Niederlassungserlaubnis für minderjährige Kinder beantragen
Unter Erfüllung bestimmter Voraussetzungen kann Kindern von Ausländern eine Niederlassungserlaubnis erteilt werden.
Beschreibung
Kinder, die in Deutschland geboren wurden oder als Minderjährige mit oder zu ihren Eltern nach Deutschland gezogen sind und zudem 16 Jahre alt sind sowie seit mindestens 5 Jahren eine Aufenthaltserlaubnis haben, können eine unbefristete Niederlassungserlaubnis beantragen
Hinweise für Delmenhorst: Niederlassungserlaubnis für minderjährige Kinder beantragen
Online-Dienste
Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.
Ansprechpartner
Stadtverwaltung Delmenhorst - Ausländerbehörde
Beschreibung
Ausländerrechtliche, asylrechtliche, einbürgerungsrechtliche und staatsangehörigkeitsrechtliche Angelegenheiten gehören zum Fachbereich Bürgerangelegenheiten und dort zum Fachdienst Bürgerservice.
Für den Aufenthalt nicht europäischer Staatsangehöriger (sogenannte Drittstaater) ist die Ausländerbehörde zuständig.
Vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland (zum Beispiel im Rahmen des Familiennachzugs oder Studiums) und für Besuchsaufenthalte sind die deutschen Auslandsvertretungen zuständig.
Für Fragen über den Besitz oder den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist die Einbürgerungsbehörde zuständig.
Aktuelle Information der Bundesregierung für Ukrainische Flüchtlinge wegen Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnisse finden Sie auf folgenden Internetseiten:
https://www.recht.bund.de/eli/bund/BGBl_1/2023/334
Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nicht notwendig. Drucken Sie sich bei Bedarf die Bundesverordnung aus.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) möglich. Telefonisch erreichen Sie uns regelmäßig zu folgenden Zeiten: - Montag: 14 bis 15 Uhr - Dienstag bis Donnerstag: 11 bis 12 Uhr Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, schreiben Sie bitte direkt eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer an auslaenderbehoerde@delmenhorst.de.
Kontakt
Internet
erforderliche Unterlagen
- gültiger Pass
- 1 aktuelles biometrisches Passbild
- Ausbildungsnachweis oder Einkommensnachweise
- Nachweis über Krankenversicherungsschutz
- Mietvertrag oder Kaufvertrag mit Angabe der Wohnfläche
- gemeinsame Vorsprache mit den sorgeberechtigten Eltern/Elternteil
Bitte beachten Sie, dass im Einzelfall weitere Nachweis angefordert werden können.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis für Minderjährige sind:
- schriftlicher Antrag bei der zuständigen Ausländerbehörde
- gültiger Pass oder Passersatz und geklärte Identität
- Vollendung des 16. Lebensjahres
- Besitz einer Aufenthaltserlaubnis seit 5 Jahren
- Ausbildung oder gesicherter Lebensunterhalt durch eigenes Einkommen
- ausreichende Krankenversicherung und ausreichender Wohnraum
- keine Straftaten
Rechtsbehelf
Verwaltungsgerichtliche Klage:
Detaillierte Informationen hierzu können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.
Bearbeitungsdauer
Die Bearbeitung kann mehrere Wochen beanspruchen, da im Verfahren auch andere Behörden beteiligt werden.
Kosten
Bitte beachten Sie, dass es auch im Falle einer Ablehnung zu einer Gebührenerhebung in Höhe der Hälfte der Erteilungsgebühr kommen kann.
Für Minderjährige bis zum 16. Lebensjahr.: Gebühr 55.0 EUR
Gebühr 56.5 EUR
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 14.10.2021
Stichwörter
Kinder, Familiennachzug, Jugendliche