Niederlassungserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte beantragen
Beschreibung
Hochqualifizierte ausländische Staatsangehörige können in besonderen Fällen ohne Voraufenthaltszeiten in Deutschland eine Niederlassungserlaubnis erhalten. Als hochqualifiziert in diesem Sinne gelten insbesondere:
- Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler mit besonderen fachlichen Kenntnissen oder
- Lehrpersonen in herausgehobener Funktion oder
- wissenschaftliche Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in herausgehobener Funktion.
Online-Dienst
Antrag auf Erteilung eines unbefristeten Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis)
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
32.111 - Allgemeines Ausländerrecht
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Allgemeine Sprechzeiten: Termine nur nach Vereinbarung. Terminvereinbarungen bitte per Mail unter: abh@landkreis-helmstedt.de oder online unter www.landkreis-helmstedt.de/online-terminvergabe
Kontakt
Kontaktperson
Frau Evers
Frau Dammann
Frau Wolter
Frau Dimmler
erforderliche Unterlagen
- Nachweis der Erfüllung der Pass- und Visumpflicht
- Nachweis des gesicherten Lebensunterhalts
- Nachweis der beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikation
- Arbeitsvertrag
- Nachweis, dass kein Ausweisungsgrund gegen Sie vorliegt
- Nachweis, dass Sie die Interessen der Bundesrepublik Deutschland nicht gefährden oder beeinträchtigen
- Nachweis, dass Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland gesichert ist.
Je nachdem, welche weiteren Voraussetzungen Sie erfüllen müssen, kann die zuständige Stelle zusätzliche Unterlagen verlangen. Bitte erkundigen Sie sich bei der zuständigen Auslandsvertretung oder der Ausländerbehörde, welche Unterlagen erforderlich sind.
Hinweise für Helmstedt: Niederlassungserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte beantragen
- Gültiger Reisepass oder Passersatz.
- Aktuelles biometrisches Passbild (nicht älter als drei Monate).
- Nachweis über die Sicherung des Lebensunterhalts (z.B. die letzten drei Gehaltsabrechnungen)
- Nachweis der beruflichen oder wissenschaftlichen Qualifikation
- Arbeitsvertrag
Formulare
Hinweise für Helmstedt: Niederlassungserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte beantragen
- Den auszufüllenden Antrag finden Sie unter "Links". Das Laden des Antrags kann ggf. etwas Zeit in Anspruch nehmen.
Voraussetzungen
Voraussetzungen für die Niederlassungserlaubnis sind:
- Sie erfüllen die Pass- und Visumpflicht.
- Ihr Lebensunterhalt ist gesichert, ohne dass Sie öffentliche Mittel in Anspruch nehmen.
- Es liegt kein Ausweisungsgrund gegen Sie vor.
- Ihr Aufenthalt gefährdet oder beeinträchtigt nicht die Interessen der Bundesrepublik Deutschland.
- Sie sind hochqualifiziert im oben genannten Sinne.
- Ihre Integration in die Lebensverhältnisse der Bundesrepublik Deutschland ist gesichert.
Hinweis: Hochqualifizierte haben keinen Anspruch auf Teilnahme an einem Integrationskurs
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Hinweise für Helmstedt: Niederlassungserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte beantragen
Gegen einen ablehnenden Bescheid der Ausländerbehörde kann Klage beim Verwaltungsgericht Braunschweig erhoben werden. Nähere Informationen können Sie Ihrem Ablehnungsbescheid entnehmen.
Kosten
Gebühr 147.00 EUR
Hinweise für Helmstedt: Niederlassungserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte beantragen
- Gebühr: 147,00 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Helmstedt: Niederlassungserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte beantragen
Die Zahlung der Gebühren ist nur mit EC-/Kreditkarte möglich.
Sofern Sie keine oder nur geringe Deutschkenntnisse besitzen, nehmen Sie den vereinbarten Termin bitte mit einem Dolmetscher wahr.
Weitere Informationen
Hinweise für Helmstedt: Niederlassungserlaubnis für hochqualifizierte Fachkräfte beantragen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 14.10.2021
Stichwörter
unbefristeter Aufenthaltstitel