Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere

    Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere

    Das Tiergesundheitszeugnis gibt Auskunft über den allgemeinen Gesundheitszustand eines Zucht- oder Nutztieres.

    Beschreibung

    Das Tiergesundheitszeugnis wird 

    a) für die Einreise von Zucht- und Nutztieren aus einem Drittland nach Deutschland (Einfuhr) sowie
    b) für die Ausreise von Zucht- und Nutztieren aus Deutschland in Drittländer (Länder außerhalb der Europäischen Union) (Ausfuhr)

    benötigt.

    Es gibt Auskunft über den allgemeinen Gesundheitszustand eines Zucht- oder Nutztieres.

    Die Voraussetzungen zur Ausstellung eines Tiergesundheitszeugnisses sind sehr unterschiedlich. Setzen Sie sich daher möglichst frühzeitig mit der zuständigen Stelle in Verbindung. Nur wenn alle Voraussetzungen vorliegen, kann sie eine Gesundheitsbescheinigung erteilen.

    Für die Einreise von Heimtieren (Hunde, Katzen, Frettchen etc.) siehe „EU-Heimtierausweis“.

    Hinweise für Salzgitter: Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere (IES:Salzgitter)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Veterinärämtern der Landkreise und kreisfreien Städte, der Region Hannover und beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.

    Ansprechpartner

    Stadt Salzgitter - Gesundheit

    Aktuelles

    Hier finden Sie Informationen zu den Dienstleistungen des Gesundheitsamtes.

    Adresse

    Postanschrift

    Paracelsusstraße 1-9

    38259 Salzgitter

    Öffnungszeiten

    Fachdienste der Stadtverwaltung sind für Anliegen und Fragen ausschließlich per E-Mail und Telefon zu den regulären Sprechzeiten (Montag, Dienstag, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) erreichbar. 

    Kontakt

    E-Mail: gesundheit@stadt.salzgitter.de

    Telefon Festnetz: 05341 8392022

    Fax: 05341 8392060

    Internet

    Formulare

    Das Veterinärwesen ist beim Gesundheitsamt der Stadt Salzgitter verortet

    Version

    Technisch erstellt am 08.08.2022 (von: Webservice, Stadt Salzgitter)

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: Webservice, Stadt Salzgitter)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Stadt Salzgitter - Veterinäramt des Gesundheitsamtes

    Aktuelles

    Das Fachgebiet Verbraucherschutz und Veterinärwesen ist mit der Wahrnehmung der Aufgaben in den Bereichen Verbraucherschutz und Veterinärwesen betraut.

    Beschreibung

    Im Rahmen des Verbraucherschutzes werden unter anderem Aufgaben der Überwachung der Lebensmittelsicherheit, Fleischhygiene und Bedarfsgegenstände wahrgenommen.

    Die Aufgaben des Veterinärwesens umfassen unter anderem Belange des Tierschutzes, der Tierseuchenbekämpfung, der Tierarzneimittel, der Schlachttier- und Fleischuntersuchungen (inkl. Trichinenuntersuchung) und der tierischen Nebenprodukte.

    Welche Aufgaben hat der Bereich Verbraucherschutz?

    Hauptaufgabe der in diesem Bereich tätigen Tierärztinnen, Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure, die von Verwaltungsfachkräften unterstützt werden, ist es, der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gesundheitsgefährdung und -schädigung sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel, Erzeugnisse tierischer Herkunft und Gegenständen des täglichen Bedarfs. Dabei geht es immer darum, die Sicherheit von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen zu überwachen. Sie prüfen, ob beispielsweise grundlegende Hygieneregeln bei der Produktion oder Zubereitung von Speisen befolgt werden oder ob Zusatzstoffe (z. B. Allergene) in Speisen und Getränken auf Speisekarten etc. ordnungsgemäß ausgewiesen sind. Dazu sind sie u. a. in Gaststätten, Bistros, Lebensmittelbetrieben, Supermärkten, im Einzelhandel in Drogerien oder auf Wochenmärkten zur Beratung und Kontrolle unterwegs. 

    Wieso ist diese Aufgabe so wichtig?

