• Eschede (Landkreis Celle, Niedersachsen)
Verzeichnis der auswärtigen Gesellschaften Eintragung

Verzeichnis der auswärtigen Gesellschaften Eintragung

Beschreibung

Das Führen der Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieurin“ oder „Beratender Ingenieur“ im Namen oder in der Firma der Gesellschaft ist in Niederachsen geschützt. Eine Gesellschaft, die weder in die Gesellschaftsliste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure (bei Sitz der Gesellschaft in Niedersachsen) noch in das entsprechende Verzeichnis in einem anderen Bundesland (bei Sitz der Gesellschaft in dem anderen Bundesland) eingetragen ist, darf als auswärtige Gesellschaft in ihrem Namen oder in ihrer Firma die Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieurin“ oder „Beratender Ingenieur“ in Niedersachsen führen, wenn sie in dem Verzeichnis der auswärtigen Gesellschaften oder in dem entsprechenden Verzeichnis in einem anderen Bundesland eingetragen ist.

Online-Dienst

Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Gesellschaften

ID: L100040_421006833

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Version

Technisch erstellt am 03.03.2021

Technisch geändert am 22.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt bei der Ingenieurkammer Niedersachsen.

Ansprechpartner

Ingenieurkammer Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Hohenzollernstraße 52

30161 Hannover

Kontakt

Telefon Festnetz: 0049-511 39789-0

Fax: 0049-511 39789-34

E-Mail: kammer@ingenieurkammer.de

Version

Technisch erstellt am 15.12.2009

Technisch geändert am 19.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Liste der Gesellschafter
  • Kopie des Gesellschaftsvertrages
  • Nachweis der Anmeldung zum Handelsregister
  • aktueller Nachweis über das Bestehen einer Berufshaftpflichtversicherung
  • Bei allen Dokumenten in nichtdeutscher Sprache ist jeweils eine Übersetzung, die von einem öffentlich bestellten und beeidigten Übersetzer bestätigt sein muss, beizufügen
  • Erklärung zur Zuverlässigkeit

Halten Sie bitte für die elektronische Antragstellung alle erforderlichen Unterlagen bereit. Ohne die vollständigen Unterlagen können Sie das elektronische Antragsverfahren nicht abschließen und Ihren Antrag nicht absenden.

Formulare

Anträge können jederzeit schriftlich oder Online bei der Ingenieurkammer Niedersachsen eingereicht werden.
 

  • Formulare zum Download
    https://www.ingenieurkammer.de/das-koennen-wir-fuer-sie-tun/mitgliedschaft-und-listen/antraege 
  • OnlineVerfahren:
    Link zum OnlineAntrag
  • Persönliches Erscheinen nicht erforderlich

Voraussetzungen

  • Tätigwerden der Gesellschaft in Niedersachsen
  • Befugnis der Gesellschaft nach dem Recht des Staates, in dem sie ihren Sitz hat, die Berufsbezeichnung „Beratende Ingenieurin“ oder „Beratender Ingenieur“ oder eine ähnliche Bezeichnung in ihrem Namen oder ihrer Firma zu führen
  • Zweck der Gesellschaft: die ausschließlich unabhängige und eigenverantwortliche Ausübung der Berufsaufgabe von Ingenieurinnen und Ingenieuren im Sinne des § 2 NIngG
  • Kapitalanteile dürfen nicht für Rechnung Dritter gehalten werden
  • Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure haben mindestens die Hälfte des Kapitals und der Stimmanteile auf ihren Namen lautend inne und weitere Anteile werden nur von natürlichen Personen gehalten, die Angehörige eines freien Berufes sind
  • Mindestens die Hälfte der zur Geschäftsführung befugten Personen sind Beratende Ingenieurinnen und Ingenieure
  • Stimmrechte dürfen nicht für Dritte ausgeübt werden
  • die Übertragung von Kapital und Geschäftsanteilen ist an die Zustimmung der Gesellschaft gebunden
  • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung
  • die für den Beruf erforderliche Zuverlässigkeit der zur Geschäftsführung befugten Personen

Weitere Einzelheiten ergeben sich aus § 18 NIngG (siehe unter Rechtsgrundlage).

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Verwaltungsgerichtliche Klage

Verfahrensablauf

Ein Antrag auf Eintragung in das Verzeichnis der auswärtigen Gesellschaften ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die unter „erforderliche Unterlagen“ genannten Nachweise sind dem Antrag beizufügen.

Fristen

Es müssen keine Fristen beachtet werden. 

Bearbeitungsdauer

Maximal drei Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen

Kosten

300 € einmalige Eintragungsgebühr.

Hinweise (Besonderheiten)

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Ingenieurkammer Niedersachsen  am 04.12.2020

Version

Technisch erstellt am 03.03.2021

Technisch geändert am 23.08.2023

Stichwörter

Ingenieurkammer, Ingenieurinnen, Ingenieure, Ingenieur, auswärtige Gesellschaft

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024