Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der selbständigen Tätigkeit beantragen
Sie können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, wenn Sie die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit beabsichtigen.
Beschreibung
Für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit können Sie eine befristete Aufenthaltserlaubnis beantragen.
Eine Aufenthaltserlaubnis ist ein Aufenthaltstitel. Die Erteilung der Aufenthaltserlaubnis ist nur für einen bestimmten Zweck, wie unter anderem für die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, möglich.
Online-Dienst
Aufenthaltserlaubnis - Beantragung zum Zweck der Erwerbstätigkeit
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Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Kreisfreie Stadt Wolfsburg - Bürgerdienste Ausländerstelle
Adresse
Hausanschrift
Postfachadresse
Postfach 100944
38409 Wolfsburg
Öffnungszeiten
Montag 08:30 - 16:30 Uhr Dienstag 08:30 - 16:30 Uhr Mittwoch 08:30 - 12:00 Uhr Donnerstag 08:30 - 17:30 Uhr Freitag 08:30 - 12:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten einzelner Bereiche können abweichen. Telefonische Erreichbarkeit: Montag bis Freitag: 07:00 - 18:00 Uhr
Kontakt
Internet
Bankverbindung
Stadt Wolfsburg
Empfänger: Stadt Wolfsburg
IBAN: DE55 2699 1066 0844 8450 00
BIC: GENODEF1WOB
Bankinstitut: Volksbank BraWO
Stadt Wolfsburg
Empfänger: Stadt Wolfsburg
IBAN: DE56 2695 1311 0025 6098 92
BIC: NOLADE21GFW
Bankinstitut: Sparkasse Celle-Gifhorn-Wolfsburg
erforderliche Unterlagen
- Gültiger Nationalpass
- Nachweis über eine Krankenversicherung;
- Mietvertrag
- Lebenslauf und Qualifikationsnachweise über bisherige Tätigkeiten und Ausbildungen (Abschlussurkunden, Zeugnisse oder Bescheinigungen)
- Finanzierungsplan / Businessplan
- 1 aktuelles biometrisches Foto
- Bitte erfragen Sie in der für Sie zuständigen Ausländerbehörde, ob Sie weitere Unterlagen einreichen müssen.
Formulare
- Onlineverfahren möglich: nein
- Schriftform erforderlich: nein
- Persönliches Erscheinen nötig: ja
Voraussetzungen
Die Aufenthaltserlaubnis kann Ihnen nur erteilt werden, wenn
- ein wirtschaftliches Interesse oder ein regionales Bedürfnis an der Tätigkeit besteht und
- die Tätigkeit positive Auswirkungen auf die Wirtschaft in Deutschland erwarten lässt und
- die Finanzierung der Umsetzung durch Eigenkapital oder durch eine Kreditzusage gesichert ist.
Wenn Sie bereits das 45. Lebensjahr vollendet haben, ist zusätzlich eine angemessene Altersvorsorge erforderlich.
Des Weiteren sind die allgemeinen Erteilungsvoraussetzungen für eine Aufenthaltserlaubnis zu erfüllen.
Dies sind insbesondere:
- ein gesicherter Lebensunterhalt,
- eine geklärte Identität,
- Besitz eines gültigen Nationalpasses.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
- Verwaltungsgerichtliche Klage
Detaillierte Informationen, wie Sie Klage erheben können, können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
Verfahrensablauf
Einen Antrag auf Erteilung einer Aufenthaltserlaubnis können Sie nur persönlich bei der für Ihren Wohnort zuständigen Ausländerbehörde stellen.
- Sie legen die erforderlichen Unterlagen im Original vor und zahlen die Antragsgebühr.
- Die Ausländerbehörde prüft, ob die Erteilungsvoraussetzungen vorliegen.
- Es erfolgt ggf. die Beteiligung weiterer Behörden.
- Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind, nimmt die Ausländerbehörde Ihre biometrischen Daten (Foto, Fingerabdrücke) auf und bestellt den elektronischen Aufenthaltstitel (eAT) bei der Bundesdruckerei GmbH.
- Sobald der eAT fertiggestellt ist, wird Ihnen dieser durch die Ausländerbehörde ausgehändigt.
Fristen
Antragstellung vor Ablauf des aktuellen Aufenthaltstitels. Eine Vorsprache 4 bis 6 Wochen bevor der bisherige Aufenthaltstitel abläuft wird empfohlen.
Die Aufenthaltserlaubnis wird für maximal 3 Jahre erteilt.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitungsdauer ist abhängig vom Arbeitsanfall in der örtlich zuständigen Ausländerbehörde.
Kosten
Gebühr 100.00 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 15.10.2021
Stichwörter
Erwerbstätigkeit, Arbeitsgenehmigung, Aufenthalt zur selbständigen Tätigkeit, Arbeitserlaubnis