Zulassung von Packstellen für Eier
Wenn Sie in Ihrem Betrieb Eier sortieren, verpacken und Verpackungen kennzeichnen möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung als Packstelle.
Beschreibung
Wenn Sie in Ihrem Betrieb Eier sortieren, verpacken und Verpackungen kennzeichnen möchten, benötigen Sie vor Tätigkeitsbeginn eine Zulassung als Packstelle.
Eine Packstelle ist ein Betrieb, in dem Eier nach Güte- und Gewichtsklasse sortiert, verpackt und die Verpackungen gekennzeichnet werden.
Sie erhalten die Zulassung nur, wenn Sie die unter „Voraussetzungen“ genannten Vorgaben erfüllen. Mit der Zulassung erhalten Sie auch eine Packstellen-Kennnummer.
Online-Dienst
Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis zum Sortieren und Verpacken von Eiern (Zulassung als Packstelle) einschließlich hygienerechtlicher Zulassung
Beschreibung
Online erledigen
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Zuständigkeit
Die Zuständigkeit liegt beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES), Dezernat 43 - Marktüberwachung.
Ansprechpartner
Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (LAVES) - Dezernat Marktüberwachung
Adresse
Hausanschrift
Postanschrift
Postfach 39 49
26029 Oldenburg (Oldenburg)
erforderliche Unterlagen
- Antragsformular für Packstellen
- Lageplan mit den zur Packstelle gehörenden Gebäuden
- Grundrissplan mit den zur Packstelle gehörenden Räumen
- Aktueller Handelsregisterauszug und/oder Gewerbeanmeldung für die Betriebsstätte
Voraussetzungen
Wenn Sie Eier verpacken möchten, benötigen Sie die folgenden technischen Anlagen, um die ordnungsgemäße Behandlung sicherzustellen:
- eine automatische oder dauernd besetzte Durchleuchtungsanlage, die die Qualitätsprüfung der einzelnen Eier ermöglicht, oder andere geeignete Anlagen;
- ein Gerät zur Feststellung der Luftkammerhöhe;
- eine Anlage zum Sortieren der Eier nach Gewichtsklassen;
- eine oder mehrere geeichte Waagen zum Wiegen der Eier;
- Geräte zum Kennzeichnen von Eiern.
Rechtsgrundlage(n)
Rechtsbehelf
Gegen den Zulassungs-, Ablehnungs- oder Gebührenbescheid können Sie bei Ihrem zuständigen Verwaltungsgericht Klage einreichen.
Verfahrensablauf
Nachdem Sie den Antrag auf Zulassung beim Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit abgegeben haben, wird dieser auf Vollständigkeit und Plausibilität geprüft. Im Anschluss erfolgt eine Betriebskontrolle. Sollten dabei keine Beanstandungen festgestellt werden, erhalten Sie im Anschluss die Zulassung zur Aufnahme Ihrer Tätigkeit.
Fristen
Sie benötigen die Zulassung vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit. Erst nach Erhalt dürfen Sie Ihrer Tätigkeit nachgehen.
Bearbeitungsdauer
3 Monate (Maximal 3 Monate)
Kosten
Zulassung ohne hygienerechtliche Zulassung: Gebühr 35.0 EUR
Zulassung mit hygienerechtlicher Zulassung: Gebühr ab 35.0 EUR bis 2500.0 EUR
Hinweise (Besonderheiten)
Im Regelfall benötigen Sie auch eine hygienerechtliche Zulassung für Ihre Packstelle.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Landesamt für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit am 17.11.2020
Stichwörter
Packstelle für Eier, Eierpackstelle, Packstellen (für Eier)