    Werden beispielsweise die Anforderungen an die Basishygiene bei Lebensmitteln nicht eingehalten, können diese nachteilig beeinflusst werden. Keim- oder schadstoffbelastete Lebensmittel können gesundheitsschädlich sein und krankmachen. Auch Dinge des täglichen Gebrauchs können gesundheitsschädlich sein. Dazu erläutert die Fachgebietsleiterin Ana Greta Coordes: „Jede Bürgerin und jeder Bürger möchte sich die Zahnbürste in den Mund stecken können, ohne Angst vor einer nachteiligen Beeinflussung der eigenen Gesundheit haben zu müssen. Genau dies und vieles mehr gewährleistet das Aufgabengebiet des Verbraucherschutzes.  Um zu gewährleisten, dass u. a. die im Verkauf befindlichen Lebensmittel nicht gesundheitsschädlich sind, nehmen die Mitarbeitenden der Lebensmittelüberwachung auch regelmäßig Proben, die dann von einem Labor z. B. auf Keime und Schadstoffe untersucht werden. Ergibt eine Laboruntersuchung, dass beispielsweise ein Lebensmittel den geforderten Standard nicht erfüllt, sind z. B. Schimmelpilze gefunden worden, kommt es zu einem Rückruf des Lebensmittels im Umfang der beprobten Charge“.

    Welche Aufgaben hat der Bereich Veterinärwesen?
    Aufgaben des Bereiches Veterinärwesen sind u. a. Angelegenheiten des Tierschutzes, der Tierseuchenbekämpfung, der Tierarzneimittel und der Beseitigung tierischer Nebenprodukte. Der Tierschutz dient dabei dem Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere (Haus- und Nutztiere) sowie der Verhütung von Leiden. Dabei dient er auch der Erhaltung und Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft. Es geht dabei um die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes sowie weiterer Gesetze und Verordnungen zu Angelegenheiten des Tierschutzes (z. B. die Größe und Beschaffenheit eines Kuhstalls). Die Angelegenheiten der Tierseuchenbekämpfung dienen der Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten der Tiere (Zoonosen) sowie dem Schutz des Menschen vor Gefahren und Schädigung durch Tierkrankheiten (beispielsweise die Verbreitung von Tollwut und ggf. Übertragung auf den Menschen). Die Tierkörperbeseitigung dient der Überwachung der Beseitigung von Tierkörpern –wie der Titel schon sagt-, Tierkörperteilen sowie tierischen Erzeugnissen, um die Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Verbreitung von Erregern übertragbarer Krankheiten und von toxischen Stoffen zu verhindern. Ebenfalls in die Zuständigkeit des Fachgebietes Einhaltung fällt die Überwachung der Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes zum Halten von Hunden. Dieses Gesetz regelt die Pflichten aller Hundehalter in Niedersachsen gleichermaßen.

    Adresse

    Postanschrift

    Paracelsusstraße 1-9

    38259 Salzgitter

    Öffnungszeiten

    Das Veterinäramt ist für Anliegen und Fragen ausschließlich per E-Mail und Telefon zu den regulären Sprechzeiten (Montag, Dienstag, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) erreichbar.  Bürgerinnen und Bürger wenden sich zur Terminvereinbarung telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an das Fachgebiet Verbraucherschutz und Veterinärwesen. Die Annahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen erfolgt montags in der Zeit von 9 bis 10:45 Uhr sowie donnerstags in der Zeit von 9 bis 9:45 Uhr, zur Untersuchung am selben Tag. Außerhalb dieser Zeiten ist die Abgabe von Proben zur Untersuchung auf Trichinen jederzeit nach vorheriger, telefonischer Terminabsprache möglich.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05341 8392022

    Telefon Festnetz: 05341 8392420

    Telefon Festnetz: 05341 8392405

    Telefon Festnetz: 05341 8392387

    Telefon Festnetz: 05354 18392226

    Fax: 05341 8392409

    Internet

    Formulare

    Das Veterinärwesen ist beim Gesundheitsamt der Stadt Salzgitter verortet

    Version

    Technisch erstellt am 06.04.2023 (von: Webservice, Stadt Salzgitter)

    Technisch geändert am 21.03.2024 (von: Webservice, Stadt Salzgitter)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    erforderliche Unterlagen

    Für die Einfuhr:

    • Antrag auf die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses (elektronisch im Datenbanksystem „TRACES NT“). Falls notwendig, müssen Sie aktuelle tierärztliche Untersuchungs- und Behandlungsbescheinigungen vorlegen.

