Verzeichnis der auswärtigen Beratenden Ingenieure Eintragung

    Erbringen von Dienstleistungen durch auswärtige Gesellschaften, die im Namen die Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin" oder "Beratender Ingenieur" führen Anzeige

    Beschreibung

    Das Führen der Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin" oder "Beratender Ingenieur" im Namen oder in der Firma der Gesellschaft ist in Niederachsen geschützt. Eine Gesellschaft, die weder in die Gesellschaftsliste der Beratenden Ingenieurinnen und Ingenieure (bei Sitz der Gesellschaft in Niedersachsen) noch in das entsprechende Verzeichnis in einem anderen Bundesland (bei Sitz der Gesellschaft in dem anderen Bundesland) eingetragen ist, darf als auswärtige Gesellschaft in ihrem Namen oder in ihrer Firma die Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin" oder "Beratender Ingenieur" in Niedersachsen führen, wenn sie in dem Verzeichnis der auswärtigen Gesellschaften oder in dem entsprechenden Verzeichnis in einem anderen Bundesland eingetragen ist.

    Auswärtige Gesellschaften, die in dem Verzeichnis der auswärtigen Gesellschaften eingetragen sind, haben das erstmalige Tätigwerden in Niedersachsen bei der Ingenieurkammer anzuzeigen.

    Ist seit der letzten Anzeige ein Jahr vergangen und beabsichtigt die auswärtige Gesellschaft weiterhin, in Niedersachsen tätig zu werden, so hat sie dies der Ingenieurkammer anzuzeigen.

    Online-Dienst

    Anzeige über das Erbringen von Dienstleistungen durch auswärtige Gesellschaften, die im Namen die Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin" oder "Beratender Ingenieur" führen

    ID: L100040_419715258

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    Sprache

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Ansprechpartner

    Ingenieurkammer Niedersachsen

    Adresse

    Hausanschrift

    Hohenzollernstraße 52

    30161 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0049-511 39789-0

    Fax: 0049-511 39789-34

    E-Mail: kammer@ingenieurkammer.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 11.09.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Es werden keine weiteren Unterlagen benötigt.

    Formulare

    Anzeigen können jederzeit schriftlich oder online bei der Ingenieurkammer Niedersachen eingereicht werden. 

    • Formulare zum Download:
      https://www.ingenieurkammer.de/das-koennen-wir-fuer-sie-tun/mitgliedschaft-und-listen/antraege
       
    • OnlineVerfahren
      Link zum OnlineAntrag
    • Persönliches Erscheinen evtl. erforderlich, z.B. falls Ausgleichmaßnahme notwendig wird

    Voraussetzungen

    Sowohl für das erstmalige als auch das erneute Tätigwerden in Niedersachsen genügt, dass die auswärtige Gesellschaft das Tätigwerden anzeigt.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Es ist kein Rechtsbehelf vorgesehen. 

    Verfahrensablauf

    Die Anzeige über das Erbringen von Dienstleistungen durch auswärtige Gesellschaften, die im Namen die Berufsbezeichnung "Beratende Ingenieurin" oder "Beratender Ingenieur" führen, ist schriftlich oder online mit dem bereitstehenden Formular zu stellen. Die unter "erforderliche Unterlagen" genannten Nachweise sind der Anzeige beizufügen.

    Bearbeitungsdauer

    Es ist keine Bearbeitungsdauer vorgeschrieben.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an. 

    Hinweise (Besonderheiten)

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Ingenieurkammer Niedersachsen am 30.09.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Ingenieurinnen, Ingenieure, Ingenieur, Ingenieurkammer

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English