Emissionen von Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen Überprüfung Kontinuierliche Messungen

    Emissionen von Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen Überprüfung Kontinuierliche Messungen

    Die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen müssen Sie jährlich den zuständigen Behörden vorlegen.

    Beschreibung

    Als Betreiber einer Großfeuerungs-, Gasturbinen- oder Verbrennungsmotoranlage nach 13. BImSchV sind Sie verpflichtet, zur Überwachung der Emissionen an Luftschadstoffen sowie zur Beurteilung des ordnungsgemäßen Betriebs die Emissionen bestimmter Luftschadstoffe und bestimmte Betriebsparameter durch kontinuierliche Messungen fortlaufend zu ermitteln. Über die Ergebnisse der kontinuierlichen Messungen ist für jedes Kalenderjahr ein Messbericht zu erstellen und der zuständigen Behörde bis zum 31. März des Folgejahres vorzulegen.

    Sofern die Messergebnisse der zuständigen Behörde durch geeignete telemetrische Übermittlung vorliegen, entfällt die Pflicht, den Messbericht vorzulegen. Dieses ist bei Betreibern solcher Anlagen in Niedersachsen aufgrund des Betreibens vom Emissionsfernüberwachungssystemen regelmäßig der Fall.

    Zuständigkeit

    Die zuständigen Behörden in Niedersachsen sind die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter und das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie.

    Ansprechpartner

    Niedersächsisches Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

    Adresse

    Hausanschrift

    Stilleweg 2

    30655 Hannover

    Kontakt

    Telefon Festnetz: +49 511 643-0

    Fax: +49 511 643-2304

    E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 29.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Göttingen

    Adresse

    Hausanschrift

    Alva-Myrdal-Weg 1

    37085 Göttingen

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0551 5070-01

    Fax: 0551 5070-250

    E-Mail: poststelle@gaa-goe.niedersachsen.de

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 15.12.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    • Messbericht über kontinuierliche Messungen

    Formulare

    Bezüglich der Inhalte des Messberichtes über kontinuierliche Messungen wird auf das Rundschreiben des BMU "Bundeseinheitliche Praxis bei der Überwachung der Emissionen" und die darin enthaltenen Anforderungen an Auswertesysteme verwiesen.

    Rechtsgrundlage(n)

    § 19 Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen (13. BImSchV) [DE]

    Rechtsbehelf

    Diese Verwaltungsleistung stellt keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

    Verfahrensablauf

    Die behördlichen Vorgaben für die Durchführung der kontinuierlichen Messungen sowie zur Vorlage des Messberichtes ergeben sich aus dem Genehmigungsbescheid sowie den Regelungen der Verordnung über Großfeuerungs-, Gasturbinen- und Verbrennungsmotoranlagen.

    Zukünftig soll die Vorlage des Messberichtes über das Online-Portal "EMBE-Online" erfolgen.

    Kosten

    Es fallen keine Gebühren an.

    Gebühr kostenfrei

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 06.01.2022

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Luftschadstoffe, Emissionen, 13. BImSchV, Gasturbinenanlagen, Großfeuerungsanlagen, Emissionsmessung, Emissionsmessbericht, Verbrennungsmotoranlagen Anlagen

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de