Niederlassungserlaubnis Erteilung für hoch qualifizierte Fachkräfte

    Niederlassungserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte beantragen

    Beschreibung

    Hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen ohne Voraufenthaltszeiten in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Als hochqualifiziert in diesem Sinne gelten insbesondere:

    • Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder
    • Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder
    • wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.

    Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft

    Allgemeine Informationen

    Grundsätzlich können Fachkräfte unter bestimmten Voraussetzungen nach 3 Jahren Besitz einer Aufenthaltserlaubnis eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

    Für hochqualifizierte Fachkräfte ist auch eine frühere Erteilung möglich.



    Allgemeine Informationen

    Grundsätzlich können Fachkräfte unter bestimmten Voraussetzungen nach 3 Jahren Besitz einer Aufenthaltserlaubnis eine Niederlassungserlaubnis erhalten.

    Für hochqualifizierte Fachkräfte ist auch eine frühere Erteilung möglich.



    Online-Dienst

    Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis)

    ID: L100040_543292431

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 27.03.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Zuständigkeit

    Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft

    32.33.5 - Sachgebiet Willkommensservice - Kundenservice für Fachkräfte und Studierende

    32.33.5 - Sachgebiet Willkommensservice - Kundenservice für Fachkräfte und Studierende

    Ansprechpartner

    32.33.5 - Fachkräfte und Studierende

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schützenplatz 1

    30169 Hannover

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Mittwoch, Freitag von 8:00 Uhr bis 12:00 Uhr Donnerstag von 13:00 Uhr bis 17:00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 16832337

    E-Mail: abh-fus@hannover-stadt.de

    Weitere Informationen

    Kundenservice für Studierende und Fachkräfte sowie deren Familienangehörigen: Sie sind zum Studium, zur Ausbildung oder als Fachkraft zur Erwerbstätigkeit in Deutschland? Dann bearbeitet das Team Studierende und Fachkräfte Ihre Anliegen.

    Version

    Technisch erstellt am 13.02.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Technisch geändert am 17.11.2024 (von: Webservice, Landeshauptstadt Hannover)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
    • Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
    • Nachweis der beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikation
    • Arbeitsvertrag
    • Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
    • Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
    • Nachweis, dass Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist.

    Je nachdem, welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, kann die zuständige Stelle zusätzliche Unterlagen verlangen. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde, welche Unterlagen erforderlich sind.

    Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft

    • Online-Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
    • Gültiger Pass oder Passersatz
    • Folgende Nachweise für eine ausreichende Altersversorgung:
      Bescheinigung der Rentenversicherung über mindestens 36 bzw. 24 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
      oder
      wenn noch keine ausreichenden Pflichtbeiträge gezahlt wurden: Bescheinigung einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung über Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen für eine angemessene Altersversorgung.

    • Folgende Nachweise über einen gesicherten Lebensunterhalt und über ausreichenden Wohnraum:
      • Sämtliche Einkommensnachweise der letzten drei Monate von allen erwerbstätigen Familienmitgliedern im Haushalt, z.B.: Gehaltsabrechnung, Bescheid von der Agentur für Arbeit
      • Arbeitsverträge von allen erwerbstätigen Familienmitgliedern im Haushalt
      • Mietvertrag bzw. Kaufvertrag Ihrer Wohnung und Nachweis über die aktuelle Miethöhe (z.B. durch Vorlage eines Kontoauszugs).

    • Folgende Nachweise über bestehende Deutschkenntnisse:
      Nachweis über den Erwerb eines anerkannten Schulabschlusses, Ausbildungs- oder Hochschulabschlusses, sofern diese Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung in deutscher Sprache durchgeführt worden ist
      oder
      Vorlage eines Sprachzertifikats mindestens des Niveaus B1.

    Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall können weniger oder weitere Nachweise verlangt werden.

    Für hochqualifizierte Fachkräfte ist auch eine Erteilung unter erleichterten Voraussetzungen möglich. Für diese Personen werden individuelle Unterlagen angefordert.
    Hoch qualifiziert sind bei mehrjähriger Berufserfahrung insbesondere Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.

    • Online-Antrag auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis
    • Gültiger Pass oder Passersatz
    • Folgende Nachweise für eine ausreichende Altersversorgung:
      Bescheinigung der Rentenversicherung über mindestens 36 bzw. 24 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung
      oder
      wenn noch keine ausreichenden Pflichtbeiträge gezahlt wurden: Bescheinigung einer Versicherungs- oder Versorgungseinrichtung über Aufwendungen für einen Anspruch auf vergleichbare Leistungen für eine angemessene Altersversorgung.

