Bei Verlust neuen Personalausweis beantragen
Sie haben Ihren Personalausweis verloren? Dann müssen Sie dies melden. Darüber hinaus müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein anderes gültiges Passdokument besitzen.
Beschreibung
Sie können den Verlust melden
- bei jeder Personalausweisbehörde, in der Regel dem örtlichen Bürgeramt, oder
- bei jeder Polizei.
Zudem müssen Sie einen neuen Personalausweis beantragen, wenn Sie über 16 Jahre alt sind und kein gültiges Passdokument, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass, besitzen. Das ist möglich bei dem Bürgeramt an ihrem Hauptwohnsitz.
Wenn Sie Ihren Personalausweis nicht am Hauptwohnsitz beantragen, brauchen Sie einen wichtigen Grund. Außerdem wird zur Gebühr ein Zuschlag in Höhe von EUR 13,00 erhoben. Wenn Sie vorher mit dem von Ihnen ausgewählten Bürgeramt Kontakt aufnehmen, können Sie in Erfahrung bringen, ob und inwieweit das Bürgeramt Ihren Grund anerkennt.
Für den Fall, dass Sie Ihren Ausweis wiederfinden, müssen Sie dies persönlich Ihrer Personalausweisbehörde melden. Erst wenn Sie Ihren Personalausweis offiziell als "aufgefunden" gemeldet haben, wird ein entsprechender Eintrag bei der Polizei gelöscht.
Sofern Sie keinen neuen Personalausweis beantragt haben, können Sie Ihren als wiedergefunden gemeldeten Ausweis in Deutschland bis zum Ende seiner Gültigkeit uneingeschränkt weiternutzen.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Neuausstellung wegen Verlust
Gesamtthemenübersicht Personalausweis
Wurde der Personalausweis verloren, ist der Verlust unverzüglich bei einem der Bürgerbüros anzuzeigen (Verlustanzeige).
Online-Dienst
Verlustmeldung online
Online erledigen
Vertrauensniveau
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Ansprechpartner
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Nord
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung Öffnungszeiten "Bringen und Abholen" Montags und Dienstags: 8 bis 12 Uhr Mittwochs: 12:30 bis 15:30 Donnerstags und Freitags: 8 bis 12 Uhr
Kontakt
Weitere Informationen
Stadt Oldenburg - Bürgerbüro Mitte
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Montag bis Mittwoch: 8 bis 15.30 Uhr nur nach Terminvereinbarung Donnerstag: 8 bis 18 Uhr nur nach Terminvereinbarung Freitag: 8 bis 12 Uhr nur nach Terminvereinbarung
Kontakt
Weitere Informationen
erforderliche Unterlagen
- biometrietaugliches Passfoto: Das Foto muss
- aktuell sein und
- die Anforderungen an Fotos für elektronische Personalausweise erfüllen.
- falls vorhanden und noch nicht entwertet: alter Reisepass beziehungsweise Kinderreisepass (gültig oder bereits abgelaufen)
- falls kein gültiger Reisepass oder Kinderreisepass vorhanden: Geburtsurkunde oder Heiratsurkunde
- sofern vorhanden: polizeiliche Verlustanzeige
- bei Kindern unter 16 Jahren: gegebenenfalls Einverständniserklärung des nicht anwesenden sorgeberechtigten Elternteils
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Neuausstellung wegen Verlust
Alle genannten Unterlagen müssen im Original vorgelegt werden.
- ein aktuelles, biometrietaugliches Passfoto (nach der Fotomustertafel)
- gültiger (Kinder-)Reisepass. Sofern kein gültiger (Kinder-)Reisepass vorliegt, können stattdessen folgende Unterlagen vorgelegt werden:
- Führerschein in Verbindung mit Geburtsurkunde beziehungsweise Heiratsurkunde oder
- noch vorhandenes, ungültiges Ausweisdokument (Personalausweis oder Reisepass) oder
- kostenpflichtige Archivauskunft durch das Bürgerbüro bei Antragstellung
- Geburts- oder Heiratsurkunde, wenn der letzte Reisepass oder Personalausweis nicht in Oldenburg ausgestellt wurde
- bei Kindern unter 16 Jahren die Einverständniserklärung aller Erziehungsberechtigten, sowie deren Personalausweise,
- bei nur einem Erziehungsberechtigten zusätzlich der Sorgerechtsnachweis
Formulare
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Neuausstellung wegen Verlust
Voraussetzungen
Die Pflicht zur Beantragung eines Personalausweises gilt für Sie, wenn Sie
- die deutsche Staatsangehörigkeit besitzen,
- das 16. Lebensjahr vollendet haben,
- in Deutschland gemeldet sind und
- kein gültiges Passdokument besitzen, also Reisepass oder vorläufigen Reisepass.
