Handwerksrolle Eintragung von Personen mit einer Ausnahmebewilligung oder Gleichwertigkeitsfeststellung
Die Eintragung in die Handwerksrolle können Sie bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer beantragen.
Beschreibung
In der Handwerksrolle werden die Inhaber von Betrieben zulassungspflichtiger Handwerke ihres Bezirks nach Maßgabe der Anlage D Abschnitt I zur Handwerksordnung mit den betriebenen Handwerken eingetragen. Die Eintragung mit einem zulassungspflichtigen Handwerk erfordert das Vorliegen der Eintragungsvoraussetzungen gemäß §§ 7, 1 HwO.
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Antrag auf Eintragung in die Handwerksrolle und/oder das Verzeichnis der zulassungsfreien Handwerke und handwerksähnlichen Gewerbe
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Eintragung in die Handwerksrolle
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zuständige Stelle
Kammer
Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Vollständig ausgefülltes Formular „Erklärung zur fachtechnischen Betriebsleitung“
Voraussetzungen
Erfüllung der Eintragungsvoraussetzungen.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Eintragung in die Handwerksrolle beantragen Sie bei der für Sie zuständigen Handwerkskammer unter Beifügung der notwendigen Unterlagen.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Wenn die Voraussetzungen zur Eintragung in die Handwerksrolle vorliegen, wird die Eintragung innerhalb von drei Monaten nach Eingang des Antrags einschließlich der vollständigen Unterlagen vorgenommen.
Kosten
Für die Eintragung in die Handwerksrolle fallen Gebühren nach dem Gebührenverzeichnis der jeweiligen Handwerkskammern an.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 14.10.2021