Steuerberaterin/Steuerberater, Bestellung eines allgemeinen Vertreters
Beschreibung
Sollten Sie als Steuerberater/-in oder Steuerbevollmächtigte/-r länger als einen Monat daran gehindet sein, Ihren Beruf auszuüben, müssen Sie einen allgemeinen Vertreter bestellen.
Auf Ihren Antrag bestellt die zuständige Steuerberaterkammer den allgemeinen Vertreter für Sie. Die zuständige Steuerberaterkammer kann die Bestellung eines allgemeinen Vertreters von Amts wegen veranlassen, falls Sie es versäumt haben, einen allgemeinen Vertreter zu bestellen oder die Bestellung eines allgemeinen Vertreters zu beantragen. Der Vertreter muss ein Steuerberater oder Steuerbevollmächtigter sein.
Online-Dienste
Bestellung allgemeiner Vertreter gem. § 69 StBerG (längerfristige Verhinderung)
Beschreibung
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Bestellung Vertreter gem. § 59 StBerG (öffentlich-rechtliches Dienst- oder Amtsverhältnis)
Beschreibung
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Ansprechpartner
erforderliche Unterlagen
Sie benötigen ein formloses Schreiben (Original).
Formulare
Die Schriftorm ist erforderlich.
Eine formlose Antragsstellung ist möglich.
Persönliches Erscheinen ist nicht nötig.
Voraussetzungen
Sie sind Steuerberater/-in oder Steuerbevollmächtigte/-r.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Klage
Verfahrensablauf
- Die Bestellung eines allgemeinen Vertreters zeigen Sie formlos schriftlich bei der Steuerberaterkammer an.
- Geben Sie den Namen und Adresse des allgemeinen Vertreters, den Beginn und falls bekannt das Ende der Vertretung an.
- Geben Sie dann die Beendigung der Vertretung bekannt.
Fristen
Die Bestellung eines allgemeinen Vertreters ist der Steuerberaterkammer unverzüglich anzuzeigen.
Bearbeitungsdauer
1 Woche
Kosten
Gebühr kostenfrei
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Steuerberaterkammer Niedersachsen am 11.10.2021