• Wiefelstede (Landkreis Ammerland, Niedersachsen)
Erhöhte Gefahr durch Störfälle (Dominoeffekt) Überprüfung

Erhöhte Gefahr durch Störfälle (Dominoeffekt) Überprüfung

Bei benachbarten Betriebsbereichen prüft die Behörde, ob Domino-Effekte bestehen.

Beschreibung

Die zuständige Behörde ist verpflichtet, gegenüber den Betreibern von Betriebsbereichen nach der Störfall-Verordnung festzustellen, bei welchen Betriebsbereichen oder Gruppen von Betriebsbereichen auf Grund ihrer geographischen Lage, ihres Abstands zueinander und der in ihren Anlagen vorhandenen gefährlichen Stoffe eine erhöhte Wahrscheinlichkeit von Störfällen bestehen kann oder diese Störfälle folgenschwerer sein können (Domino-Effekt). Für die Beurteilung verwendet die Behörde insbesondere

  • die Angaben, die der Betreiber in der Anzeige und im Sicherheitsbericht  übermittelt hat,
  • die Angaben, die im Anschluss an ein Ersuchen der zuständigen Behörde um zusätzliche Auskünfte vom Betreiber übermittelt wurden, und
  • die Informationen, die die zuständige Behörde durch Überwachungsmaßnahmen erlangt hat.

Die vom Betreiber anzuzeigenden Angaben umfassen auch Gegebenheiten in der unmittelbaren Umgebung des Betriebsbereichs, die einen Störfall auslösen oder dessen Folgen verschlimmern können, z.B. Einzelheiten zu benachbarten Betriebsbereichen, zu anderen Betriebsstätten, die nicht unter die Störfall-Verordnung fallen, und zu Bereichen und Entwicklungen, von denen ein Störfall ausgehen könnte oder bei denen sich die Wahrscheinlichkeit des Eintritts eines Störfalls erhöhen kann oder die Auswirkungen eines Störfalls und von Domino-Effekten verschlimmern können. Verfügt die Behörde darüber hinausgehend über zusätzliche Informationen, hat sie diese dem Betreiber unverzüglich zur Verfügung zu stellen, sofern dies für die Zusammenarbeit der Betreiber erforderlich ist.

Zuständigkeit

Zuständige Behörden sind die Immissionsschutzbehörden der Länder.

Die zuständigen Behörden in Niedersachsen sind die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter, die Region Hannover, die Landkreise, kreisfreien Städte oder großen selbstständigen Städte sowie das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).

Hinweise für Niedersachsen: Erhöte Gefahr durch Störfälle (Dominoeffekt) Überprüfung

Die zuständigen Behörden in Niedersachsen sind die Staatlichen Gewerbeaufsichtsämter, die Region Hannover, die Landkreise, kreisfreien Städte oder großen selbstständigen Städte sowie das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG).

Ansprechpartner

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

Adresse

Hausanschrift

Stilleweg 2

30655 Hannover

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 511 643-0

Fax: +49 511 643-2304

E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 01.12.2011

Technisch geändert am 05.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Amt für Bauwesen und Kreisentwicklung

Adresse

Hausanschrift

Ammerlandallee 12

26655 Westerstede

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Dienstag und Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 12.10.2022

Technisch geändert am 21.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Staatliches Gewerbeaufsichtsamt Oldenburg

Adresse

Hausanschrift

Theodor-Tantzen-Platz 8

26122 Oldenburg (Oldenburg)

Kontakt

Telefon Festnetz: 0441 80077-0

Fax: 0441 80077-299

E-Mail: poststelle@gaa-ol.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 23.10.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

  • Anzeigeunterlagen gemäß § 7 der Störfall-Verordnung
  • Sicherheitsbericht gemäß § 9 der Störfall-Verordnung
  • Überwachungsinformationen der Behörde

Hinweise für Niedersachsen: Erhöte Gefahr durch Störfälle (Dominoeffekt) Überprüfung

  • Anzeigeunterlagen gemäß § 7 der Störfall-Verordnung
  • Sicherheitsbericht gemäß § 9 der Störfall-Verordnung
  • Überwachungsinformationen der Behörde

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Gegen einen Feststellungsbescheid kann Widerspruch eingelegt werden.

Verfahrensablauf

Das Verfahren zur Feststellung eines Dominoeffektes wird von der zuständigen Behörde eingeleitet. Die Beurteilung erfolgt anhand

  • der Angaben, die der Betreiber in der Anzeige und im Sicherheitsbericht übermittelt hat,
  • der Angaben, die im Anschluss an ein Ersuchen der zuständigen Behörde um zusätzliche Auskünfte vom Betreiber übermittelt wurden, und
  • der Informationen, die die zuständige Behörde durch Überwachungsmaßnahmen erlangt hat.

Liegen die Voraussetzungen für einen Domino-Effekt vor, erlässt die zuständige Behörde einen Feststellungsbescheid gegenüber den betroffenen Betreibern.

Kosten

Für den Feststellungsbescheid fallen Gebühren an, die sich nach den jeweiligen Gebührenverordnungen der Länder richten. 

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 44.1.27 an.

Hinweise für Niedersachsen: Erhöte Gefahr durch Störfälle (Dominoeffekt) Überprüfung

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 44.1.27 an.

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie und Klimaschutz am 07.12.2020

Version

Technisch erstellt am 08.02.2021

Technisch geändert am 01.02.2025

Stichwörter

12. BImSchV, Störfall-Verordnung, Domino-Effekt

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024