Wegen Diebstahls einen neuen Personalausweis beantragen
Ihnen wurde Ihr Personalausweis gestohlen? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Sie müssen den Diebstahl Ihres Personalausweises melden.
Sie können den Diebstahl bei jeder Personalausweisbehörde melden. In der Regel wenden Sie sich an Ihr örtliches Bürgeramt. Melden Sie den Diebstahl bei der Polizei, müssen Sie für die Beantragung des neuen Personalausweises die Personalausweisbehörde aufsuchen.
Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument besitzen, das heißt, keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass. Den Antrag können Sie bei dem Bürgeramt an Ihrem Hauptwohnsitz stellen.
Wenn Sie Ihren neuen Personalausweis nicht an Ihrem Hauptwohnsitz, sondern in einem anderen Bürgeramt beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem müssen Sie einen Zuschlag zahlen. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis Neuausstellung wegen Diebstahl
Gesamtthemenübersicht Personalausweis
Wurde der Personalausweis gestohlen, ist der Diebstahl unverzüglich bei einem der Bürgerbüros anzuzeigen (Verlustanzeige).
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Neuausstellung wegen Diebstahl
Gesamtthemenübersicht Personalausweis
Wurde der Personalausweis gestohlen, ist der Diebstahl unverzüglich bei einem der Bürgerbüros anzuzeigen (Verlustanzeige).
Für die Bearbeitung des Anliegens ist ein Termin erforderlich.
Online-Dienst
Verlustmeldung online
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Vertrauensniveau
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zuständige Stelle
Das örtliche Bürgeramt
Ansprechpartner
Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten „Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- aktuelles biometrisches Passfoto
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass, gültig oder bereits abgelaufen
- falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
- bei Kindern unter 16 Jahren:
- gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis Neuausstellung wegen Diebstahl
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel, siehe Reiter „Dokumente“)
- gegebenenfalls Anzeige der Polizei, sofern diese aufgrund der Meldung eines Diebstahls vorliegt
- gültiger (Kinder-)Reisepass. Sofern kein gültiger (Kinder-)Reisepass vorliegt, können stattdessen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Führerschein in Verbindung mit Geburtsurkunde beziehungsweise Heiratsurkunde oder
- noch vorhandenes, ungültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) oder
- kostenpflichtige Archivauskunft durch das Bürgerbüro bei Antragstellung
- Geburts- oder Heiratsurkunde, wenn der letzte Reisepass oder Personalausweis nicht in Oldenburg ausgestellt wurde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten, sowie deren Personalausweise,
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Neuausstellung wegen Diebstahl
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- gegebenenfalls Anzeige der Polizei, sofern diese aufgrund der Meldung eines Diebstahls vorliegt
- gültiger (Kinder-)Reisepass. Sofern kein gültiger (Kinder-)Reisepass vorliegt, können stattdessen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Führerschein in Verbindung mit Geburtsurkunde beziehungsweise Heiratsurkunde oder
- noch vorhandenes, ungültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) oder
- kostenpflichtige Archivauskunft durch das Bürgerbüro bei Antragstellung
- Geburts- oder Heiratsurkunde, wenn der letzte Reisepass oder Personalausweis nicht in Oldenburg ausgestellt wurde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten, sowie deren Personalausweise,
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Formulare
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis Neuausstellung wegen Diebstahl
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Neuausstellung wegen Diebstahl
Voraussetzungen
- Ihr Ausweis wurde gestohlen.
- Sie müssen einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind
- kein anderes gültiges Passdokument besitzen, also keinen Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
- Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis Neuausstellung wegen Diebstahl
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Neuausstellung wegen Diebstahl
Verfahrensablauf
Einen neuen Personalausweis nach Diebstahl müssen Sie persönlich beantragen:
- Sie vereinbaren einen Termin bei Ihrem zuständigen Bürgeramt.
- Sie bringen die erforderlichen Unterlagen mit.
- Sie zahlen die Gebühr.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, wann Sie Ihren Personalausweis abholen können.
- Per Brief erhalten Sie eine neue Transport-PIN, um Ihre Online-Ausweisfunktion beim neu beantragten Personalausweis einsatzbereit zu machen. Sie entscheiden selbst, wann Sie diese Option nutzen möchten.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis Neuausstellung wegen Diebstahl
- Die Verlustanzeige können Sie online durchführen.
- Alternativ kann die Anzeige auch persönlich oder schriftlich per E-Mail, postalisch oder per Fax vorgenommen werden.
- Ein Diebstahl sollte vorher bei der Polizei gemeldet werden.
Der Personalausweis wird im Bürgerbüro als ungültig registriert. Eine Verlusterklärung wird vor Ort aufgenommen und an die Polizei weitergeleitet. Wenn Sie den Verlust im Bürgerbüro oder bei der Polizei melden, wird automatisch auch die Online-Ausweisfunktion gesperrt.
