Brütereien Zulassung

    Zulassung von Brütereien, Zucht- und Nutzgeflügelhaltungen für den Handel mit anderen EU-Mitgliedstaaten beantragen

    Wer innergemeinschaftlich mit Zuchtgeflügel, Nutzgeflügel, Bruteiern oder Eintagsküken handeln möchte, benötigt eine Zulassung.

    Beschreibung

    Wenn Sie innergemeinschaftlich mit Nutzgeflügel, Bruteiern oder Eintagsküken handeln möchten, benötigen Sie eine Zulassung.

    Hinweise für Salzgitter: Zulassung von Brütereien, Zucht- und Nutzgeflügelhaltungen für den Handel mit anderen EU-Mitgliedsta

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Zuständigkeit

    Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den Veterinärämtern der Landkreise, der Region Hannover und der kreisfreien Städte sowie beim Zweckverband Veterinäramt Jade-Weser.

    Ansprechpartner

    Stadt Salzgitter - Gesundheit

    Adresse

    Postanschrift

    Paracelsusstraße 1-9

    38259 Salzgitter

    Öffnungszeiten

    Fachdienste der Stadtverwaltung sind für Anliegen und Fragen ausschließlich per E-Mail und Telefon zu den regulären Sprechzeiten (Montag, Dienstag, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) erreichbar.

    Kontakt

    Fax: 05341 8392060

    Telefon Festnetz: 05341 8392022

    E-Mail: gesundheit@stadt.salzgitter.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Stadt Salzgitter - Veterinäramt des Gesundheitsamtes

    Beschreibung

    Im Rahmen des Verbraucherschutzes werden unter anderem Aufgaben der Überwachung der Lebensmittelsicherheit, Fleischhygiene und Bedarfsgegenstände wahrgenommen.

    Die Aufgaben des Veterinärwesens umfassen unter anderem Belange des Tierschutzes, der Tierseuchenbekämpfung, der Tierarzneimittel, der Schlachttier- und Fleischuntersuchungen (inkl. Trichinenuntersuchung) und der tierischen Nebenprodukte.

    Welche Aufgaben hat der Bereich Verbraucherschutz?

    Hauptaufgabe der in diesem Bereich tätigen Tierärztinnen, Lebensmittelkontrolleurinnen und Lebensmittelkontrolleure, die von Verwaltungsfachkräften unterstützt werden, ist es, der Schutz der Bürgerinnen und Bürger vor Gesundheitsgefährdung und -schädigung sowie vor Irreführung und Täuschung durch Lebensmittel, Erzeugnisse tierischer Herkunft und Gegenständen des täglichen Bedarfs. Dabei geht es immer darum, die Sicherheit von Lebensmitteln und Bedarfsgegenständen zu überwachen. Sie prüfen, ob beispielsweise grundlegende Hygieneregeln bei der Produktion oder Zubereitung von Speisen befolgt werden oder ob Zusatzstoffe (z. B. Allergene) in Speisen und Getränken auf Speisekarten etc. ordnungsgemäß ausgewiesen sind. Dazu sind sie u. a. in Gaststätten, Bistros, Lebensmittelbetrieben, Supermärkten, im Einzelhandel in Drogerien oder auf Wochenmärkten zur Beratung und Kontrolle unterwegs. 

    Wieso ist diese Aufgabe so wichtig?

    Werden beispielsweise die Anforderungen an die Basishygiene bei Lebensmitteln nicht eingehalten, können diese nachteilig beeinflusst werden. Keim- oder schadstoffbelastete Lebensmittel können gesundheitsschädlich sein und krankmachen. Auch Dinge des täglichen Gebrauchs können gesundheitsschädlich sein. Dazu erläutert die Fachgebietsleiterin Ana Greta Coordes: "Jede Bürgerin und jeder Bürger möchte sich die Zahnbürste in den Mund stecken können, ohne Angst vor einer nachteiligen Beeinflussung der eigenen Gesundheit haben zu müssen. Genau dies und vieles mehr gewährleistet das Aufgabengebiet des Verbraucherschutzes.  Um zu gewährleisten, dass u. a. die im Verkauf befindlichen Lebensmittel nicht gesundheitsschädlich sind, nehmen die Mitarbeitenden der Lebensmittelüberwachung auch regelmäßig Proben, die dann von einem Labor z. B. auf Keime und Schadstoffe untersucht werden. Ergibt eine Laboruntersuchung, dass beispielsweise ein Lebensmittel den geforderten Standard nicht erfüllt, sind z. B. Schimmelpilze gefunden worden, kommt es zu einem Rückruf des Lebensmittels im Umfang der beprobten Charge".

