• Krebeck (Landkreis Göttingen, Niedersachsen)
Grundstücksvermessung Durchführung

Kontaktaufnahme für eine Beratung zu einer Grundstücksvermessung (Liegenschaftsvermessung)

Mit dieser Leistung wird die Kontaktaufnahme beim örtlich zuständigen Katasteramt für die allgemeine Beratung zu einer Grundstücksvermessung (Liegenschaftsvermessung) angeboten.

Beschreibung

Konkrete Anlässe für die Beauftragung einer Grundstücksvermessung (Liegenschaftsvermessung) können

  • der Verkauf eines Grundstückteils,
  • die Fertigstellung eines Bauvorhabens (z. B. Wohngebäude),
  • ein bevorstehendes Bauvorhaben in Grenznähe,
  • ein unklarer Grenzverlauf,
  • eine erstmalige Markierung von Grenzpunkten durch Grenzsteine o.Ä. (Abmarkungen) bzw. die Erneuerung von zerstörten Vermarkungen oder
  • eine geplante Einfriedung

sein.

Wenn Sie anhand der hier gegebenen Informationen noch nicht genau wissen, welche Vermessungsart für Sie zutreffend ist, können Sie über diesen Online-Antrag eine allgemeine Beratung anfordern. Das für Sie zuständige Katasteramt wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie zu der für Sie passenden Vermessungsleistung zu beraten.

Wollen Sie die Liegenschaftsvermessung durch eine niedersächsische Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) durchführen lassen, wenden Sie sich zur weiteren Beratung direkt an diesen.

Online-Dienst

Kontaktaufnahme zu einer Vermessungsleistung bei dem zuständigen Katasteramt

ID: L100040_453626776

Beschreibung

Vermessungssammelantrag des LGLN

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Version

Technisch erstellt am 16.05.2022

Technisch geändert am 22.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

zuständige Stelle

Grundstücksvermessungen (Liegenschaftsvermessung) werden in Niedersachsen durchgeführt von:

  • durch das örtlich zuständige Katasteramt des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) oder
  • ein in Niedersachsen zugelassener Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder eine Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin (ÖbVI)

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) - Regionaldirektion Northeim - Katasteramt Göttingen

Adresse

Hausanschrift

Danziger Straße 40

37083 Göttingen

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

montags - freitags: 8:30 - 12:00 Uhr und nach Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0551 5074-0

Fax: 0551 5074-374

E-Mail: Katasteramt-GOE@lgln.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 10.08.2009

Technisch geändert am 01.12.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Keine

Formulare

Formulare vorhanden: Nein

Schriftform erforderlich: Nein

Formlose Antragsstellung möglich: Ja

Persönliches Erscheinen nötig: Nein

Onlinebeantragung möglich: Ja

Online Dienst: Kontaktaufnahme zu einer Vermessungsleistung bei dem zuständigen Katasteramt  

Voraussetzungen

Da es sich um eine zunächst unverbindliche Beratungsleistung handelt, sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Keine

Verfahrensablauf

Die Beratung zu einer Grundstücksvermessung (Liegenschaftsvermessung) erfolgt jederzeit über diesen Online-Antrag.

Im Zuge des Verfahrens wird sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des zuständigen Katasteramtes mit Ihnen in der Regel telefonisch in Verbindung setzen und eine Beratung zu Ihrem Anliegen durchführen. Anhand dieser Beratung kann es zu einer differenzierten (kostenpflichtigen) Beantragung einer Liegenschaftsvermessung kommen. Vor dem Entstehen einer Kostenpflicht erhalten Sie stets einen Hinweis.

Fristen

Keine

Bearbeitungsdauer

Der Beginn der Bearbeitung eines Antrags auf „Beratung zu einer Liegenschaftsvermessung“ erfolgt je nach Auftragslage. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des zuständigen Katasteramtes wird sich zeitnah unter den von Ihnen angegebenen Kontaktinformationen melden.

Kosten

Kostenart: variabel

Vorkasse: Nein

Bezeichnung der Kosten: Gebühren

Bemerkung:

Allgemeine Beratungen bis zu einem zeitlichen Umfang von 30 Minuten sind kostenfrei.
Aufwändige Beratungen zu einer Grundstücksvermessung (Liegenschaftsvermessung), die deutlich über 30 Minuten hinaus gehen, werden auf der Grundlage von Stundensätzen gemäß § 4 Abs. 3  der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm) abgerechnet.

Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter des Katasteramtes wird Sie darauf hinweisen, wenn die weitere Beratung aufgrund der zeitlichen Überschreitung von 30 Minuten kostenpflichtig wird.
Beratungen zu laufenden Verwaltungsverfahren sind in der Regel kostenfrei.

Hinweise (Besonderheiten)

Bemerkungen

Aufwändige Beratungen zu einer Grundstücksvermessung (Liegenschaftsvermessung), die deutlich über 30 Minuten hinaus gehen, werden auf der Grundlage von Stundensätzen gemäß § 4 Abs. 3  der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm) abgerechnet.

Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter des Katasteramtes wird im persönlichen Gespräch darauf hinweisen, bevor eine Beratung zu einer Grundstücksvermessung  (Liegenschaftsvermessung) kostenpflichtig wird. Beratungen zu laufenden Verwaltungsverfahren sind in der Regel kostenfrei.

Aus einer „Beratung zu einer Grundstücksvermessung (Flurstücksvermessung)“ erfolgt in der Regel ein differenzierter, kostenpflichtiger Vermessungsantrag.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch MI Referant 44 am 16.02.2023

Version

Technisch erstellt am 10.06.2021

Technisch geändert am 01.11.2024

Stichwörter

Beratung Grundstücksgrenze, Grundstücksgrenze, Kontaktaufnahme Vermessung, Grenzfeststellung, Liegenschaftsvermessung, Kontaktaufnahme für eine Beratung, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen, Grundstück ausmessen, Kataster, Katasteramt, Nachbarschaftsgrenze, ÖbVI, Zerlegung, Kontaktaufnahme für Grundstücksvermessung, Sonderung, Grundstücksvermessung, Flurstücksvermessung, Beratung Grundstück, Grundstück vermessen, Kontaktaufnahme Liegenschaftsvermessung, Grundstück, Beratung Vermessung, Amtliche Grenzauskunft, Liegenschaftskataster, LGLN, Flurstück, Gebäudevermessung, Beratung Liegenschaftsvermessung

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024