• Krebeck (Landkreis Göttingen, Niedersachsen)
Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten Erlaubnis

Erlaubniserteilung für nationale Besamungsstationen und nationale Embryo-Entnahmeeinheiten beantragen

Wenn Sie eine Besamungsstation und/oder eine Embryo-Entnahmeeinheit betreiben möchten, die am innergemeinschaftlichen Handel teilnehmen soll (EU-Zulassung), benötigen Sie dafür vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung.

Beschreibung

Wenn Sie eine EU-zugelassene Besamungsstation, eine Embryo-Entnahmeeinheit/Erzeugereinheit und/oder ein Samendepot betreiben möchten, benötigen Sie dafür vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung. Sie können diese beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) beantragen.

Eine Besamungsstation ist ein Zuchtmaterialbetrieb zur Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen für die künstliche Besamung.

Eine Embryo-Entnahmeeinheit ist ein Zuchtmaterialbetrieb zur Entnahme, Aufbereitung, Lagerung sowie Abgabe von Eizellen und Embryonen.
 

Online-Dienst

Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten Zulassung

ID: L100040_433420814

Beschreibung

Wenn Sie eine EU-zugelassene Besamungsstation, eine Embryo-Entnahmeeinheit/Erzeugereinheit und/oder ein Samendepot betreiben möchten, benötigen Sie dafür vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung.

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Identifizierung

  • Elektronische Identifizierung mittels nationalen eID Mittel - Benutzername/Passwort

Version

Technisch erstellt am 16.08.2021

Technisch geändert am 22.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

zuständige Stelle

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Dezernat 31.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Dezernat 31.

Ansprechpartner

Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) - Dezernat 31 - Tierseuchenbekämpfung, Beseitigung tierischer Nebenprodukte

Adresse

Hausanschrift

Röverskamp 5

26203 Wardenburg

Postanschrift

Postfach 39 49

26029 Oldenburg (Oldenburg)

Version

Technisch erstellt am 25.02.2021

Technisch geändert am 08.03.2021

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Grundriss (zumindest Skizze) der Betriebsstätte(n) mit Legende (Bezeichnung der Räumlichkeiten)
  • Kopie des Vertrages mit dem für die Einrichtung verantwortlichen Tierarzt/Tierärztin
  • Antrag auf Zulassung einer Besamungsstation
  • Antrag auf Zulassung einer Embryotransferstation
  • Kopie der Nachweise zur Sachkenntnis der fachlich verantwortlichen Personen

Voraussetzungen

Sie erhalten die Erlaubnis, wenn 

  • eine Tierärztin oder ein Tierarzt die Besamungsstation oder die Embryo-Entnahmeeinheit tierärztlich-fachtechnisch leitet oder die tierärztlich-fachtechnischen Aufgaben durch eine oder einen vertraglich an die Besamungsstation oder an die Embryo-Entnahmeeinheit gebundene Tierärztin oder gebundenen Tierarzt gewährleistet ist,
  • das für einen ordnungsgemäßen Betrieb erforderliche Personal vorhanden ist,
  • die für die Gewinnung, Behandlung, Lagerung und Abgabe von Samen oder von Eizellen und Embryonen erforderlichen Einrichtungen vorhanden sind und
  • bei einer Besamungsstation die männlichen Zuchttiere vorhanden sind.

Rechtsgrundlage(n)

Verfahrensablauf

Wenn alle einzureichenden Unterlagen im Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) vorliegen, werden diese auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Im Anschluss erfolgt eine Betriebskontrolle durch die Veterinärmediziner des LAVES in Zusammenarbeit mit Vertretern der kommunalen Lebensmittelüberwachungsämter. Sollten dabei keine Beanstandungen festgestellt werden, erhalten Sie im Anschluss die Genehmigung zur Aufnahme Ihrer Tätigkeit.

Fristen

Sie benötigen die EU-Zulassung/Genehmigung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit. Erst nach Erhalt dürfen Sie Ihrer Tätigkeit nachgehen.

Bearbeitungsdauer

4 Wochen

Kosten

Gebühr ab 35.0 EUR bis 500.0 EUR

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit am 10.12.2020

Version

Technisch erstellt am 08.03.2021

Technisch geändert am 28.03.2025

Stichwörter

Besamungsstationen und Embryo-Entnahmeeinheiten, Besamung, Embryo-Erzeugungseinheit, Embryo-Entnahme, Besamungsstation, Embryo

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024