Zuschüsse der Tierseuchenkasse für Schutzimpfungen Gewährung

    Beihilfen für Impfstoffe und/oder Impfungen gegen Q-Fieber für Rinder, Schafe oder Ziegen beantragen

    Wenn Sie Rinder, Schafe und/oder Ziegen halten und bei Ihren Tieren oder bei einem Teil Ihrer Tiere der Erreger des Q-Fiebers mittels PCR festgestellt wurde, können Sie den Impfstoff zur Bekämpfung dieser Seuche von der Niedersächsischen Tierseuchenkasse finanziert bekommen.

    Beschreibung

    Die Niedersächsische Tierseuchenkasse beschafft den Impfstoff gegen Q-Fieber, wenn bei Ihren Rinder, Schafen oder Ziegen der Erreger des Q-Fiebers, Coxiella burnetii durch eine positive PCR-Untersuchung festgestellt wurde. Sie können dann über die zuständige kommunale Veterinärbehörde einen Antrag auf die Kostenübernahme stellen. Von dort aus wird der Antrag an die Tierseuchenkasse geschickt, die innerhalb weniger Tage über die Beschaffung des Impfstoffs entscheidet.

    Hinweise für Salzgitter: Beihilfen für Impfstoffe und/oder Impfungen gegen Q-Fieber für Rinder, Schafe oder Ziegen beantragen

    Online-Dienste

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    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Landkreisen und kreisfreien Städten sowie der Region Hannover.

    Ansprechpartner

    Stadt Salzgitter - Gesundheit

    Adresse

    Postanschrift

    Paracelsusstraße 1-9

    38259 Salzgitter

    Öffnungszeiten

    Fachdienste der Stadtverwaltung sind für Anliegen und Fragen ausschließlich per E-Mail und Telefon zu den regulären Sprechzeiten (Montag, Dienstag, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) erreichbar.

    Kontakt

    Fax: 05341 8392060

    Telefon Festnetz: 05341 8392022

    E-Mail: gesundheit@stadt.salzgitter.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Salzgitter - Veterinäramt des Gesundheitsamtes

    Beschreibung

    Im Rahmen des Verbraucherschutzes werden unter anderem Aufgaben der Überwachung der Lebensmittelsicherheit, Fleischhygiene und Bedarfsgegenstände wahrgenommen.

    Die Aufgaben des Veterinärwesens umfassen unter anderem Belange des Tierschutzes, der Tierseuchenbekämpfung, der Tierarzneimittel, der Schlachttier- und Fleischuntersuchungen (inkl. Trichinenuntersuchung) und der tierischen Nebenprodukte.

    Welche Aufgaben hat der Bereich Verbraucherschutz?

    Hauptaufgabe der in diesem Bereich tätigen Tierärztinnen, Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure, die von Verwaltungsfachkräften unterstützt werden, ist es, der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gesundheitsgefährdung und -schädigung sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel, Erzeugnisse tierischer Herkunft und Gegenständen des täglichen Bedarfs. Dabei geht es immer darum, die Sicherheit von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen zu überwachen. Sie prüfen, ob beispielsweise grundlegende Hygieneregeln bei der Produktion oder Zubereitung von Speisen befolgt werden oder ob Zusatzstoffe (z. B. Allergene) in Speisen und Getränken auf Speisekarten etc. ordnungsgemäß ausgewiesen sind. Dazu sind sie u. a. in Gaststätten, Bistros, Lebensmittelbetrieben, Supermärkten, im Einzelhandel in Drogerien oder auf Wochenmärkten zur Beratung und Kontrolle unterwegs. 

    Wieso ist diese Aufgabe so wichtig?

    Werden beispielsweise die Anforderungen an die Basishygiene bei Lebensmitteln nicht eingehalten, können diese nachteilig beeinflusst werden. Keim- oder schadstoffbelastete Lebensmittel können gesundheitsschädlich sein und krankmachen. Auch Dinge des täglichen Gebrauchs können gesundheitsschädlich sein. Dazu erläutert die Fachgebietsleiterin Ana Greta Coordes: "Jede Bürgerin und jeder Bürger möchte sich die Zahnbürste in den Mund stecken können, ohne Angst vor einer nachteiligen Beeinflussung der eigenen Gesundheit haben zu müssen. Genau dies und vieles mehr gewährleistet das Aufgabengebiet des Verbraucherschutzes.  Um zu gewährleisten, dass u. a. die im Verkauf befindlichen Lebensmittel nicht gesundheitsschädlich sind, nehmen die Mitarbeitenden der Lebensmittelüberwachung auch regelmäßig Proben, die dann von einem Labor z. B. auf Keime und Schadstoffe untersucht werden. Ergibt eine Laboruntersuchung, dass beispielsweise ein Lebensmittel den geforderten Standard nicht erfüllt, sind z. B. Schimmelpilze gefunden worden, kommt es zu einem Rückruf des Lebensmittels im Umfang der beprobten Charge".