    • Folgende Nachweise über einen gesicherten Lebensunterhalt und über ausreichenden Wohnraum:
      • Sämtliche Einkommensnachweise der letzten drei Monate von allen erwerbstätigen Familienmitgliedern im Haushalt, z.B.: Gehaltsabrechnung, Bescheid von der Agentur für Arbeit
      • Arbeitsverträge von allen erwerbstätigen Familienmitgliedern im Haushalt
      • Mietvertrag bzw. Kaufvertrag Ihrer Wohnung und Nachweis über die aktuelle Miethöhe (z.B. durch Vorlage eines Kontoauszugs).

    • Folgende Nachweise über bestehende Deutschkenntnisse:
      Nachweis über den Erwerb eines anerkannten Schulabschlusses, Ausbildungs- oder Hochschulabschlusses, sofern diese Schul-, Berufs- oder Hochschulausbildung in deutscher Sprache durchgeführt worden ist
      oder
      Vorlage eines Sprachzertifikats mindestens des Niveaus B1.

    Die Dokumente und Angaben müssen grundsätzlich in deutscher Sprache vorgelegt werden. Im Einzelfall können weniger oder weitere Nachweise verlangt werden.

    Für hochqualifizierte Fachkräfte ist auch eine Erteilung unter erleichterten Voraussetzungen möglich. Für diese Personen werden individuelle Unterlagen angefordert.
    Hoch qualifiziert sind bei mehrjähriger Berufserfahrung insbesondere Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.

    Voraussetzungen

    Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:

    • Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
    • Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
    • Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
    • Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
    • Sie sind hochqualifiziert im oben genannten Sinne.
    • Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.

    Hinweis: Hochqualifizierte haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs

    Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft

    • Sie besitzen einen gültigen und anerkannten Pass oder Passersatz.
    • Sie leben seit drei Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a, 18b, 18d oder § 18g AufenthG zur Beschäftigung als Fachkraft in Deutschland.
      Wenn Sie eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich in Deutschland abgeschlossen haben, genügt ein Aufenthalt mit entsprechender Aufenthaltserlaubnis seit zwei Jahren.
    • Sie haben einen Arbeitsplatz, der Ihrer Qualifikation entspricht.
    • Sie verfügen über eine ausreichende Altersversorgung (mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Leistungen).
      Wenn Sie eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich in Deutschland abgeschlossen haben, genügt eine Pflichtbeitragsdauer von 24 Monaten.
    • Ihr Lebensunterhalt ist ohne die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gesichert.
    • Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen.
    • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1)
    • Der Erteilung stehen keine Straftaten entgegen.

    Für hochqualifizierte Fachkräfte ist auch eine Erteilung unter erleichterten Voraussetzungen möglich.
    Hoch qualifiziert sind bei mehrjähriger Berufserfahrung insbesondere Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.

    • Sie besitzen einen gültigen und anerkannten Pass oder Passersatz.
    • Sie leben seit drei Jahren mit einer Aufenthaltserlaubnis nach den §§ 18a, 18b, 18d oder § 18g AufenthG zur Beschäftigung als Fachkraft in Deutschland.
      Wenn Sie eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich in Deutschland abgeschlossen haben, genügt ein Aufenthalt mit entsprechender Aufenthaltserlaubnis seit zwei Jahren.
    • Sie haben einen Arbeitsplatz, der Ihrer Qualifikation entspricht.
    • Sie verfügen über eine ausreichende Altersversorgung (mindestens 36 Monate Pflichtbeiträge oder freiwillige Beiträge zur gesetzlichen Rentenversicherung oder vergleichbare Leistungen).
      Wenn Sie eine Berufsausbildung oder ein Studium erfolgreich in Deutschland abgeschlossen haben, genügt eine Pflichtbeitragsdauer von 24 Monaten.
    • Ihr Lebensunterhalt ist ohne die Inanspruchnahme von Leistungen nach dem Zweiten oder Zwölften Buch Sozialgesetzbuch gesichert.
    • Sie verfügen über ausreichenden Wohnraum für sich und Ihre Familienangehörigen.
    • Sie haben ausreichende Deutschkenntnisse (Niveau B1)
    • Der Erteilung stehen keine Straftaten entgegen.

    Für hochqualifizierte Fachkräfte ist auch eine Erteilung unter erleichterten Voraussetzungen möglich.
    Hoch qualifiziert sind bei mehrjähriger Berufserfahrung insbesondere Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder wissenschaftliche Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft

    Die Niederlassungserlaubnis kann online beantragt werden. Bitte lesen Sie vorher alle Informationen auf dieser Seite aufmerksam durch, um zu erfahren, welche Unterlagen bei diesem Antrag einzureichen sind.

    Nach Eingang des Antrags erhalten Sie eine Aufforderung zur Zahlung der Bearbeitungsgebühr und die Bitte, anschließend einen Zahlungsnachweis zu übersenden. Nach Eingang des Zahlungsnachweises erfolgt die Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen.

    Sind alle Unterlagen vollständig und die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis erfüllt, erhalten Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache zum Zweck der Aufnahme der für die Ausstellung der Niederlassungserlaubnis notwendigen Biometriedaten.

