Anzeige des Betrieb von Anlagen zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen zu kosmetischen oder sonstigen nichtmedizinischen Zwecken Entgegennahme

    Anzeige des Betriebes/der Stilllegung einer Anlage zur Anwendung nichtionisierender Strahlung am Menschen

    Beschreibung

    Ab dem 31. Dezember 2020 besteht eine Anzeigepflicht für die gewerblichen Nutzerinnen und Nutzer von Anlagen/Geräten mit nichtionisierender Strahlung, sofern sie zu kosmetischen und sonstigen nicht medizinischen Zwecken am Menschen verwendet werden (zum Beispiel Laser, intensives Licht, Hochfrequenz, Elektrostimulation, Ultraschall).

    Ausschließlich medizinisch genutzte Anlagen, wie Ultraschallgeräte in der Arztpraxis, müssen nicht angezeigt werden.

    Online-Dienst

    Zum Serviceportal Landkreis Osnabrück

    ID: L100040_482891905

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    Vertrauensniveau

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    Version

    Technisch erstellt am 06.01.2023

    Technisch geändert am 22.10.2024

    Sprache

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024

    Ansprechpartner

    Landkreis Osnabrück - Fachdienst 8 Gesundheitsdienst für Landkreis und Stadt Osnabrück

    Adresse

    Hausanschrift

    Am Schölerberg 1

    49082 Osnabrück

    Aufzug vorhanden

    Ist rollstuhlgerecht

    Öffnungszeiten

    Mo. 08:00 - 13:00 Uhr Di. 08:00 - 13:00 Uhr Mi. 08:00 - 13:00 Uhr Do. 08:00 - 17:30 Uhr Fr. 08:00 - 13:00 Uhr Hinweis: Die Öffnungszeiten gelten für das Kreishaus.  

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0541 501-3120

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 31.07.2012

    Technisch geändert am 30.06.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Rechtsgrundlage(n)

    Fristen

    Die Betreiberin/der Betreiber muss den Betrieb der Anlage spätestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme bei der zuständigen Stelle anzeigen.

    Wird eine Anlage am 31. Dezember 2020 bereits betrieben, muss sie bis zum 31. März 2021 angezeigt werden.

    Gültigkeitsgebiet

    • Osnabrück
    • Osnabrück

    Version

    Technisch erstellt am 28.01.2021

    Technisch geändert am 10.01.2023

    Stichwörter

    Elektrostimulation, Sonne, Laserbehandlung, Laser, Sonnenbank, Sonnenstudio, Sonnenstrahlung, Ultraschall

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017

    Technisch geändert am 09.06.2017

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021

    Technisch geändert am 23.10.2024