Daueraufenthalt-EU Erlaubnis

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU beantragen

    Beschreibung

    Mit der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU dürfen sich ausländische Staatsangehörige innerhalb der Europäischen Union (EU) freier bewegen. Sie ist der Niederlassungserlaubnis in vielen Punkten gleichgestellt und ein unbefristeter Aufenthaltstitel.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Beantragung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

    Allgemeine Informationen

    Die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel, der grundsätzlich mit einer Niederlassungserlaubnis vergleichbar ist. Wer diesen Aufenthaltstitel hat, kann unter erleichterten Voraussetzungen in fast alle EU-Staaten weiterwandern und dort ein Aufenthaltsrecht erhalten.



    Online-Dienst

    Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU online beantragen

    ID: L100040_475726513

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ausländerbüro

    Adresse

    Hausanschrift

    Pferdemarkt 14

    26121 Oldenburg (Oldenburg)

    Öffnungszeiten

    Nach Vereinbarung

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0441 235-4444

    Fax: 0441 235-3181

    E-Mail: auslaenderbuero@stadt-oldenburg.de

    Weitere Informationen

    Das Ausländerbüro ist für Ausländerangelegenheiten und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten zuständig.

    Version

    Technisch geändert am 15.07.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Nachweis, dass Sie seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland leben
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
    • Nachweis über den Krankenversicherungsschutz
    • Nachweis über bezahlte Rentenversicherungsbeiträge oder Zahlungen an eine vergleichbare Versorgungseinrichtung
    • Nachweis ausreichender Deutschkenntnisse sowie Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung
    • Nachweis über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familie
    • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund oder sonstige Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vorliegen, die der Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis-EU entgegenstehen.

    Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Ausländerbehörde, welche Unterlagen darüber hinaus erforderlich sind.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Beantragung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

    • Ihr gültiger Reisepass
    • Sprachzertifikat B1
    • Nachweis über bestandenen Integrationskurs
    • Nachweise zur Sicherung des Lebensunterhalts
      • bei Beschäftigten Arbeitsvertrag und letzte drei Gehaltsabrechnungen
      • bei selbstständig Erwerbstätigen und Freiberuflern aktuellster Einkommenssteuerbescheid und aktuelle Bescheinigung des Steuerberaters über das bereinigte Nettoeinkommen der vergangenen zwölf Monate
      • gegebenenfalls sonstige Einkommensnachweise (Rentenbescheid, ALG I-Bescheid, Kindergeldbescheid, Bescheid über Kindergeldzuschlag, Nachweis über Mieteinnahmen oder ähnlich)
      • bei Mietern: Mietvertrag sowie aktuelle Nebenkostenabrechnung
      • bei Wohneigentum: Nachweis über die monatliche finanzielle Belastung von der Bank beziehungsweise Versicherung, Nachweis über Nebenkosten (Grundabgabenbescheid, Heizkostenabrechnung, Gebäudeversicherung, Wassergebühren)
      • aktuelle Mitgliedsbescheinigung der Krankenkasse
    • Nachweise über ausreichenden Wohnraum (Mietvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße, Bescheinigung vom Vermieter, Kaufvertrag mit Angabe der Wohnungsgröße)
    • Rentenversicherungsverlauf

    Formulare

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Beantragung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

    Voraussetzungen

    • Ihre Identität ist geklärt und Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
    • Sie leben seit mindestens fünf Jahren ohne Unterbrechung mit einem Aufenthaltstitel in Deutschland.
    • Ihr Lebensunterhalt sowie der Ihrer Angehörigen, denen Sie Unterhalt zu leisten haben, ist durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert.
    • Sie sind in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert oder haben einen unbefristeten oder sich automatisch verlängernden Krankenversicherungsschutz.
    • Sie haben Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung oder in eine andere Versorgungseinrichtung mit vergleichbaren Leistungen eingezahlt.
    • Sie verfügen über ausreichende Deutschkenntnisse sowie über Grundkenntnisse der deutschen Rechts- und Gesellschaftsordnung.
    • Sie haben ausreichend Wohnraum für sich und Ihre Familie.
    • Es liegen kein Ausweisungsgrund oder sonstige Gründe der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung vor, die der Erteilung der Daueraufenthaltserlaubnis-EU entgegenstehen.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Beantragung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

    Die Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU setzt voraus, dass

    • Sie sich seit mindestens fünf Jahren rechtmäßig mit Aufenthaltstitel im Bundesgebiet aufhalten,
    • Ihr Lebensunterhalt und der Lebensunterhalt Ihrer Familienangehörigen, denen Sie Unterhalt zu leisten haben, durch feste und regelmäßige Einkünfte gesichert ist,
    • Sie über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache sowie Grundkenntnisse der Rechts- und Gesellschaftsordnung verfügen,
    • genügend Wohnraum für Sie und Ihre Familienangehörigen vorhanden ist,
    • mindestens 60 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung gezahlt wurden und
    • Gründe der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der Erteilung nicht entgegenstehen

    Des Weiteren muss Ihre Identität geklärt sein und Sie müssen die Passpflicht erfüllen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Beantragung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

    • § 9a Aufenthaltsgesetz (AufenthG)
    • § 44a Aufenthaltsverordnung (AufenthV)

    Rechtsbehelf

    Verwaltungsgerichtliche Klage:
    Detaillierte Informationen hierzu können Sie dem Bescheid, mit dem Ihr Antrag abgelehnt worden ist, entnehmen.

    Verfahrensablauf

    Sie müssen die Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU bei der zuständigen Ausländerbehörde beantragen.

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Beantragung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

    Der Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt - EU kann

    • online oder
    • formlos schriftlich gestellt werden
      • per E-Mail an auslaenderbuero@stadt-oldenburg.de,
      • per Post an Ausländerbüro, Pferdemarkt 14, 26121 Oldenburg, oder
      • per Fax an 0441 235-3181

    Nach Eingang des Antrages nimmt das Ausländerbüro Kontakt zu Ihnen auf und fordert gegebenenfalls weitere notwendige Unterlagen von Ihnen an. Liegen die Voraussetzungen für die Erteilung des Aufenthaltstitels vor, erhalten Sie einen Termin zur Abgabe Ihrer biometrischen Daten.

    Nach der Abgabe der biometrischen Daten im Ausländerbüro und dem Abschluss der aufenthaltsrechtlichen Prüfung erhalten Sie einen Bescheid über den bewilligten Aufenthaltstitel. Das Ausländerbüro bestellt außerdem den elektronischen Aufenthaltstitel bei der Bundesdruckerei. Nähere Informationen zur Abholung des elektronischen Aufenthaltstitels finden Sie auf der Dienstleistungsseite Ausgabe elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) und Reiseausweise.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Beantragung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

    Sie erhalten innerhalb von drei Wochen eine Rückmeldung zu Ihrem Antrag. Die Bearbeitungsdauer hängt dann vom jeweiligen Einzelfall und Ihrer Mitwirkung ab. Bitte beachten Sie, dass es insbesondere unmittelbar vor und in den Urlaubs- und Ferienzeiten erfahrungsgemäß zu sehr vielen Anfragen kommt, sodass mit Verzögerungen in der Bearbeitung zu rechnen ist.

    Kosten

    Ermäßigungen und Befreiungen sind in Ausnahmefällen möglich.: Gebühr 109.00 EUR

    Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Beantragung einer Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

    • 109 Euro für die Erteilung der Erlaubnis zum Daueraufenthalt-EU

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 14.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Aufenthaltserlaubnis, unbefristeter Aufenthaltstitel, Ausländerbehörde

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de