) oder der Schweiz.
Hinweis: Sind Sie hochqualifiziert, kommt unter Umständen auch die „Blaue Karte EU“ als Aufenthaltserlaubnis für Sie in Frage. Dabei gelten andere Voraussetzungen, unter anderem unabhängig vom Alter ein Mindestgehalt.
Hinweise für Hannover: Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
Einer Fachkraft mit akademischer Ausbildung wird eine Aufenthaltserlaubnis zur Ausübung jeder qualifizierten Beschäftigung erteilt.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für bis zu vier Jahre ausgestellt. Hat der Arbeitsvertrag eine kürzere Dauer oder ist die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit auf einen kürzeren Zeitraum befristet, wird die Aufenthaltserlaubnis im Einzelfall für weniger als vier Jahre erteilt und verlängert.
Online-Dienste
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zuständige Stelle
Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde
Zuständigkeit
Ausländerbehörde Ihrer Stadt oder Gemeinde
Hotline „Arbeiten und Leben in Deutschland“ des Bundes
Telefon: 030 18151111
Servicezeiten: Montag bis Freitag von 8:00 bis 16:00 Uhr
Hinweise für Hannover: Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
32.33 - Sachgebiet Willkommensservice – Fachkräfte und Studierende
Ansprechpartner
32.33 - Willkommensservice
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: +49 511 168-32330
Weitere Informationen
33 - Fachbereich Zuwanderung und Integration
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag: 08:00–12:00 Uhr (nur mit Termin oder zur Abholung von Aufenthaltstiteln oder Verpflichtungserklärungen) 13:00–15:30 Uhr (nur mit Termin oder zur Abholung von Aufenthaltstiteln oder Verpflichtungserklärungen) Telefonhotline erreichbar von 09:00–12:00 Uhr und 13:00–und 15:00 Uhr (keine Terminabsprachen). Dienstag: 08:00–12:00 Uhr (ohne Termin) 13:00–15.30 Uhr (nur mit Termin) Telefonisch nicht erreichbar. Mittwoch: Keine Vorsprache möglich. Telefonhotline erreichbar von 09:00–12:00 Uhr und 13:00–und 15:00 Uhr (keine Terminabsprachen). Donnerstag: 8:00–12:00 Uhr (ohne Termin) 13:00–15.30 Uhr (ohne Termin) Telefonisch nicht erreichbar. Freitag: 08:00–12:00 Uhr (nur mit Termin oder zur Abholung von Aufenthaltstiteln oder Verpflichtungserklärungen) Telefonhotline erreichbar von 09:00–12:00 Uhr (keine Terminabsprachen).
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Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Bei Einreise mit zweckentsprechendem Visum:
- gültiger Reisepass mit Visum
- Soweit ein Voraufenthalt mit einem Aufenthaltstitel zu einem anderen Zweck vorliegt:
- gültiger Reisepass
- Aufenthaltstitel
Zusätzlich:
- aktuelles biometrisches Foto
- Original des Arbeitsvertrags oder verbindlichen Arbeitsplatzangebots
- Original der Urkunde über erfolgreich abgeschlossene Hochschulausbildung
- wenn vorhanden:
- Bescheid zur Anerkennung beziehungsweise Vergleichbarkeit des Hochschulabschlusses
- Zeugnisbewertung der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen
- bei reglementierten Berufen: Ihre Berufszulassung (zum Beispiel Approbation oder Berufserlaubnis)
- Aktuelle Meldebescheinigung
- falls erforderlich: Berufsausübungserlaubnis
- Nachweis über Ihre Krankenversicherung
- Mietvertrag
Hinweise für Hannover: Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
- Kopie des aktuellen Passes oder Passersatzes
- Kopie Ihres bisherigen Aufenthaltstitels (Visum oder Aufenthaltserlaubnis)
- Nachweis über die Qualifikation:
Bei einem in Deutschland abgeschlossenem Studium:
Diplom oder Urkunde
oder
Bei einem im Ausland abgeschlossenem Studium:
- Diplom oder Urkunde
- Auszug der Bewertung dieses Abschlusses aus der Anabin-Datenbank oder individuelle gebührenpflichtige Bewertung der ZAB (Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen). - Berufsausübungserlaubnis, sofern für die Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben ist (z.B. für Ärzte, Ingenieure).
