Anzeige des Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken Entgegennahme

    Anzeige des Betriebes/der Stilllegung einer Anlage zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen

    Beschreibung

    Ab dem 31. Dezember 2020 besteht eine Anzeigepflicht für die gewerblichen Nutzerinnen und Nutzer von Anlagen/Geräten mit nichtionisierender Strahlung, sofern sie zu kosmetischen und sonstigen nicht medizinischen Zwecken am Menschen verwendet werden (zum Beispiel Laser, intensives Licht, Hochfrequenz, Elektrostimulation, Ultraschall).

    Ausschließlich medizinisch genutzte Anlagen, wie Ultraschallgeräte in der Arztpraxis, müssen nicht angezeigt werden.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Landkreis Osnabrück

    ID: L100040_482891905

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    Vertrauensniveau

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    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Ansprechpartner

    Landkreis Osnabrück - Fachdienst 8 Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schölerberg 1

    49082 Osnabrück

    Parkplätze

    • Mutter- und Kindparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
      Anzahl: 4  Gebühren: nein
    • Parkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
      Anzahl: 80  Gebühren: nein
    • Behindertenparkplatz: unmittelbar vor dem Kreishaus
      Anzahl: 10  Gebühren: nein

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0541 501-3120

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 30.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Betreiberin/der Betreiber muss den Betrieb der Anlage spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Stelle anzeigen.

    Wird eine Anlage am 31. Dezember 2020 bereits betrieben, muss sie bis zum 31. März 2021 angezeigt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    • Osnabrück
    • Osnabrück

    Version

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Stichwörter

    Sonnenstrahlung, Laserbehandlung, Ultraschall, Sonnenstudio, Sonnenbank, Sonne, Laser, Elektrostimulation

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English