• Krebeck (Landkreis Göttingen, Niedersachsen)
Ergänzungsschule Anerkennung

Ergänzungsschule, staatliche Anerkennung beantragen

Die Anerkennung einer angezeigten Ergänzungsschule in Niedersachsen können Sie beim zuständigen Regionalen Landesamt für Schule und Bildung (Standorte: Braunschweig, Hannover, Lüneburg, Osnabrück) beantragen.

Beschreibung

Als Träger einer angezeigten Ergänzungsschule in Niedersachsen können Sie die Anerkennung Ihrer Schule beantragen.

Sofern eine berufsbildende Ergänzungsschule vollständig für einen bestimmten Beruf ausbildet, kann mit der Anerkennung gestattet werden, dass die Schülerinnen und Schüler die Berechtigung erhalten, den Zusatz „geprüfte/r“ vor der an Ihrer Schule erworbenen Berufsbezeichnung zu führen.

Online-Dienst

Ergänzungsschule, staatliche Anerkennung beantragen

ID: L100040_475244753

Online erledigen

Vertrauensniveau

Sie benötigen einen Benutzernamen und Passwort, um diesen Online-Dienst zu nutzen (Vertrauensniveau niedrig).

weitere Informationen zum Vertrauensniveau von Online-Diensten

Version

Technisch erstellt am 14.10.2022

Technisch geändert am 22.10.2024

Sprache

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

Ansprechpartner

Einheitlicher Ansprechpartner Landkreis Göttingen

Adresse

Hausanschrift

Reinhäuser Landstraße 4

37083 Göttingen

Öffnungszeiten

Besuchszeiten: Bitte vereinbaren Sie vor Ihrem Besuch einen Termin. Ansprechzeiten: Mo: 09:00 - 12:00 Mi:  09:00 - 12:00  Do: 13:30 - 16:00 Fr:  09:00 - 12:00

Version

Technisch erstellt am 06.09.2011

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Regionales Landesamt für Schule und Bildung Braunschweig

Adresse

Hausanschrift

Kurt-Schumacher-Str. 21

38102 Braunschweig

Postanschrift

Postfach 30 51

38020 Braunschweig

Öffnungszeiten

Telefonische Erreichbarkeit: Mo. 7:30 - 16:00 Uhr Di. 7:30 - 16:00 Uhr Mi. 7:30 - 16:00 Uhr Do. 7:30 - 16:00 Uhr Fr. 7:30 - 13:00 Uhr

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 531 484-3333

Fax: +49 531 484-3486

E-Mail: service@rlsb-bs.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 15.12.2020

Technisch geändert am 29.01.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Einheitlicher Ansprechpartner des Landes Niedersachsen

Adresse

Hausanschrift

Friedrichswall 1

30159 Hannover

Postanschrift

Postfach 1 01

30001 Hannover

Öffnungszeiten

Montag bis Donnerstag 9 bis 15 Uhr und Freitag 9 bis 12 oder nach telefonischer Vereinbarung

Kontakt

Telefon Festnetz: 0511 120-5521

E-Mail: ea@niedersachsen.de

Version

Technisch erstellt am 17.12.2009

Technisch geändert am 09.01.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

erforderliche Unterlagen

Dem schriftlichen Antrag fügen Sie bitte folgende Unterlagen / Angaben bei:

  • Schulträger (Bezeichnung, Rechtsform, Kontaktdaten)
  • Konkrete Bezeichnung der Ergänzungsschule für die die Verleihung beantragt wird
  • Datum der Bestätigung der Anzeige der Ergänzungsschule nach § 158 Abs. 2 NSchG durch die zuständige Schulbehörde
  • Datum der Aufnahme des Schulbetriebs
  • aktuelle Schülerliste/Schülerzahl
  • Übersicht über die Lehrkräfte mit Nachweisen über deren Qualifikation und Angaben zu Fächern / Lernbereichen, in denen ihr Einsatz vorgesehen ist.
  • Angaben zur Schulleitung (Nachweise über Qualifikation, Erweitertes Führungszeugnis)
  • Lehrplan, aus dem sich die Dauer der Ausbildung und die Zahl der Unterrichtsstunden ergeben
  • Prüfungsordnung
  • bei allgemeinbildenden Schulen:
    wird an der Ergänzungsschule als Schulabschluss das „International Baccalaureate Diplome / Diplôme du Baccalauréat International“ vergeben?
  • bei berufsbildenden Schulen:
    für welchen Beruf dient die Ausbildung in der Ergänzungsschule?
  • Ggf. zusätzliche Angaben für Ausbildungsstätten für Heilpraktikerinnen und Heilpraktiker
    (Erfolgt eine umfassende Ausbildung in wenigstens drei der im Heilpraktikerwesen nicht nur vereinzelt auftretenden Behandlungsmöglichkeiten und um welche Behandlungsmöglichkeiten handelt es sich dabei?)

Formulare

Ein Antrag wäre schriftlich oder elektronisch (mit Unterschrift im pdf-Format) einzureichen

Voraussetzungen

  • Unterricht nach einem genehmigten Lehrplan
  • Abschlussprüfung nach einer genehmigten Prüfungsordnung unter Vorsitz einer / eines Beauftragten der Schulbehörde

Bei allgemein bildenden Ergänzungsschulen:

  • Es wird das „International Baccalaureate Diplome/Diplôme du Baccalauréat International“ vergeben

Bei berufsbildenden Ergänzungsschulen:

Der Schulbesuch dient der Ausbildung für einen bestimmten Beruf.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Bei einer Ablehnung der beantragten Anerkennung ist der Verwaltungsrechtsweg eröffnet.

Die Ablehnung wird mit einer konkreten Rechtsbehelfsbelehrung, aus der die Klagefrist sowie das zuständige Verwaltungsgericht ersichtlich sind, versehen.

Verfahrensablauf

  • Nachdem die Antragsunterlagen beim Regionalen Landesamt für Schule und Bildung eingereicht wurden, überprüft dieses die Vollständigkeit und Richtigkeit der Antragsunterlagen und erteilt, sofern alle Voraussetzungen erfüllt sind, die Anerkennung.
  • Falls erforderlich können fehlende oder fehlerhafte Unterlagen nachgefordert werden.
  • Bei allen Fragen zum Ablauf des Anerkennungsverfahrens können Sie sich an das Regionale Landesamt für Schule und Bildung wenden.

Fristen

Achtung: behördeninterne Frist nach § 161 Abs. 4 NSchG

Hat die Schulbehörde über einen Antrag auf Verleihung der Anerkennung nicht spätestens drei Monate nach Vorliegen der vollständigen Unterlagen entscheiden, so gilt die Anerkennung als erteilt.

Bearbeitungsdauer

ungefähr 3 Monate (sofern die Antragsunterlagen vollständig vorliegen)

Kosten

  • Verfahrensgebühr
  • gegebenenfalls weitere Kosten für erforderliche Unterlagen oder Gutachten

Die Verwaltungsgebühr bemisst sich in Niedersachsen nach dem zeitlichen Aufwand. Der Kostentarif zur Allgemeinen Gebührenordnung sieht einen Gebührenrahmen vor (Stand Nov. 2020: 350 bis 2.000 €)

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Kultusministerium  am 29.07.2021

Version

Technisch erstellt am 01.02.2021

Technisch geändert am 23.08.2023

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024