• Westerstede (Landkreis Ammerland, Niedersachsen)

Inbetriebnahme Anzeige Niederfrequenzanlage

Sie wollen eine Niederfrequenzanlage oder eine Gleichstromanlage betreiben? Dann müssen Sie diese unter bestimmten Voraussetzungen bei der zuständigen Immissionsschutzbehörde anzeigen.

Beschreibung

Als Betreiber einer Niederfrequenzanlage mit einer Nennspannung von 110 KV oder mehr oder einer Gleichstromanlage sind Sie verpflichtet, diese bei der zuständigen Behörde vor der Inbetriebnahme oder einer wesentlichen Änderung anzuzeigen.

Die zuständige Behörde prüft die Anzeige und erfasst die Anlage in ihrem Anlagenkataster.

Online-Dienste

Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

Zuständigkeit

Die Zuständigkeit liegt in Niedersachsen bei den unteren Bauaufsichtsbehörden der Landkreise, Städte bzw. Gemeinden , in denen die Anlagen betrieben werden sollen. In besonderen Fällen ist auch das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie zuständig.

Ansprechpartner

Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG)

Adresse

Hausanschrift

Stilleweg 2

30655 Hannover

Kontakt

Telefon Festnetz: +49 511 643-0

Fax: +49 511 643-2304

E-Mail: poststelle-hannover@lbeg.niedersachsen.de

Internet

Version

Technisch erstellt am 01.12.2011

Technisch geändert am 05.09.2024

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Amt für Bauwesen und Kreisentwicklung

Adresse

Hausanschrift

Ammerlandallee 12

26655 Westerstede

Aufzug vorhanden

Ist rollstuhlgerecht

Öffnungszeiten

Dienstag und Freitag 8:00 - 12:00 Uhr

Kontaktperson

Version

Technisch erstellt am 12.10.2022

Technisch geändert am 21.02.2025

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024

erforderliche Unterlagen

  • Anzeige mit den für die Anlage maßgebenden Daten
  • Lageplan

Formulare

Die Anzeige bedarf der Schriftform. 

Voraussetzungen

Voraussetzung ist, dass

  • die Anlage auf einem Grundstück im Bereich eines Bebauungsplans oder innerhalb eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils oder auf einem mit Wohngebäuden bebauten Grundstück im Außenbereich liegt oder derartige Grundstücke überquert,
  • die Anlage oder ihre wesentliche Änderung keiner Genehmigung, Planfeststellung oder sonstigen behördlichen Entscheidung bedarf, bei der die Belange des Immissionsschutzes berücksichtigt werden.

Rechtsgrundlage(n)

Rechtsbehelf

Da es sich um ein Anzeigeverfahren handelt, stellt diese Verwaltungsleistung keinen Verwaltungsakt dar. Aus diesem Grund resultiert kein Rechtsbehelf.

Verfahrensablauf

Die Anzeige ist schriftlich auf dem Postweg oder elektronisch bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Fristen

Die Anzeige ist mindestens zwei Wochen vor Inbetriebnahme der Anlage oder vor einer wesentlichen Änderung der Anlage bei der zuständigen Behörde einzureichen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung erfolgt zeitnah nach Eingang der Anzeige. 

Kosten

Es fallen Gebühren nach Anlage 1 zu § 1 Absatz 1 Allgemeine Gebührenordnung des Landes Niedersachsen (AllGO) entsprechend Nr. 44.15 an.: Gebühr ab 70.0 EUR bis 710.0 EUR (Informationen zur Kostenbildung finden Sie hier)

Gültigkeitsgebiet

Niedersachsen

Fachliche Freigabe

Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Umwelt, Energie, Bauen und Klimaschutz am 27.01.2021

Version

Technisch erstellt am 27.01.2021

Technisch geändert am 30.01.2024

Stichwörter

26. BImSchV, elektromagnetische Felder, Gleichstromanlagen, Hochfrequenzanlagen, Niederfrequenzanlagen

Sprachversion

Deutsch

Sprache: de

Technisch erstellt am 07.06.2017

Technisch geändert am 09.06.2017

Englisch

Sprache: en

Sprachbezeichnung nativ: English

Technisch erstellt am 07.07.2021

Technisch geändert am 23.10.2024