Niederlassungserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte beantragen
Beschreibung
Hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen ohne Voraufenthaltszeiten in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Als hochqualifiziert in diesem Sinne gelten insbesondere:
- Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder
- Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder
- wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.
Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft
Grundsätzlich können Fachkräfte unter bestimmten Voraussetzungen nach 3 Jahren Besitz einer Aufenthaltserlaubnis eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Für hochqualifizierte Fachkräfte ist auch eine frühere Erteilung möglich.
Grundsätzlich können Fachkräfte unter bestimmten Voraussetzungen nach 3 Jahren Besitz einer Aufenthaltserlaubnis eine Niederlassungserlaubnis erhalten.
Für hochqualifizierte Fachkräfte ist auch eine frühere Erteilung möglich.
Online-Dienst
Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis)
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Zuständigkeit
Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft
32.33.5 - Sachgebiet Willkommensservice - Kundenservice für Fachkräfte und Studierende
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Ansprechpartner
32.33.5 - Fachkräfte und Studierende
Adresse
Hausanschrift
Ist rollstuhlgerecht
Öffnungszeiten
Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr
Kontakt
Telefon Festnetz: 0511 16832337
E-Mail: abh-fus@hannover-stadt.de
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis der beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikation
- Arbeitsvertrag
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
- Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
- Nachweis, dass Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist.
Je nachdem, welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, kann die zuständige Stelle zusätzliche Unterlagen verlangen. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde, welche Unterlagen erforderlich sind.
Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft
- Online-Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
- Gültiger Pass oder Passersatz
- Folgende Nachweise für eine ausreichende Altersversorgung:
Bescheinigung der Rentenversicherung über mindestens 36 bzw. 24 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
oder
wenn noch keine ausreichenden Pflichtbeiträge gezahlt wurden: Bescheinigung einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung über Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen für eine angemessene Altersversorgung. - Folgende Nachweise über einen gesicherten Lebensunterhalt und über ausreichenden Wohnraum:
- Sämtliche Einkommensnachweise der letzten drei Monate von allen erwerbstätigen Familienmitgliedern im Haushalt, z.B.: Gehaltsabrechnung, Bescheid von der Agentur für Arbeit
- Arbeitsverträge von allen erwerbstätigen Familienmitgliedern im Haushalt
- Mietvertrag bzw. Kaufvertrag Ihrer Wohnung und Nachweis über die aktuelle Miethöhe (z.B. durch Vorlage eines Kontoauszugs).
- Folgende Nachweise über bestehende Deutschkenntnisse:
Nachweis über den Erwerb eines anerkannten Schulabschlusses, Ausbildungs- oder Hochschulabschlusses, sofern diese Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung in deutscher Sprache durchgeführt worden ist
oder
Vorlage eines Sprachzertifikats mindestens des Niveaus B1.
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall können weniger oder weitere Nachweise verlangt werden.
Für hochqualifizierte Fachkräfte ist auch eine Erteilung unter erleichterten Voraussetzungen möglich. Für diese Personen werden individuelle Unterlagen angefordert.
Hoch qualifiziert sind bei mehrjähriger Berufserfahrung insbesondere Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.
- Online-Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
- Gültiger Pass oder Passersatz
- Folgende Nachweise für eine ausreichende Altersversorgung:
Bescheinigung der Rentenversicherung über mindestens 36 bzw. 24 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
oder
wenn noch keine ausreichenden Pflichtbeiträge gezahlt wurden: Bescheinigung einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung über Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen für eine angemessene Altersversorgung. - Folgende Nachweise über einen gesicherten Lebensunterhalt und über ausreichenden Wohnraum:
- Sämtliche Einkommensnachweise der letzten drei Monate von allen erwerbstätigen Familienmitgliedern im Haushalt, z.B.: Gehaltsabrechnung, Bescheid von der Agentur für Arbeit
- Arbeitsverträge von allen erwerbstätigen Familienmitgliedern im Haushalt
- Mietvertrag bzw. Kaufvertrag Ihrer Wohnung und Nachweis über die aktuelle Miethöhe (z.B. durch Vorlage eines Kontoauszugs).
- Folgende Nachweise über bestehende Deutschkenntnisse:
Nachweis über den Erwerb eines anerkannten Schulabschlusses, Ausbildungs- oder Hochschulabschlusses, sofern diese Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung in deutscher Sprache durchgeführt worden ist
oder
Vorlage eines Sprachzertifikats mindestens des Niveaus B1.
Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall können weniger oder weitere Nachweise verlangt werden.
Für hochqualifizierte Fachkräfte ist auch eine Erteilung unter erleichterten Voraussetzungen möglich. Für diese Personen werden individuelle Unterlagen angefordert.
Hoch qualifiziert sind bei mehrjähriger Berufserfahrung insbesondere Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:
- Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie sind hochqualifiziert im oben genannten Sinne.
- Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.
Hinweis: Hochqualifizierte haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs
Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft
- Sie besitzen einen gültigen und anerkannten Pass oder Passersatz.
- Sie leben seit drei Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a, 18b, 18d oder § 18g AufenthG zur Beschäftigung als Fachkraft in Deutschland.
Wenn Sie eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich in Deutschland abgeschlossen haben, genügt ein Aufenthalt mit entsprechender Aufenthaltserlaubnis seit zwei Jahren. - Sie haben einen Arbeitsplatz, der Ihrer Qualifikation entspricht.
- Sie verfügen über eine ausreichende Altersversorgung (mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Leistungen).
