Gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder gewerbsmäßiger Waffenhandel - Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
Wenn Sie den Betrieb einer Zweigniederlassung oder unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels eröffnen oder schließen, müssen Sie dies anzeigen.
Beschreibung
Die Anzeige der Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder einer unselbstständigen Zweigstelle zur gewerbsmäßigen Waffenherstellung und/oder des Waffenhandels muss schriftlich bei der zuständigen Stelle erfolgen.
Bei Nichtanzeige liegt eine Ordnungswidrigkeit nach § 53 Abs. 1 Ziffer 8 Waffengesetz vor.
Online-Dienst
Anzeige zur Erteilung der Erlaubnis zur/zum Waffenherstellung/Waffenhandel §21 Waffengesetz oder Stellvertretererlaubnis §21a Waffengesetz
Online erledigen
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zuständige Stelle
Die für den Ort zuständige Waffenbehörde.
Ansprechpartner
Ordnungsamt
Adresse
Hausanschrift
Öffnungszeiten
Dienstag : 08:00 bis 12:00 Uhr Donnerstag: 08:00 bis 12:00 Uhr und 14:00 bis 16:00 Uhr Freitag: 08:00 bis 12:00 Uhr
Kontakt
Kontaktperson
Frau Jessica Wolters
erforderliche Unterlagen
- Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis
Formulare
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder gewerbsmäßiger Waffenhandel - Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
Diese Dienstleistung können Sie online beantragen. Unter diesem Link finden Sie das passende Formular dazu.
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Voraussetzungen
Die Waffenherstellungserlaubnis oder Waffenhandelserlaubnis wurde erteilt.
Rechtsgrundlage(n)
Verfahrensablauf
Die Anzeige muss durch den Inhaber der Waffenherstellungs- oder der Waffenhandelserlaubnis bei der für den Ort der Zweigniederlassung oder unselbständigen Zweigstelle zuständigen Waffenbehörde erfolgen.
Fristen
Die Anzeige muss innerhalb von zwei Wochen nach der Eröffnung oder Schließung erfolgen.
Kosten
Hinweise für Niedersachsen: Waffenherstellung und/oder Waffenhandel - Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
Die genauen Kosten kann Ihnen die zuständige Waffenbehörde mitteilen.
Weitere Informationen
Hinweise für Rotenburg (Wümme): Gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder gewerbsmäßiger Waffenhandel - Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Online-Anträge der WaffenbehördeDienstleistungen der Waffenbehörde können Sie auch online beantragen. Wählen Sie den für Ihr Anliegen passenden Online-Dienst.
- Online-Anträge der WaffenbehördeDienstleistungen der Waffenbehörde können Sie auch online beantragen. Wählen Sie den für Ihr Anliegen passenden Online-Dienst.
Gültigkeitsgebiet
Niedersachsen
Fachliche Freigabe
Fachlich freigegeben durch Bayerische Staatsministerium des Innern, für Sport und Integration am 23.09.2020
Metainformation
- Ursprungsportal: Gewerbsmäßige Waffenherstellung und/oder gewerbsmäßiger Waffenhandel - Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen
- Ursprungsportal: Waffenherstellung und/oder Waffenhandel - Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung oder Zweigstelle anzeigen in Niedersachsen