Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere

    Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere

    Das Tiergesundheitszeugnis gibt Auskunft über den allgemeinen Gesundheitszustand eines Zucht- oder Nutztieres.

    Beschreibung

    Das Tiergesundheitszeugnis wird 

    a) für die Einreise von Zucht- und Nutztieren aus einem Drittland nach Deutschland (Einfuhr) sowie
    b) für die Ausreise von Zucht- und Nutztieren aus Deutschland in Drittländer (Länder außerhalb der Europäischen Union) (Ausfuhr)

    benötigt.

    Es gibt Auskunft über den allgemeinen Gesundheitszustand eines Zucht- oder Nutztieres.

    Die Voraussetzungen zur Ausstellung eines Tiergesundheitszeugnisses sind sehr unterschiedlich. Setzen Sie sich daher möglichst frühzeitig mit der zuständigen Stelle in Verbindung. Nur wenn alle Voraussetzungen vorliegen, kann sie eine Gesundheitsbescheinigung erteilen.

    Für die Einreise von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen etc.) siehe „EU-Heimtierausweis“.

    Online-Dienst

    Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere

    ID: L100040_485340017

    Online erledigen

    Vertrauensniveau

    Das Vertrauensniveau dieses Online-Dienstes ist nicht bestimmt (Vertrauensniveau unbestimmt).

    weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

    Version

    Technisch erstellt am 07.02.2023 (von: Webservice, Online-Dienste Landkreis Osnabrück)

    Technisch geändert am 22.10.2024 (von: system)

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte, der Region Hannover und beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.

    Ansprechpartner

    Fachdienst 10 Veterinärdienst für Stadt und Landkreis Osnabrück

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schölerberg 1

    49082 Osnabrück

    Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
    Anzahl: 10
    Gebühren: nein


    Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
    Anzahl: 4
    Gebühren: nein


    Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
    Anzahl: 80
    Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0541 501-2183

    Fax: 0541 501-62183

    E-Mail: Veterinaerdienst@Lkos.de

    Internet

    Formulare

    Version

    Technisch erstellt am 17.12.2009 (von: Landkreis Osnabrück Webservice)

    Technisch geändert am 05.11.2024 (von: Brinkmann, Jana)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Für die Einfuhr:

    • Antrag auf die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses (elektronisch im Datenbanksystem „TRACES NT“). Falls notwendig, müssen Sie aktuelle tierärztliche Untersuchungs- und Behandlungsbescheinigungen vorlegen.

    Für die Ausfuhr:

    • Antrag auf die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses. Das Zeugnis kann für einige Länder besonders angepasst sein und ist nur erforderlich, wenn das Zielland einen besonderen Vordruck bzw. Zertifikat verlangt. Falls notwendig, müssen Sie aktuelle tierärztliche Untersuchungs- und Behandlungsbescheinigungen vorlegen.

    Bei Fragen hierzu können die Erfahrungen der Wirtschaftsverbände und der Außenhandelskammern. hilfreich sein. In allen Fällen empfiehlt sich eine Klärung der Importbedingungen über den Importeur bzw. den Kunden vor Ort.
     

    Voraussetzungen

    • Für die meisten Bescheinigungen ist die Vorstellung des Tieres notwendig. 
    • Sie müssen der zuständigen Stelle die Ankunft einer Tiersendung rechtzeitig vor Ankunft ankündigen. 
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

    Verfahrensablauf

    Für die Einfuhr:

    • Der Antrag auf die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses wird elektronisch im Datenbanksystem „TRACES NT“ gestellt. 
    • Zum Zugriff auf TRACES-NT wird ein „EU-Login“ benötigt Hierfür muss sich der Einführer einmalig anmelden und wird von der zuständigen Behörde freigeschaltet. 
    • Die Tiere werden über eine für die Einfuhr von Tieren zugelassene Grenzkontrolle nach Deutschland eingeführt.
    • Alle erforderlichen tierärztliche Untersuchungs- und Behandlungsbescheinigungen müssen vorlegt werden.

    Für die Ausfuhr:

    • Der Ausführer ist verpflichtet, die Gesetze, Verordnungen, Normen und Verfahrens- und Einfuhrvorschriften, die im Einfuhrland gelten, zu erfüllen. 
    • Hieraus ergibt sich die Verpflichtung des Unternehmers, die entsprechenden aktuellen Anforderungen des Drittlandes wenn nötig zu beschaffen und dem Zertifizierungsbefugten zur Prüfung vorzulegen.
    • Bei der Ausfuhr von Tieren ist die Untersuchung der Tiere in der Behörde oder vor Ort durch einen amtlichen Tierarzt erforderlich. Hierbei ist die Einhaltung der jeweils für das Drittland erforderlichen Anforderungen zu bescheinigen. 
    • Bestimmte Drittländer erlauben Exporte in ihr Hoheitsgebiet ausschließlich aus Betrieben, die durch eine vorherige Registrierung oder Zulassung dort bereits bekannt sind und in entsprechende Listen von registrierten oder zugelassenen Betrieben aufgenommen wurden. 
    • Amtlichen Listungsverfahren unterliegen Betriebe, die sich bei den Behörden des Drittlandes registrieren und/oder amtlicherseits listen lassen müssen. Dazu sind in der Regel amtlich bestätigte Exportanträge zu stellen, in denen in vielen Fällen auch die Einhaltung der vom Drittland vorgegebenen Anforderungen bescheinigt werden muss. 
    • Nach erfolgter Prüfung der Anträge durch die Behörden des Drittlandes und ggf. erfolgreich stattgefundener Vorort-Kontrolle werden die Betriebe durch das jeweilige Drittland für den Export zugelassen und gelistet und können dann exportieren.
       

    Fristen

    Für die Einhaltung der in Deutschland oder dem Herkunftsland zu zertifizierenden Gesundheitsanforderungen können je nach Tierart und Herkunftsland sehr unterschiedliche Fristen und Quarantänebedingungen gelten.

    Setzen Sie sich möglichst  frühzeitig mit der Veterinärbehörde in Verbindung.
     

    Hinweise für Osnabrück: Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere

    Es ist erforderlich, die Bearbeitung / Bescheinigung mindestens zwei Werktage vor der Verladung der Tiere (Anmeldezeit 8 – 16 Uhr, Fr bis 13 Uhr) anzumelden, damit die Untersuchung rechtzeitig erfolgen kann.

    Es ist erforderlich, die Bearbeitung / Bescheinigung mindestens zwei Werktage vor der Verladung der Tiere (Anmeldezeit 8 - 16 Uhr, Fr bis 13 Uhr) anzumelden, damit die Untersuchung rechtzeitig erfolgen kann.

    Bearbeitungsdauer

    bis zu 3 Monate

    Kosten

    Die Kosten sind abhängig von der Tierart.: Gebühr ab 20.0 EUR bis 300.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz am 04.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2021 (von: Mura, Thomas)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Ausfuhr aus Deutschland, Gesundheit, Ausstellung, Einfuhr in ein Drittland, Tiergesundheitszeugnis, Ausstellung Tiere, Tier, Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere, Zeugnis, Drittländer, Bescheinigung Tiergesundheit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)