Stadtverwaltung Delmenhorst - Ausländerbehörde
Beschreibung
Ausländerrechtliche, asylrechtliche, einbürgerungsrechtliche und staatsangehörigkeitsrechtliche Angelegenheiten gehören zum Fachbereich Bürgerangelegenheiten und dort zum Fachdienst Bürgerservice.
Für den Aufenthalt nicht europäischer Staatsangehöriger (sogenannte Drittstaater) ist die Ausländerbehörde zuständig.
Vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland (zum Beispiel im Rahmen des Familiennachzugs oder Studiums) und für Besuchsaufenthalte sind die deutschen Auslandsvertretungen zuständig.
Für Fragen über den Besitz oder den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist die Einbürgerungsbehörde zuständig.
Aktuelle Information der Bundesregierung für Ukrainische Flüchtlinge wegen Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnisse finden Sie auf folgenden Internetseiten:
https://www.recht.bund.de/eli/bund/BGBl_1/2023/334
Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nicht notwendig. Drucken Sie sich bei Bedarf die Bundesverordnung aus.
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) möglich. Telefonisch erreichen Sie uns regelmäßig zu folgenden Zeiten: - Montag: 14 bis 15 Uhr - Dienstag bis Donnerstag: 11 bis 12 Uhr Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, schreiben Sie bitte direkt eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer an auslaenderbehoerde@delmenhorst.de.
Kontakt
Internet
Zuständigkeit für
Delmenhorst
- Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug des Ehegatten zu Ausländern beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Erteilung zum Zweck der Beschäftigung bei qualifizierter Beschäftigung als Fachkraft mit Berufsausbildung
- Aufenthaltserlaubnis zum Zweck der Erwerbstätigkeit Verlängerung für selbstständige ehemalige Wissenschaftler und Forscher
- Aufenthaltserlaubnis zur Arbeitsplatzsuche für Fachkräfte mit Berufsausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Beschäftigung als Fachkraft mit akademischer Ausbildung beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur betrieblichen Aus- und Weiterbildung zu Aus- und Weiterbildungszwecken beantragen
- Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst beantragen
- Beschäftigungserlaubnis für Personen mit Aufenthaltsgestattung beantragen
- Beschleunigtes Fachkräfteverfahren beantragen
- eID-Karte als europäische Bürgerin oder europäischer Bürger beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Familienangehörige von Deutschen beantragen
- Niederlassungserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte beantragen
- Niederlassungserlaubnis für Inhaber einer Blauen Karte EU beantragen
- Niederlassungserlaubnis für minderjährige Kinder beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug eines ausländischen Ehegatten zu einem Deutschen beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis für den Nachzug von sonstigen Familienangehörigen zu einem Deutschen beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Ablegung einer Prüfung zur Anerkennung einer ausländischen Berufsqualifikation beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Anerkennung der Berufsqualifikation während einer Beschäftigung beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur bedingten Zulassung zum Studium oder zum Teilzeitstudium beantragen
- Verlängerung der Aufenthaltserlaubnis zur Teilnahme am Bundesfreiwilligendienst beantragen
- Verpflichtungserklärung abgeben