Wenn Sie eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich in Deutschland abgeschlossen haben, genügt eine Pflichtbeitragsdauer von 24 Monaten. - Ihr Lebensunterhalt ist ohne die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gesichert.
- Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1)
- Der Erteilung stehen keine Straftaten entgegen.
Für hochqualifizierte Fachkräfte ist auch eine Erteilung unter erleichterten Voraussetzungen möglich.
Hoch qualifiziert sind bei mehrjähriger Berufserfahrung insbesondere Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.
- Sie besitzen einen gültigen und anerkannten Pass oder Passersatz.
- Sie leben seit drei Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a, 18b, 18d oder § 18g AufenthG zur Beschäftigung als Fachkraft in Deutschland.
Wenn Sie eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich in Deutschland abgeschlossen haben, genügt ein Aufenthalt mit entsprechender Aufenthaltserlaubnis seit zwei Jahren. - Sie haben einen Arbeitsplatz, der Ihrer Qualifikation entspricht.
- Sie verfügen über eine ausreichende Altersversorgung (mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Leistungen).
Wenn Sie eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich in Deutschland abgeschlossen haben, genügt eine Pflichtbeitragsdauer von 24 Monaten. - Ihr Lebensunterhalt ist ohne die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gesichert.
- Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen.
- Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1)
- Der Erteilung stehen keine Straftaten entgegen.
Für hochqualifizierte Fachkräfte ist auch eine Erteilung unter erleichterten Voraussetzungen möglich.
Hoch qualifiziert sind bei mehrjähriger Berufserfahrung insbesondere Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.
Rechtsgrundlage(n)
- §5 Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Allgemeine Erteilungsvoraussetzungen)
- §44 Aufenthaltsverordnung (AufenthV) (Gebühren für Niederlassungserlaubnis)
- §18c Aufenthaltsgesetz (AufenthG) (Niederlassungserlaubnis für Fachkräfte)
Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft
Verfahrensablauf
Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft
Die Niederlassungserlaubnis kann online beantragt werden. Bitte lesen Sie vorher alle Informationen auf dieser Seite aufmerksam durch, um zu erfahren, welche Unterlagen bei diesem Antrag einzureichen sind.
Nach Eingang des Antrags erhalten Sie eine Aufforderung zur Zahlung der Bearbeitungsgebühr und die Bitte, anschließend einen Zahlungsnachweis zu übersenden. Nach Eingang des Zahlungsnachweises erfolgt die Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen.
Sind alle Unterlagen vollständig und die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis erfüllt, erhalten Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache zum Zweck der Aufnahme der für die Ausstellung der Niederlassungserlaubnis notwendigen Biometriedaten.
Die Niederlassungserlaubnis kann online beantragt werden. Bitte lesen Sie vorher alle Informationen auf dieser Seite aufmerksam durch, um zu erfahren, welche Unterlagen bei diesem Antrag einzureichen sind.
Nach Eingang des Antrags erhalten Sie eine Aufforderung zur Zahlung der Bearbeitungsgebühr und die Bitte, anschließend einen Zahlungsnachweis zu übersenden. Nach Eingang des Zahlungsnachweises erfolgt die Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen.
Sind alle Unterlagen vollständig und die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis erfüllt, erhalten Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache zum Zweck der Aufnahme der für die Ausstellung der Niederlassungserlaubnis notwendigen Biometriedaten.
Bearbeitungsdauer
Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft
Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und nach Vorlage aller Unterlagen derzeit bis zu 6 Monaten betragen.
Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und nach Vorlage aller Unterlagen derzeit bis zu 6 Monaten betragen.
Kosten
Gebühr 147.0 EUR
Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft
Für die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese beträgt 113 Euro. Für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige fallen niedrigere Gebühren an.
Für die Erteilung an hochqualifizierte Fachkräfte unter erleichterten Voraussetzungen beträgt die Gebühr 147 Euro.
Die Hälfte der Bearbeitungsgebühr wird direkt nach der Antragstellung erhoben. Dazu erhalten Sie nach Stellung des Antrags eine konkrete Zahlungsaufforderung.
Für die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese beträgt 113 Euro. Für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige fallen niedrigere Gebühren an.
Für die Erteilung an hochqualifizierte Fachkräfte unter erleichterten Voraussetzungen beträgt die Gebühr 147 Euro.
Die Hälfte der Bearbeitungsgebühr wird direkt nach der Antragstellung erhoben. Dazu erhalten Sie nach Stellung des Antrags eine konkrete Zahlungsaufforderung.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft
- Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Die Nutzungsdauer des elektronischen Aufenthaltstitels ist hierbei an die Gültigkeit des Heimatpasses oder Passersatzes geknüpft, sodass auf dem elektronischen Aufenthaltstitel eine befristete Nutzungsdauer eingetragen ist, der Aufenthaltsstatus bei der Niederlassungserlaubnis ist jedoch unbefristet.
- Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
- Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
- Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Die Nutzungsdauer des elektronischen Aufenthaltstitels ist hierbei an die Gültigkeit des Heimatpasses oder Passersatzes geknüpft, sodass auf dem elektronischen Aufenthaltstitel eine befristete Nutzungsdauer eingetragen ist, der Aufenthaltsstatus bei der Niederlassungserlaubnis ist jedoch unbefristet.
- Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
- Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
- Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
Weitere Informationen
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Bemerkungen
Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen ihres Niederlassungsrechts auch eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Dasselbe gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 14.10.2021
Stichwörter
unbefristeter Aufenthaltstitel
Metainformation
- Ursprungsportal: Niederlassungserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte beantragen
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