    Die Niederlassungserlaubnis kann online beantragt werden. Bitte lesen Sie vorher alle Informationen auf dieser Seite aufmerksam durch, um zu erfahren, welche Unterlagen bei diesem Antrag einzureichen sind.

    Nach Eingang des Antrags erhalten Sie eine Aufforderung zur Zahlung der Bearbeitungsgebühr und die Bitte, anschließend einen Zahlungsnachweis zu übersenden. Nach Eingang des Zahlungsnachweises erfolgt die Prüfung der eingereichten Antragsunterlagen.

    Sind alle Unterlagen vollständig und die Voraussetzungen für die Erteilung der Niederlassungserlaubnis erfüllt, erhalten Sie einen Termin für eine persönliche Vorsprache zum Zweck der Aufnahme der für die Ausstellung der Niederlassungserlaubnis notwendigen Biometriedaten.

    Bearbeitungsdauer

    Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft

    Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und nach Vorlage aller Unterlagen derzeit bis zu 6 Monaten betragen.

    Die Bearbeitungsdauer kann stark variieren und nach Vorlage aller Unterlagen derzeit bis zu 6 Monaten betragen.

    Kosten

    Gebühr 147.0 EUR

    Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft

    Für die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese beträgt 113 Euro. Für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige fallen niedrigere Gebühren an.
    Für die Erteilung an hochqualifizierte Fachkräfte unter erleichterten Voraussetzungen beträgt die Gebühr 147 Euro.
    Die Hälfte der Bearbeitungsgebühr wird direkt nach der Antragstellung erhoben. Dazu erhalten Sie nach Stellung des Antrags eine konkrete Zahlungsaufforderung.

    Für die Bearbeitung eines Antrags auf Erteilung einer Niederlassungserlaubnis wird eine Bearbeitungsgebühr erhoben. Diese beträgt 113 Euro. Für assoziationsberechtigte türkische Staatsangehörige fallen niedrigere Gebühren an.
    Für die Erteilung an hochqualifizierte Fachkräfte unter erleichterten Voraussetzungen beträgt die Gebühr 147 Euro.
    Die Hälfte der Bearbeitungsgebühr wird direkt nach der Antragstellung erhoben. Dazu erhalten Sie nach Stellung des Antrags eine konkrete Zahlungsaufforderung.

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Hannover: Niederlassungserlaubnis für Personen mit einer Aufenthaltserlaubnis als Fachkraft

    • Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Die Nutzungsdauer des elektronischen Aufenthaltstitels ist hierbei an die Gültigkeit des Heimatpasses oder Passersatzes geknüpft, sodass auf dem elektronischen Aufenthaltstitel eine befristete Nutzungsdauer eingetragen ist, der Aufenthaltsstatus bei der Niederlassungserlaubnis ist jedoch unbefristet.
    • Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
    • Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
    • Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.
    • Die Niederlassungserlaubnis ist ein unbefristeter Aufenthaltstitel. Sie wird als elektronischer Aufenthaltstitel (eAT) ausgestellt. Die Nutzungsdauer des elektronischen Aufenthaltstitels ist hierbei an die Gültigkeit des Heimatpasses oder Passersatzes geknüpft, sodass auf dem elektronischen Aufenthaltstitel eine befristete Nutzungsdauer eingetragen ist, der Aufenthaltsstatus bei der Niederlassungserlaubnis ist jedoch unbefristet.
    • Alle gegenüber der Ausländerbehörde getätigten Angaben sollten nach bestem Wissen und Gewissen richtig und vollständig sein, damit das Anliegen ohne größere Verzögerungen bearbeitet werden kann.
    • Unrichtige oder unvollständige Angaben können das Verfahren verlangsamen und für die Betroffenen von Nachteil sein. Im Ernstfall können unrichtige oder unvollständige Angaben, die nicht rechtzeitig gegenüber der Ausländerbehörde vervollständigt oder korrigiert werden, die Rücknahme bereits erteilter Aufenthaltsrechte, eine Geldstrafe, eine Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder eine Ausweisung aus dem Bundesgebiet zur Folge haben.
    • Aufgrund der Komplexität des Aufenthaltsrechts dient diese Beschreibung lediglich der Information und ist nicht rechtsverbindlich.

    Weitere Informationen

    Bemerkungen

    Angehörige der Mitgliedstaaten der Europäischen Union (EU) haben aufgrund ihres Freizügigkeitsrechts Zugang zum deutschen Arbeitsmarkt. Sie können im Rahmen ihres Niederlassungsrechts auch eine selbständige Tätigkeit in Deutschland ausüben. Dasselbe gilt für sonstige Angehörige des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) sowie Staatsangehörige der Schweiz.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 14.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 21.10.2021 (von: Witte, Farina Isabell)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    unbefristeter Aufenthaltstitel

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)