Steuerberater Bestellung als Vertreter

    Steuerberaterin/Steuerberater, Bestellung eines allgemeinen Vertreters

    Beschreibung

    Sollten Sie als Steuerberater/-in oder Steuerbevollmächtigte/-r länger als einen Monat daran gehindet sein, Ihren Beruf auszuüben, müssen Sie einen allgemeinen Vertreter bestellen.

    Auf Ihren Antrag bestellt die zuständige Steuerberaterkammer den allgemeinen Vertreter für Sie. Die zuständige Steuerberaterkammer kann die Bestellung eines allgemeinen Vertreters von Amts wegen veranlassen, falls Sie es versäumt haben, einen allgemeinen Vertreter zu bestellen oder die Bestellung eines allgemeinen Vertreters zu beantragen. Der Vertreter muss ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter sein.

    Online-Dienste

    Bestellung allgemeiner Vertreter gem. § 69 StBerG (längerfristige Verhinderung)

    ID: L100040_519515956

    Beschreibung

    Wer als Steuerberater/in bzw. Steuerbevollmächtigte/r länger als einen Monat verhindert ist, seinen Beruf auszuüben, muss eine/n allgemeine/n Vertreter/in bestellen und der zuständigen Steuerberaterkammer unverzüglich anzeigen. Alternativ kann die Steuerberaterkammer auf Antrag einen Vertreter bestellen, falls in Ausnahmefällen eine Benennung eines Vertreters nicht möglich ist.

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 26.10.2023 (von: Becker, Frederick)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Bestellung Vertreter gem. § 59 StBerG (öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis)

    ID: L100040_519515951

    Beschreibung

    Ist ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis als Wahlbeamter auf Zeit oder ein öffentlich-rechtliches Amtsverhältnis eingegangen, so darf er seinen Beruf als Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter nicht ausüben, es sei denn, dass er die ihm übertragene Aufgabe ehrenamtlich wahrnimmt. Die zuständige Steuerberaterkammer kann dem Steuerberater oder Steuerbevollmächtigten auf seinen Antrag einen Vertreter bestellen oder ihm gestatten, seinen Beruf selbst auszuüben, wenn die Einhaltung der allgemeinen Berufspflichten dadurch nicht gefährdet wird.

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    Version

    Technisch erstellt am 26.10.2023 (von: Becker, Frederick)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Ansprechpartner

    Steuerberaterkammer Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Adenauerallee 20

    30175 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0511 28890-0

    Fax: 0511 28340-32

    E-Mail: info@steuerberaterkammer-nds.de

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2010 (von: Torsten Rabis)

    Technisch geändert am 04.03.2024 (von: Witte, Farina Isabell)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Sie benötigen ein formloses Schreiben (Original).

    Formulare

    Die Schriftorm ist erforderlich.

    Eine formlose Antragsstellung ist möglich. 

    Persönliches Erscheinen ist nicht nötig. 

    Voraussetzungen

    Sie sind Steuerberater/-in oder Steuerbevollmächtigte/-r.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Klage

    Verfahrensablauf

    • Die Bestellung eines allgemeinen Vertreters zeigen Sie formlos schriftlich bei der Steuerberaterkammer an.
    • Geben Sie den Namen und Adresse des allgemeinen Vertreters, den Beginn und falls bekannt das Ende der Vertretung an.
    • Geben Sie dann die Beendigung der Vertretung bekannt.

    Fristen

    Die Bestellung eines allgemeinen Vertreters ist der Steuerberaterkammer unverzüglich anzuzeigen.

    Bearbeitungsdauer

    1 Woche

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Steuerberaterkammer Niedersachsen am 11.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 12.10.2021 (von: Witte, Farina Isabell)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)