    Welche Aufgaben hat der Bereich Veterinärwesen?
    Aufgaben des Bereiches Veterinärwesen sind u. a. Angelegenheiten des Tierschutzes, der Tierseuchenbekämpfung, der Tierarzneimittel und der Beseitigung tierischer Nebenprodukte. Der Tierschutz dient dabei dem Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere (Haus- und Nutztiere) sowie der Verhütung von Leiden. Dabei dient er auch der Erhaltung und Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft. Es geht dabei um die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes sowie weiterer Gesetze und Verordnungen zu Angelegenheiten des Tierschutzes (z. B. die Größe und Beschaffenheit eines Kuhstalls). Die Angelegenheiten der Tierseuchenbekämpfung dienen der Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten der Tiere (Zoonosen) sowie dem Schutz des Menschen vor Gefahren und Schädigung durch Tierkrankheiten (beispielsweise die Verbreitung von Tollwut und ggf. Übertragung auf den Menschen). Die Tierkörperbeseitigung dient der Überwachung der Beseitigung von Tierkörpern -wie der Titel schon sagt-, Tierkörperteilen sowie tierischen Erzeugnissen, um die Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Verbreitung von Erregern übertragbarer Krankheiten und von toxischen Stoffen zu verhindern. Ebenfalls in die Zuständigkeit des Fachgebietes Einhaltung fällt die Überwachung der Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes zum Halten von Hunden. Dieses Gesetz regelt die Pflichten aller Hundehalter in Niedersachsen gleichermaßen.

    Adresse

    Postanschrift

    Paracelsusstraße 1-9

    38259 Salzgitter

    Öffnungszeiten

    Das Veterinäramt ist für Anliegen und Fragen ausschließlich per E-Mail und Telefon zu den regulären Sprechzeiten (Montag, Dienstag, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) erreichbar. Bürgerinnen und Bürger wenden sich zur Terminvereinbarung telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an das Fachgebiet Verbraucherschutz und Veterinärwesen. Die Annahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen erfolgt montags in der Zeit von 9 bis 10:45 Uhr sowie donnerstags in der Zeit von 9 bis 9:45 Uhr, zur Untersuchung am selben Tag. Außerhalb dieser Zeiten ist die Abgabe von Proben zur Untersuchung auf Trichinen jederzeit nach vorheriger, telefonischer Terminabsprache möglich.

    Kontakt

    Fax: 05341 8392409

    Telefon Festnetz: 05341 8392387

    Telefon Festnetz: 05341 8392420

    Telefon Festnetz: 05341 8392022

    Telefon Festnetz: 05341 8392405

    Telefon Festnetz: 05354 18392226

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Positives Q-Fieber PCR-Ergebnis eines staatlichen Untersuchungsinstituts

    Voraussetzungen

    Einen Anspruch auf Leistungen der Tierseuchenkasse haben Sie nur dann, wenn Sie der Niedersächsischen Tierseuchenkasse Ihre Tiere zum Stichtag 3.1. eines jeden Jahres gemeldet und die daraus ermittelten Beiträge fristgerecht und vollständig bezahlt haben. Außerdem muss die Infektion Ihres Rinder-, Schaf- oder Ziegenbestandes mit dem Erreger des Q-Fiebers (Coxiella burnetii) in einem staatlichen Untersuchungsinstitut mittels PCR nachgewiesen worden sein.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    verwaltungsgerichtliche Klage

    Verfahrensablauf

    Einen Antrag auf die Kostenübernahme für den Q-Fieber-Impfstoff können Sie nur über die für den Ort Ihrer Tierhaltung zuständigen kommunale Veterinärbehörde stellen.

    • Dort erhalten Sie das entsprechende Formular.
    • Die kommunale Veterinärbehörde nimmt zu dem Antrag Stellung und sendet ihn an die Niedersächsische Tierseuchenkasse.
    • Bei der Tierseuchenkasse wird in einem zweistufigen Verfahren ermittelt, ob ein Anspruch auf die Leistungen besteht und wenn ja, wie hoch die Leistung ist.
    • Der Impfstoff wird von der Tierseuchenkasse beim Hersteller bestellt und von dort direkt an die Praxis Ihres Haustierarztes bzw. Ihrer Haustierärztin versandt.
    • Die Bezahlung der Rechnung für den Impfstoff erfolgt durch die Tierseuchenkasse. Sie erhalten darüber einen Bescheid.

    Fristen

    keine

    Bearbeitungsdauer

    3 Werktage (Die Bearbeitungsdauer ist abhängig von der Vollständigkeit der Unterlagen und der Frage, ob die Tierhalterin oder der Tierhalter die tierseuchenrechtlichen Vorschriften eingehalten hat. Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt maximal 1 Jahr.)

    Kosten

    Gebühr kostenfrei

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsische Tierseuchenkasse am 01.09.2021

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Tierseuche, Impfungen, Schafe, Q-Fieber, Rinder, Kostenübernahme, Beitrag, Tierzahlmeldung, Tierseuchen, Beiträge, Ziegen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de