Niederlassungserlaubnis Erteilung für hoch qualifizierte Fachkräfte

    Niederlassungserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte beantragen

    Beschreibung

    Hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen ohne Voraufenthaltszeiten in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Als hochqualifiziert in diesem Sinne gelten insbesondere:

    • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder
    • Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder
    • wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.

    Hinweise für Delmenhorst: Niederlassungserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte beantragen

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Stadtverwaltung Delmenhorst - Ausländerbehörde

    Beschreibung

    Ausländerrechtliche, asylrechtliche, einbürgerungsrechtliche und staatsangehörigkeitsrechtliche Angelegenheiten gehören zum Fachbereich Bürgerangelegenheiten und dort zum Fachdienst Bürgerservice.

    Für den Aufenthalt nicht europäischer Staatsangehöriger (sogenannte Drittstaater) ist die Ausländerbehörde zuständig.

    Vor der Einreise in die Bundesrepublik Deutschland (zum Beispiel im Rahmen des Familiennachzugs oder Studiums) und für Besuchsaufenthalte sind die deutschen Auslandsvertretungen zuständig.

    Für Fragen über den Besitz oder den Erwerb der deutschen Staatsangehörigkeit ist die Einbürgerungsbehörde zuständig.

    Aktuelle Information der Bundesregierung für Ukrainische Flüchtlinge wegen Verlängerung Ihrer Aufenthaltserlaubnisse finden Sie auf folgenden Internetseiten:

    https://www.mi.niedersachsen.de/startseite/themen/auslanderangelegenheiten/ukraine-allgemeine-informationen-und-haufig-gestellte-fragen-208999.html

    https://www.recht.bund.de/eli/bund/BGBl_1/2023/334

    Eine Vorsprache bei der Ausländerbehörde ist nicht notwendig. Drucken Sie sich bei Bedarf die Bundesverordnung aus.

    Adresse

    Hausanschrift

    Lange Straße 1a

    27749 Delmenhorst

    Öffnungszeiten

    Persönliche Vorsprachen sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung (telefonisch oder per E-Mail) möglich. Telefonisch erreichen Sie uns regelmäßig zu folgenden Zeiten: - Montag: 14 bis 15 Uhr - Dienstag bis Donnerstag: 11 bis 12 Uhr Sollten Sie uns telefonisch nicht erreichen, schreiben Sie bitte direkt eine E-Mail mit Ihrem Anliegen und Ihrer Telefonnummer an auslaenderbehoerde@delmenhorst.de.

    Kontakt

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 18.04.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
    • Nachweis der beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikation
    • Arbeitsvertrag
    • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
    • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
    • Nachweis, dass Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist.

    Je nachdem, welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, kann die zuständige Stelle zusätzliche Unterlagen verlangen. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde, welche Unterlagen erforderlich sind.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:

    • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie sind hochqualifiziert im oben genannten Sinne.
    • Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.

    Hinweis: Hochqualifizierte haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs

    Rechtsgrundlage(n)

    Kosten

    Gebühr 147.00 EUR

    Bemerkungen

    Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen ihres Niederlassungsrechts auch eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Dasselbe gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 14.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    unbefristeter Aufenthaltstitel

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de