Stadtverwaltung Delmenhorst - Ausländerbehörde

Beschreibung

Ausländerrechtliche, asylrechtliche, einbürgerungsrechtliche und staatsangehörigkeitsrechtliche Angelegenheiten gehören zum Fachbereich Bürgerangelegenheiten und dort zum Fachdienst Bürgerservice.

Für den Aufenthalt nicht europäischer Staatsangehöriger (sogenannte Drittstaater) ist die Ausländerbehörde zuständig.

Vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland (zum Beispiel im Rahmen des Familiennachzugs oder Studiums) und für Besuchsaufenthalte sind die deutschen Auslandsvertretungen zuständig.

Für Fragen über den Besitz oder den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist die Einbürgerungsbehörde zuständig.

Aktuelle Information der Bundesregierung für Ukrainische Flüchtlinge wegen Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnisse finden Sie auf folgenden Internetseiten:

https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/auslanderangelegenheiten/ukraine-allgemeine-informationen-und-haufig-gestellte-fragen-208999.html

https://www.recht.bund.de/eli/bund/BGBl_1/2023/334

Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nicht notwendig. Drucken Sie sich bei Bedarf die Bundesverordnung aus.

Adresse

Hausanschrift

Lange Straße 1a

27749 Delmenhorst

Öffnungszeiten

Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) möglich. Telefonisch erreichen Sie uns regelmäßig zu folgenden Zeiten: - Montag: 14 bis 15 Uhr - Dienstag bis Donnerstag: 11 bis 12 Uhr Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, schreiben Sie bitte direkt eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer an auslaenderbehoerde@delmenhorst.de.

Kontakt

Internet

Zuständigkeit für

Delmenhorst

Version

Technisch geändert am 18.04.2024

Sprachversion

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Deutsch

Sprache: de