- Nachweise zur Erwerbstätigkeit:
Bei bereits aufgenommener Beschäftigung:
- Arbeitsvertrag
- Einkommensnachweise der letzten drei Monate (z.B. Gehaltsabrechnung)
oder
Bei noch nicht aufgenommener Beschäftigung:
- Arbeitsvertrag (sofern vorhanden)
- Von Ihrem (künftigen) Arbeitgeber ausgefülltes und unterschriebenes Formular „Erklärung zum Beschäftigungsverhältnis“. Zum Formular gelangen Sie über diesen Link. - Mietvertrag Ihrer Wohnung und Nachweis über die aktuelle Miethöhe (z.B. Kontoauszug)
- Ab dem vollendeten 45. Lebensjahr: Nachweis über eine bestehende Altersversorgung, sofern die gesetzlichen Einkommensgrenzen (§ 18 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG) unterschritten werden.
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall können weniger oder weitere Nachweise verlangt werden
Formulare
- Formulare: ja
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: ja
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Die Formulare erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Ausländerbehörde oder auf deren Internetseite.
Voraussetzungen
- Sie haben
- einen deutschen Hochschulabschluss, oder
- einen anerkannten ausländischen Hochschulabschluss, oder
- einen ausländischen Hochschulabschluss, der mit einem deutschen Hochschulabschluss vergleichbar ist.
- Sie haben
- einen Arbeitsplatz oder
- ein Arbeitsplatzangebot.
- Sie besitzen eine Qualifikation, die Sie zur Ausübung der Beschäftigung befähigt.
- Soweit erforderlich verfügen Sie über eine Berufsausübungserlaubnis, zum Beispiel Approbation als Apotheker.
- Arbeitsbedingungen und insbesondere Gehalt müssen mit dem eines deutschen Arbeitnehmers vergleichbar sein, die Zustimmung der Bundesagentur für Arbeit ist erforderlich.
- Sie können Ihren Lebensunterhalt und Krankenversicherungsschutz aus Ihrem Einkommen ohne Inanspruchnahme öffentlicher Leistungen sichern.
- Es liegt kein Ausweisungsinteresse gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
Hinweise für Hannover: Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
- Sie besitzen einen gültigen und anerkannten Pass oder Passersatz.
- Für die Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft ist der Besitz eines deutschen oder eines anerkannten ausländischen Hochschulabschlusses Voraussetzung.
- Ist für die Berufsausübung eine Erlaubnis vorgeschrieben (z.B. für Ärzte, Ingenieure), muss diese Berufsausübungserlaubnis vorliegen oder zugesagt sein.
- Es besteht bereits ein abgeschlossener Arbeitsvertrag oder ein konkretes Arbeitsplatzangebot für eine Tätigkeit als Fachkraft und mit einem Beschäftigungsverhältnis in Deutschland.
- In der Regel muss die Bundesagentur für Arbeit der Beschäftigung zugestimmt haben.
- Der Lebensunterhalt ist ohne Inanspruchnahme öffentlicher Mittel (ohne Anspruch auf Sozialleistungen) gesichert
- Ab dem vollendeten 45. Lebensjahr ist der Besitz einer angemessenen Altersversorgung notwendig, sofern die gesetzlichen Einkommensgrenzen (§ 18 Abs. 2 Nr. 5 AufenthG) unterschritten werden.
- Der Erteilung stehen keine Straftaten entgegen.
Rechtsgrundlage(n)
- § 18, 18b Absatz 1 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 3 – 8 Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
- § 45 Aufenthaltsverordnung
Hinweise für Hannover: Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
Verfahrensablauf
Ihre Aufenthaltserlaubnis müssen Sie persönlich beantragen:
- Vereinbaren Sie mit der an Ihrem Wohnort zuständigen Ausländerbehörde einen Vorsprachetermin.
