Kontaktaufnahme für eine Beratung zu einer Grundstücksvermessung (Liegenschaftsvermessung)
Mit dieser Leistung wird die Kontaktaufnahme beim örtlich zuständigen Katasteramt für die allgemeine Beratung zu einer Grundstücksvermessung (Liegenschaftsvermessung) angeboten.
Beschreibung
Konkrete Anlässe für die Beauftragung einer Grundstücksvermessung (Liegenschaftsvermessung) können
- der Verkauf eines Grundstückteils,
- die Fertigstellung eines Bauvorhabens (z. B. Wohngebäude),
- ein bevorstehendes Bauvorhaben in Grenznähe,
- ein unklarer Grenzverlauf,
- eine erstmalige Markierung von Grenzpunkten durch Grenzsteine o.Ä. (Abmarkungen) bzw. die Erneuerung von zerstörten Vermarkungen oder
- eine geplante Einfriedung
sein.
Wenn Sie anhand der hier gegebenen Informationen noch nicht genau wissen, welche Vermessungsart für Sie zutreffend ist, können Sie über diesen Online-Antrag eine allgemeine Beratung anfordern. Das für Sie zuständige Katasteramt wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um Sie zu der für Sie passenden Vermessungsleistung zu beraten.
Wollen Sie die Liegenschaftsvermessung durch eine niedersächsische Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin oder öffentlich bestellter Vermessungsingenieur (ÖbVI) durchführen lassen, wenden Sie sich zur weiteren Beratung direkt an diesen.
Online-Dienst
Kontaktaufnahme zu einer Vermessungsleistung bei dem zuständigen Katasteramt
Beschreibung
Online erledigen
Vertrauensniveau
Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).
weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten
Identifizierung
- Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort
zuständige Stelle
Grundstücksvermessungen (Liegenschaftsvermessung) werden in Niedersachsen durchgeführt von:
- durch das örtlich zuständige Katasteramt des Landesamtes für Geoinformation und Landesvermessung Niedersachsen (LGLN) oder
- ein in Niedersachsen zugelassener Öffentlich bestellter Vermessungsingenieur oder eine Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurin (ÖbVI)
Ansprechpartner
Für Schöningen wurden leider keine Ansprechpartner gefunden. Bitte schauen Sie in der obigen Leistungsbeschreibung nach Hinweisen wie Sie den zuständigen Ansprechpartner finden können.
erforderliche Unterlagen
Keine
Formulare
Formulare vorhanden: Nein
Schriftform erforderlich: Nein
Formlose Antragsstellung möglich: Ja
Persönliches Erscheinen nötig: Nein
Onlinebeantragung möglich: Ja
Online Dienst: Kontaktaufnahme zu einer Vermessungsleistung bei dem zuständigen Katasteramt
Voraussetzungen
Da es sich um eine zunächst unverbindliche Beratungsleistung handelt, sind keine Voraussetzungen zu erfüllen.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Keine
Verfahrensablauf
Die Beratung zu einer Grundstücksvermessung (Liegenschaftsvermessung) erfolgt jederzeit über diesen Online-Antrag.
Im Zuge des Verfahrens wird sich eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des zuständigen Katasteramtes mit Ihnen in der Regel telefonisch in Verbindung setzen und eine Beratung zu Ihrem Anliegen durchführen. Anhand dieser Beratung kann es zu einer differenzierten (kostenpflichtigen) Beantragung einer Liegenschaftsvermessung kommen. Vor dem Entstehen einer Kostenpflicht erhalten Sie stets einen Hinweis.
Fristen
Keine
Bearbeitungsdauer
Der Beginn der Bearbeitung eines Antrags auf "Beratung zu einer Liegenschaftsvermessung" erfolgt je nach Auftragslage. Eine Mitarbeiterin oder ein Mitarbeiter des zuständigen Katasteramtes wird sich zeitnah unter den von Ihnen angegebenen Kontaktinformationen melden.
Kosten
Kostenart: variabel
Vorkasse: Nein
Bezeichnung der Kosten: Gebühren
Bemerkung:
Allgemeine Beratungen bis zu einem zeitlichen Umfang von 30 Minuten sind kostenfrei.
Aufwändige Beratungen zu einer Grundstücksvermessung (Liegenschaftsvermessung), die deutlich über 30 Minuten hinaus gehen, werden auf der Grundlage von Stundensätzen gemäß § 4 Abs. 3 der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm) abgerechnet.
Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter des Katasteramtes wird Sie darauf hinweisen, wenn die weitere Beratung aufgrund der zeitlichen Überschreitung von 30 Minuten kostenpflichtig wird.
Beratungen zu laufenden Verwaltungsverfahren sind in der Regel kostenfrei.
Hinweise (Besonderheiten)
Bemerkungen
Aufwändige Beratungen zu einer Grundstücksvermessung (Liegenschaftsvermessung), die deutlich über 30 Minuten hinaus gehen, werden auf der Grundlage von Stundensätzen gemäß § 4 Abs. 3 der Kostenordnung für das amtliche Vermessungswesen (KOVerm) abgerechnet.
Die Mitarbeiterin oder der Mitarbeiter des Katasteramtes wird im persönlichen Gespräch darauf hinweisen, bevor eine Beratung zu einer Grundstücksvermessung (Liegenschaftsvermessung) kostenpflichtig wird. Beratungen zu laufenden Verwaltungsverfahren sind in der Regel kostenfrei.
Aus einer "Beratung zu einer Grundstücksvermessung (Flurstücksvermessung)" erfolgt in der Regel ein differenzierter, kostenpflichtiger Vermessungsantrag.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch MI Referant 44 am 16.02.2023
Stichwörter
Grundstücksgrenze, Beratung Grundstücksgrenze, Kontaktaufnahme für eine Beratung, Sonderung, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure, Katasteramt, Flurstücksvermessung, Nachbarschaftsgrenze, Liegenschaftskataster, Flurstück, Grundstück, LGLN, Grundstücksvermessung, Zerlegung, Beratung Vermessung, Grenzfeststellung, Beratung Liegenschaftsvermessung, Amtliche Grenzauskunft, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieurinnen, Liegenschaftsvermessung, Grundstück vermessen, Grundstück ausmessen, Gebäudevermessung, Kontaktaufnahme Liegenschaftsvermessung, Kataster, Kontaktaufnahme für Grundstücksvermessung, Beratung Grundstück, ÖbVI, Kontaktaufnahme Vermessung