    Für die Ausfuhr:

    • Antrag auf die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses. Das Zeugnis kann für einige Länder besonders angepasst sein und ist nur erforderlich, wenn das Zielland einen besonderen Vordruck bzw. Zertifikat verlangt. Falls notwendig, müssen Sie aktuelle tierärztliche Untersuchungs- und Behandlungsbescheinigungen vorlegen.

    Bei Fragen hierzu können die Erfahrungen der Wirtschaftsverbände und der Außenhandelskammern. hilfreich sein. In allen Fällen empfiehlt sich eine Klärung der Importbedingungen über den Importeur bzw. den Kunden vor Ort.
     

    Voraussetzungen

    • Für die meisten Bescheinigungen ist die Vorstellung des Tieres notwendig. 
    • Sie müssen der zuständigen Stelle die Ankunft einer Tiersendung rechtzeitig vor Ankunft ankündigen. 
       

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

    Verfahrensablauf

    Für die Einfuhr:

    • Der Antrag auf die Ausstellung eines Gesundheitszeugnisses wird elektronisch im Datenbanksystem „TRACES NT“ gestellt. 
    • Zum Zugriff auf TRACES-NT wird ein „EU-Login“ benötigt Hierfür muss sich der Einführer einmalig anmelden und wird von der zuständigen Behörde freigeschaltet. 
    • Die Tiere werden über eine für die Einfuhr von Tieren zugelassene Grenzkontrolle nach Deutschland eingeführt.
    • Alle erforderlichen tierärztliche Untersuchungs- und Behandlungsbescheinigungen müssen vorlegt werden.

    Für die Ausfuhr:

    • Der Ausführer ist verpflichtet, die Gesetze, Verordnungen, Normen und Verfahrens- und Einfuhrvorschriften, die im Einfuhrland gelten, zu erfüllen. 
    • Hieraus ergibt sich die Verpflichtung des Unternehmers, die entsprechenden aktuellen Anforderungen des Drittlandes wenn nötig zu beschaffen und dem Zertifizierungsbefugten zur Prüfung vorzulegen.
    • Bei der Ausfuhr von Tieren ist die Untersuchung der Tiere in der Behörde oder vor Ort durch einen amtlichen Tierarzt erforderlich. Hierbei ist die Einhaltung der jeweils für das Drittland erforderlichen Anforderungen zu bescheinigen. 
    • Bestimmte Drittländer erlauben Exporte in ihr Hoheitsgebiet ausschließlich aus Betrieben, die durch eine vorherige Registrierung oder Zulassung dort bereits bekannt sind und in entsprechende Listen von registrierten oder zugelassenen Betrieben aufgenommen wurden. 
    • Amtlichen Listungsverfahren unterliegen Betriebe, die sich bei den Behörden des Drittlandes registrieren und/oder amtlicherseits listen lassen müssen. Dazu sind in der Regel amtlich bestätigte Exportanträge zu stellen, in denen in vielen Fällen auch die Einhaltung der vom Drittland vorgegebenen Anforderungen bescheinigt werden muss. 
    • Nach erfolgter Prüfung der Anträge durch die Behörden des Drittlandes und ggf. erfolgreich stattgefundener Vorort-Kontrolle werden die Betriebe durch das jeweilige Drittland für den Export zugelassen und gelistet und können dann exportieren.
       

    Fristen

    Für die Einhaltung der in Deutschland oder dem Herkunftsland zu zertifizierenden Gesundheitsanforderungen können je nach Tierart und Herkunftsland sehr unterschiedliche Fristen und Quarantänebedingungen gelten.

    Setzen Sie sich möglichst  frühzeitig mit der Veterinärbehörde in Verbindung.
     

    Bearbeitungsdauer

    bis zu 3 Monate

    Kosten

    Die Kosten sind abhängig von der Tierart.: Gebühr ab 20.0 EUR bis 300.0 EUR

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Verbraucherschutz am 04.12.2020

    Version

    Technisch erstellt am 02.03.2021 (von: Mura, Thomas)

    Technisch geändert am 23.08.2023 (von: system)

    Stichwörter

    Ausfuhr aus Deutschland, Gesundheit, Ausstellung, Einfuhr in ein Drittland, Tiergesundheitszeugnis, Ausstellung Tiere, Tier, Gesundheitszeugnis Ausstellung für Tiere, Zeugnis, Drittländer, Bescheinigung Tiergesundheit

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)