Vorgesehen zum Löschen - Handwerksrolle Eintragung von Personen mit einer Ausnahmebewilligung oder Gleichwertigkeitsfeststellung

    Handwerksrolle Eintragung von Personen mit einer Ausnahmebewilligung oder Gleichwertigkeitsfeststellung

    Die Eintragung in die Handwerksrolle können Sie bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer beantragen.

    Beschreibung

    In der Handwerksrolle werden die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke ihres Bezirks nach Maßgabe der Anlage D Abschnitt I zur Handwerksordnung mit den betriebenen Handwerken eingetragen. Die Eintragung mit einem zulassungspflichtigen Handwerk erfordert das Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen gemäß §§ 7, 1 HwO.

    Online-Dienste

    Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle und/oder das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe

    ID: L100040_470439202

    Beschreibung

    Wenn Sie ein zulassungspflichtiges Handwerk ausüben wollen, trägt Sie die örtlich zuständige Handwerkskammer in die Handwerksrolle ein. Wer jedoch ein zulassungsfreies Handwerk oder handwerksähnliches Gewerbe betreiben will, wird in das Verzeichnis der Inhaber*innen eines Betriebes eines zulassungsfreien Handwerks oder eines handwerksähnlichen Gewerbes erfasst. In beiden Fällen erhalten Sie von Ihrer Handwerkskammer eine Handwerks- oder Gewerbekarte, mit der Sie sich als eingetragener Handwerksbetrieb legitimieren können.

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    Eintragung in die Handwerksrolle

    ID: L100040_475635729

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    zuständige Stelle

    Kammer

    Ansprechpartner

    Handwerkskammer Braunschweig-Lüneburg-Stade

    Adresse

    Hausanschrift

    Friedensstraße 6

    21335 Lüneburg

    Hausanschrift

    Burgplatz 2+2a

    38100 Braunschweig

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 1201-0

    Fax: 04131 712-201

    Telefon Festnetz: 04131 712-0

    Fax: 0531 1201-333

    E-Mail: info@hwk-bls.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.10.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Vollständig ausgefülltes Formular "Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung"

    Voraussetzungen

    Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen.

    Verfahrensablauf

    Die Eintragung in die Handwerksrolle beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer unter Beifügung der notwendigen Unterlagen.

    Fristen

    Keine

    Bearbeitungsdauer

    Wenn die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle vorliegen, wird die Eintragung innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen vorgenommen.

    Kosten

    Für die Eintragung in die Handwerksrolle fallen Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammern an.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 14.10.2021

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English