Für die Antragstellung außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes:
- Sie müssen einen wichtigen Grund darlegen können, warum Sie den Personalausweis nicht bei der Personalausweisbehörde beantragen, die an Ihrem Hauptwohnsitz zuständig ist.
- Ausnahme: Der vorläufige Personalausweis kann im Ausland nicht beantragt werden.
Rechtsgrundlage(n)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Neuausstellung wegen Verlust
- Personalausweisgesetz (PAuswG)
- Personalausweisverordnung (PAuswV)
- Personalausweisgebührenverordnung (PAuswGebV)
Verfahrensablauf
Um einen neuen Personalausweis nach Verlust zu beantragen, gehen Sie folgendermaßen vor:
- Melden Sie den Verlust bei einer Personalausweisbehörde, in der Regel das Bürgeramt, oder bei der Polizei. Die Verlustanzeige können Sie formlos schriftlich oder persönlich erstatten.
- Wenn Sie im Bürgeramt gleichzeitig einen neuen Ausweis beantragen wollen, müssen Sie dies persönlich tun und die erforderlichen Unterlagen dafür mitbringen.
- Ihr Bürgeramt informiert Sie bei der Beantragung, ab wann Sie Ihren Personalausweis abholen können. In der Regel dauert es mindestens zwei Wochen.
- Ihr Personalausweis wird zentral von der Bundesdruckerei GmbH hergestellt.
- Bei vielen Bürgerämtern können Sie online, per E-Mail oder telefonisch einen Abholtermin vereinbaren. Welche Möglichkeiten Ihr Bürgeramt anbietet, erfahren Sie zum Beispiel auf dessen Internetseite.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Neuausstellung wegen Verlust
- Die Verlustanzeige können Sie online durchführen.
- Alternativ kann die Anzeige auch persönlich nach Terminvereinbarung oder schriftlich per E-Mail, postalisch oder per Fax vorgenommen werden.
Der Personalausweis wird im Bürgerbüro als ungültig registriert. Die Verlusterklärung wird an die Polizei weitergeleitet.
Zudem muss ein neuer Personalausweis beantragt werden. Weitere Informationen hierzu unter Personalausweis beantragen.
Für die Übergangszeit wäre laut gesetzlicher Regelung ein vorläufiger Personalausweis zu beantragen. Mehr Informationen hierzu unter Personalausweis - Vorläufigen Personalausweis beantragen.
Haben Sie einen Personalausweis mit eingeschalter Online-Ausweisfunktion (eID-Funktion) verloren, kann die Sperrung telefonisch über den Sperrnotruf 116 116 erfolgen. Für den Anruf bei der Sperrhotline oder dem Sperrnotruf sind die persönlichen Daten und das Sperrkennwort anzugeben (wurde im PIN-Brief mitgeteilt).
Im Zweifel können Sie die Sperrung auch in einem der Bürgerbüros kostenfrei veranlassen. Hierfür sind das persönliche Erscheinen und ein Identitätsnachweis notwendig.
Fristen
Sie müssen den Verlust schnellstmöglich anzeigen.
Bearbeitungsdauer
Ab Antragstellung dauert es in der Regel mindestens 2 Wochen, bis Sie Ihren Personalausweis im Bürgeramt abholen können.
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Neuausstellung wegen Verlust
Die Ausstellung eines neuen Personalausweises dauert circa drei Wochen.
Kosten
Für antragstellende Personen ab 24 Jahren Gebührenreduzierung oder -befreiung sind möglich für Bedürftige. Dies liegt im Ermessen der Personalausweisbehörde.: Gebühr 37.00 EUR
Für antragstellende Person unter 24 Jahren: Gebühr 22.80 EUR
Für den vorläufigen Personalausweis: Gebühr 10.00 EUR
Zuschlag bei Antragstellung außerhalb der Dienstzeit oder nicht am Hauptwohnsitz: Zuschlag 13.00 EUR
Zuschlag für Antragstellung bei einem beliebigen Bürgeramt durch Deutsche mit Wohnsitz im Ausland: Zuschlag 30.00 EUR
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Neuausstellung wegen Verlust
-
- 37 Euro für Antragstellende ab einschließlich 24 Jahren
- 22,80 Euro für Antragstellende unter 24 Jahren
- 10 Euro für den vorläufigen Personalausweis
- 13 Euro Aufschlag (bei nichtzuständiger Behörde)
- 5 Euro zusätzlich, sofern Sie Ihre Identität nicht durch ein Ausweisdokument (abgelaufener Personalausweis; Reisepass et cetera) belegen können.
Hinweise (Besonderheiten)
Hinweise für Oldenburg (Oldenburg): Personalausweis - Neuausstellung wegen Verlust
Bei Wiederauffinden des verlorenen Personalausweises ist dieser unverzüglich bei einem der Bürgerbüros vorzulegen. Weitere Informationen zur Meldung des Wiederauffindens gibt es hier.
Weitere Informationen
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Inneres und Sport am 30.09.2021
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