Zudem muss ein neuer Personalausweis beantragt werden. Weitere Informationen hierzu unter Personalausweis beantragen.
Für die Übergangszeit wäre laut gesetzlicher Regelung ein vorläufiger Personalausweis zu beantragen. Mehr Informationen hierzu unter Personalausweis – Vorläufigen Personalausweis beantragen.
Haben Sie einen Personalausweis mit eingeschalter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) verloren, kann die Sperrung telefonisch über den Sperrnotruf 116 116 erfolgen. Für den Anruf bei der Sperrhotline oder dem Sperrnotruf sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben.
Im Zweifel können Sie die Sperrung auch in einem der Bürgerbüros kostenfrei veranlassen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Neuausstellung wegen Diebstahl
- Die Verlustanzeige können Sie online durchführen.
- Alternativ kann die Anzeige auch persönlich oder schriftlich per E-Mail, postalisch oder per Fax vorgenommen werden.
- Ein Diebstahl sollte vorher bei der Polizei gemeldet werden.
Der Personalausweis wird im Bürgerbüro als ungültig registriert. Eine Verlusterklärung wird vor Ort aufgenommen und an die Polizei weitergeleitet.
Zudem muss ein neuer Personalausweis beantragt werden. Weitere Informationen hierzu unter Personalausweis beantragen.
Für die Übergangszeit wäre laut gesetzlicher Regelung ein vorläufiger Personalausweis zu beantragen. Mehr Informationen hierzu unter Personalausweis - Vorläufigen Personalausweis beantragen.
Haben Sie einen Personalausweis mit eingeschalter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) verloren, kann die Sperrung telefonisch über den Sperrnotruf 116 116 erfolgen. Für den Anruf bei der Sperrhotline oder dem Sperrnotruf sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben (wurde im PIN-Brief mitgeteilt).
Im Zweifel können Sie die Sperrung auch in einem der Bürgerbüros kostenfrei veranlassen. Hierfür sind das persönliche Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.
Fristen
Sie müssen nach Diebstahl schnellstmöglich einen neuen Personalausweis beantragen, sofern Sie kein anderes gültiges Ausweisdokument besitzen.
Bearbeitungsdauer
2 bis 3 Wochen (ab Antragstellung, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis Neuausstellung wegen Diebstahl
Die Ausstellung eines neuen Personalausweises dauert circa drei Wochen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Neuausstellung wegen Diebstahl
Die Ausstellung eines neuen Personalausweises dauert circa drei Wochen.
Kosten
für antragstellende Personen ab 24 Jahre Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 37.0 EUR
für antragstellende Personen unter 24 Jahren: Gebühr 22.8 EUR
für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10.0 EUR
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Zuschlag 13.0 EUR
Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland: Zuschlag 30.0 EUR
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis Neuausstellung wegen Diebstahl
- 37 Euro für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahren
- 22,80 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
- 10 Euro für den vorläufigen Personalausweis
- 13 Euro Aufschlag (bei nichtzuständiger Behörde)
- 5 Euro zusätzlich, sofern Sie Ihre Identität nicht durch ein Ausweisdokument (abgelaufener Personalausweis; Reisepass et cetera) belegen können.
Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Eine Gebührenbefreiung für Hilfeempfängerinnen und -empfänger ist leider nicht möglich.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Neuausstellung wegen Diebstahl
- 37 Euro für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahren
- 22,80 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
- 10 Euro für den vorläufigen Personalausweis
- 13 Euro Aufschlag (bei nichtzuständiger Behörde)
- 5 Euro zusätzlich, sofern Sie Ihre Identität nicht durch ein Ausweisdokument (abgelaufener Personalausweis; Reisepass et cetera) belegen können.
Die Gebühren der Bürgerbüros Nord und Mitte können Sie mit EC-Karte oder Bargeld entrichten.
Eine Gebührenbefreiung für Hilfeempfängerinnen und -empfänger ist leider nicht möglich.
Hinweise (Besonderheiten)
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis Neuausstellung wegen Diebstahl
Bei Wiederauffinden des gestohlenen Personalausweises ist dieser unverzüglich in einem der Bürgerbüros vorzulegen. Weitere Informationen zur Meldung des Wiederauffindes finden Sie hier
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Neuausstellung wegen Diebstahl
Bei Wiederauffinden des gestohlenen Personalausweises ist dieser unverzüglich in einem der Bürgerbüros vorzulegen. Weitere Informationen zur Meldung des Wiederauffindes finden Sie hier
Weitere Informationen
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis Neuausstellung wegen Diebstahl
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.09.2021
Stichwörter
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