• Delligsen (Landkreis Holzminden, Niedersachsen)
Steuerberater Bestellung als Vertreter

Steuerberaterin/Steuerberater, Bestellung eines allgemeinen Vertreters

Beschreibung

Sollten Sie als Steuerberater/-in oder Steuerbevollmächtigte/-r länger als einen Monat daran gehindet sein, Ihren Beruf auszuüben, müssen Sie einen allgemeinen Vertreter bestellen.

Auf Ihren Antrag bestellt die zuständige Steuerberaterkammer den allgemeinen Vertreter für Sie. Die zuständige Steuerberaterkammer kann die Bestellung eines allgemeinen Vertreters von Amts wegen veranlassen, falls Sie es versäumt haben, einen allgemeinen Vertreter zu bestellen oder die Bestellung eines allgemeinen Vertreters zu beantragen. Der Vertreter muss ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter sein.

Online-Dienste

Bestellung allgemeiner Vertreter gem. § 69 StBerG (längerfristige Verhinderung)

ID: L100040_519515956

Beschreibung

Wer als Steuerberater/in bzw. Steuerbevollmächtigte/r länger als einen Monat verhindert ist, seinen Beruf auszuüben, muss eine/n allgemeine/n Vertreter/in bestellen und der zuständigen Steuerberaterkammer unverzüglich anzeigen. Alternativ kann die Steuerberaterkammer auf Antrag einen Vertreter bestellen, falls in Ausnahmefällen eine Benennung eines Vertreters nicht möglich ist.

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Version

Technisch erstellt am 26.10.2023

Technisch geändert am 23.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Bestellung Vertreter gem. § 59 StBerG (öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis)

ID: L100040_519515951

Beschreibung

Ist ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis als Wahlbeamter auf Zeit oder ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis eingegangen, so darf er seinen Beruf als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter nicht ausüben, es sei denn, dass er die ihm übertragene Aufgabe ehrenamtlich wahrnimmt. Die zuständige Steuerberaterkammer kann dem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten auf seinen Antrag einen Vertreter bestellen oder ihm gestatten, seinen Beruf selbst auszuüben, wenn die Einhaltung der allgemeinen Berufspflichten dadurch nicht gefährdet wird.

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Version

Technisch erstellt am 26.10.2023

Technisch geändert am 23.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Ansprechpartner

Steuerberaterkammer Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Adenauerallee 20

30175 Hannover

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 28890-0

Fax: 0511 28340-32

E-Mail: info@steuerberaterkammer-nds.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 02.03.2010

Technisch geändert am 04.03.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Sie benötigen ein formloses Schreiben (Original).

Formulare

Die Schriftorm ist erforderlich.

Eine formlose Antragsstellung ist möglich. 

Persönliches Erscheinen ist nicht nötig. 

Voraussetzungen

Sie sind Steuerberater/-in oder Steuerbevollmächtigte/-r.

Handlungsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Klage

Verfahrensablauf

  • Die Bestellung eines allgemeinen Vertreters zeigen Sie formlos schriftlich bei der Steuerberaterkammer an.
  • Geben Sie den Namen und Adresse des allgemeinen Vertreters, den Beginn und falls bekannt das Ende der Vertretung an.
  • Geben Sie dann die Beendigung der Vertretung bekannt.

Fristen

Die Bestellung eines allgemeinen Vertreters ist der Steuerberaterkammer unverzüglich anzuzeigen.

Bearbeitungsdauer

1 Woche

Kosten

Gebühr kostenfrei

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Steuerberaterkammer Niedersachsen am 11.10.2021

Version

Technisch erstellt am 12.10.2021

Technisch geändert am 23.08.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024