- Während des Termins werden Ihre Nachweise geprüft und Ihre Fingerabdrücke für den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT-Karte) abgenommen. Die Behörde sendet Ihren Antrag an die Agentur für Arbeit.
- Die Agentur für Arbeit gibt eine Rückmeldung an die Ausländerbehörde.
- Wenn Ihr Antrag bewilligt wird, beauftragt die Ausländerbehörde die Bundesdruckerei, die eAT-Karte herzustellen
- Sie erhalten per Post eine Nachricht, dass Ihr Antrag bewilligt wurde und die eaT-Karte hergestellt wird, oder dass Ihr Antrag abgelehnt wurde.
- Da die eAT-Karte mit einer Online-Ausweisfunktion verbunden ist, müssen Sie sie persönlich abholen.
- Sie erhalten per Post die Information, dass Sie die eAT-Karte bei der Ausländerbehörde abholen können.
Hinweise für Hannover: Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
Die Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung kann online beantragt werden. Bitte lesen Sie vorher alle Informationen auf dieser Seite aufmerksam durch, um zu erfahren, welche Unterlagen bei diesem Antrag einzureichen sind.
Sind alle Unterlagen vollständig und die Voraussetzungen für die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis erfüllt, erhalten Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache zum Zweck der Aufnahme der für die Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis notwendigen Biometriedaten und Zahlung der Bearbeitungsgebühr.
Fristen
Beantragung der Aufenthaltserlaubnis: mindestens 8 Wochen, bevor Ihr Visum oder Ihre Aufenthaltserlaubnis abläuft.
Gültigkeit Ihrer Aufenthaltserlaubnis:
- so lange wie Ihr Arbeitsvertrag, wenn Ihr Arbeitsvertrag weniger als 4 Jahre gültig ist,
- 4 Jahre, wenn Ihr Arbeitsvertrag mindestens 4 Jahre oder unbefristet gültig ist.
Bearbeitungsdauer
etwa 6 bis 8 Wochen
Hinweise für Hannover: Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und nach Vorlage aller Unterlagen derzeit bis zu 3 Monaten betragen.
Kosten
Ausstellung der Aufenthaltserlaubnis: EUR 100,00
Gebühr 100.0 EUR
Hinweise für Niedersachsen: Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen
Gebühr 100.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hannover: Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
- Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
- Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
Weitere Informationen
Hinweise für Hannover: Aufenthaltserlaubnis für Fachkräfte mit akademischer Ausbildung
- Anerkennung in Deutschland: Informationen zur BerufsanerkennungDas Informationsportal der Bundesregierung zur Anerkennung ausländischer Berufsqualifikationen
- anabin - Das Infoportal zu ausländischen Bildungsabschlüssenanabin bietet umfangreiche Informationen zur Bewertung ausländischer Bildungsnachweise. Das Portal unterstützt Behörden, Arbeitgeber und Privatpersonen, eine ausländische Qualifikation in das deutsche Bildungssystem einzustufen.
- Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB)Informieren Sie sich zur Zeugnisbewertung für ausländische Hochschulabschlüsse und zur Digitalen Auskunft zur Berufsqualifikation (DAB) und nutzen Sie unser Angebot zur Antragstellung.
- IQ - Netzwerk Integration durch QualifizierungDas Förderprogramm IQ – Integration durch Qualifizierung wird durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales und die Europäische Union über den Europäischen Sozialfonds Plus (ESF Plus) gefördert und vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge administriert. Partner in der Umsetzung sind das Bundesministerium für Bildung und Forschung und die Bundesagentur für Arbeit.
- Make it in GermanyPrüfen Sie Ihre Möglichkeiten, in Deutschland zu arbeiten und zu leben.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 14.10.2021
Stichwörter
Qualifizierte Beschäftigung, Fachkraft mit akademischer Ausbildung, Fachkraft mit Hochschulabschluss, Arbeitserlaubnis