    Welche Aufgaben hat der Bereich Veterinärwesen?
    Aufgaben des Bereiches Veterinärwesen sind u. a. Angelegenheiten des Tierschutzes, der Tierseuchenbekämpfung, der Tierarzneimittel und der Beseitigung tierischer Nebenprodukte. Der Tierschutz dient dabei dem Schutz des Lebens und Wohlbefindens der Tiere (Haus- und Nutztiere) sowie der Verhütung von Leiden. Dabei dient er auch der Erhaltung und Steigerung der Güte von Lebensmitteln tierischer Herkunft. Es geht dabei um die Überwachung der Einhaltung der Anforderungen des Tierschutzgesetzes sowie weiterer Gesetze und Verordnungen zu Angelegenheiten des Tierschutzes (z. B. die Größe und Beschaffenheit eines Kuhstalls). Die Angelegenheiten der Tierseuchenbekämpfung dienen der Verhütung und Bekämpfung von Krankheiten, insbesondere von auf den Menschen übertragbaren Krankheiten der Tiere (Zoonosen) sowie dem Schutz des Menschen vor Gefahren und Schädigung durch Tierkrankheiten (beispielsweise die Verbreitung von Tollwut und ggf. Übertragung auf den Menschen). Die Tierkörperbeseitigung dient der Überwachung der Beseitigung von Tierkörpern -wie der Titel schon sagt-, Tierkörperteilen sowie tierischen Erzeugnissen, um die Gefährdung der Gesundheit von Mensch und Tier sowie die Verbreitung von Erregern übertragbarer Krankheiten und von toxischen Stoffen zu verhindern. Ebenfalls in die Zuständigkeit des Fachgebietes Einhaltung fällt die Überwachung der Bestimmungen des Niedersächsischen Gesetzes zum Halten von Hunden. Dieses Gesetz regelt die Pflichten aller Hundehalter in Niedersachsen gleichermaßen.

    Adresse

    Postanschrift

    Paracelsusstraße 1-9

    38259 Salzgitter

    Öffnungszeiten

    Das Veterinäramt ist für Anliegen und Fragen ausschließlich per E-Mail und Telefon zu den regulären Sprechzeiten (Montag, Dienstag, Freitag von 9.00 Uhr bis 12.00 Uhr, Donnerstag 14.00 Uhr bis 18.00 Uhr) erreichbar. Bürgerinnen und Bürger wenden sich zur Terminvereinbarung telefonisch, schriftlich oder per E-Mail an das Fachgebiet Verbraucherschutz und Veterinärwesen. Die Annahme von Proben zur Untersuchung auf Trichinen erfolgt montags in der Zeit von 9 bis 10:45 Uhr sowie donnerstags in der Zeit von 9 bis 9:45 Uhr, zur Untersuchung am selben Tag. Außerhalb dieser Zeiten ist die Abgabe von Proben zur Untersuchung auf Trichinen jederzeit nach vorheriger, telefonischer Terminabsprache möglich.

    Kontakt

    Fax: 05341 8392409

    Telefon Festnetz: 05341 8392387

    Telefon Festnetz: 05341 8392420

    Telefon Festnetz: 05341 8392022

    Telefon Festnetz: 05341 8392405

    Telefon Festnetz: 05354 18392226

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 21.03.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Bitte erfragen Sie bei der zuständigen Stelle, welche Nachweise und Unterlagen Sie erbringen müssen.

    Formulare

    Aktuell ist die Beantragung der Leistung grundsätzlich nur in papiergebundener Form möglich. Nach Absprache mit der zuständigen Stelle können der Antrag und eventuell weitere erforderliche Dokumente gegebenenfalls auch elektronisch eingereicht werden.

    Voraussetzungen

    Es sind festgelegte Anforderungen an die Einrichtung und Funktionsweise des Betriebes einzuhalten, ein genehmigtes betriebliches Gesundheitskontrollprogramm in Bezug auf bestimmte Krankheiten ist durchzuführen. Betriebe dürfen für eine Zulassung nur Geflügel halten. Außerdem werden die Betriebe regelmäßigen amtlichen Gesundheitskontrollen unterzogen.

    Nähere Informationen über die Anforderungen für eine Zulassung erhalten Sie bei Ihrer zuständigen Stelle.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim zuständigen Verwaltungsgericht erhoben werden. Entweder schriftlich, durch Einreichung eines elektronischen Dokuments oder zu Protokoll der Urkundsbeamtin oder des Urkundsbeamten der Geschäftsstelle.

    Verfahrensablauf

    -    Antragstellung bei der zuständigen Stelle. 
    -    Gegebenenfalls im Rahmen des Zulassungsverfahrens eine Vor-Ort-Kontrolle

    Fristen

    Die Zulassung bei den zuständigen Stellen muss vor Aufnahme Ihrer Tätigkeit erfolgen.

    Kosten

    Es fallen Gebühren an. Die Höhe ergibt sich im Laufe des Verfahrens.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz am 08.12.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Zulassung, Puten, Hühner, Brüterei, Gänse, Enten, Zuchtgeflügel Nutzgeflügel Geflügelunternehmen, Zulassung von Brütereien

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de