Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Ausnahmegenehmigung Parken, Parkberechtigung oder Parkausweis für Handwerker und Pflegedienst beantragen

    Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

    Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

    Hinweise für Wunstorf: Parkausweise für Betriebe - Handwerkerparkausweis

    Allgemeine Informationen

    Für Handwerksbetriebe oder handwerksähnliche Betriebe besteht im Bereich der Stadt Wunstorf die Möglichkeit für die Durchführung ihrer Gewerke und den dafür notwendigen Transport von schwerem Werkzeug oder dem notwendigen Arbeitsmaterial eine Ausnahmegenehmigung zu beantragen. Diese kann für einzelne Tage (z. B. für eine einzelne Baumaßnahme) oder für einen Zeitraum von bis zu drei Jahren beantragt werden. Insbesondere können Ausnahmen nach folgenden Vorschriften der Straßenverkehrsordnung beantragt werden:

    • Parken im eingeschränkten Haltverbot (Zeichen 286 der Straßenverkehrsordnung)
    • Parken ohne die Entrichtung von Gebühren an Parkscheinautomaten oder
    • Parken ohne Benutzung der Parkscheibe im Bereich von Parkscheibenregelungen, auch über die vorgegebene Zeit hinaus


    Welche Dokumente resultieren aus dieser Leistung?
    • Handwerkerparkausweis
    • Genehmigungsbescheid mit Kostenentscheidung


    Online-Dienst

    Parkausweis für Handwerker beantragen

    ID: L100040_444910329

    Online erledigen

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    Sprache

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    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei den unteren Verkehrsbehörden. Dies sind die Landkreise, die kreisfreien und großen selbstständigen Städte, die Gemeinden sowie die Region Hannover.

    Hinweise für Wunstorf: Parkausweise für Betriebe - Handwerkerparkausweis

    Stadt Wunstorf
    Fachdienst Straßenverkehr
    Südstr. 1
    31515 Wunstorf

    Des Weiteren besteht die Möglichkeit einen Handwerkerparkausweis der Region Hannover zu beantragen. Dieser gilt entsprechend auch in anderen Städten und Gemeinden der Region Hannover!

    Im Internet ist das Antragsformular abrufbar unter www.unternehmerbuero-hannover.de bzw. www.hannover.de.

    Hinweise für Wunstorf: Ausnahmegenehmigung Parken, Parkberechtigung oder Parkausweis für Handwerker und Pflegedienst beantragen

    Spezielle Hinweise:

    Für die Erteilung von Parkausweisen für Handwerker ist die Straßenverkehrsbehörde der Landeshauptstadt Hannover für die gesamte Region Hannover zuständig.

    Ansprechpartner

    Straßenverkehr

    Adresse

    Hausanschrift

    Südstr. 1

    31515 Wunstorf

    Aufzug vorhanden

    Öffnungszeiten

    Mo. bis Fr. 09.00 -12.00 Uhr Do. 14.30 -17.00 Uhr

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 05031 101-295

    Kontaktperson

    Version

    Technisch geändert am 03.11.2024

    Sprachversion

    Deutsch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    86.01 - Team Verwaltung

    Adresse

    Hausanschrift

    Hildesheimer Str. 18

    30169 Hannover

    Öffnungszeiten

    Montag: 08:00 - 15:30 Uhr Dienstag: 08:00 - 15:30 Uhr Mittwoch: 08:00 - 15:30 Uhr Donnerstag: 08:00 - 15:30 Uhr Freitag: 08:00 - 12:30 Uhr Bitte vereinbaren Sie einen Termin

    Kontakt

    Internet

    Weitere Informationen

    Bitte achten Sie unbedingt auf die Zuständigkeiten inklusive Ansprechpartner*innen! Postanschrift: Haus der Region Hildesheimer Straße 20 30169 Hannover

    Version

    Technisch geändert am 27.10.2024

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Hinweise für Wunstorf: Parkausweise für Betriebe - Handwerkerparkausweis

    • schriftlicher oder elektronischer Antrag
    • Kopie der Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein)

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Hinweise für Wunstorf: Parkausweise für Betriebe - Handwerkerparkausweis

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Hinweise für Wunstorf: Parkausweise für Betriebe - Handwerkerparkausweis

    Handwerksbetriebe oder handwerksähnliche Betriebe mit der Notwendigkeit, Arbeitsmaterial, schweres Werkzeug o. ä. mit entsprechend geeignetem Fahrzeug direkt am Arbeitsort/Ausführungsort vorhalten zu müssen.

    Rechtsgrundlage(n)

    Hinweise für Wunstorf: Parkausweise für Betriebe - Handwerkerparkausweis

    • Straßenverkehrsordnung (StVO)
    • Gebührenordnung für Maßnahmen im Straßenverkehr (GebOSt)

    Rechtsbehelf

    Sie können beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen. 

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Hinweise für Wunstorf: Parkausweise für Betriebe - Handwerkerparkausweis

    Nachdem der Antrag und die erforderlichen Nachweise eingereicht wurden, werden die Voraussetzungen des antragstellenden Unternehmens geprüft. Unter Umständen sind weitere Stellen zu beteiligen. Wenn alle Voraussetzungen erfüllt sind und die Zustimmungen weiterer Stellen vorliegen, wird der Handwerkerparkausweis ausgestellt.

    Fristen

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Hinweise für Wunstorf: Parkausweise für Betriebe - Handwerkerparkausweis

    Kann jederzeit beantragt werden.

    Bearbeitungsdauer

    variiert zwischen den Behörden

    Hinweise für Wunstorf: Parkausweise für Betriebe - Handwerkerparkausweis

    Abhängig von Umfang und Vollständigkeit der eingereichten Unterlagen.

    Kosten

    Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

    Hinweise für Wunstorf: Parkausweise für Betriebe - Handwerkerparkausweis

    Für das erste Fahrzeug bzw. den ersten Ausweis:

    für 1 Tag

    14,00 €

    bis zu 1 Woche

    43,00 €

    bis zu 2 Wochen

    56,00 €

    bis zu 3 Wochen

    67,00 €

    bis zu 1 Monat

    76,00 €

    bis zu 1 Jahr

    159,00 €

    bis zu 3 Jahren

    279,00 €

    Die Gebühr beträgt für jedes weitere Fahrzeug (gilt ab 2. Ausweis) für einen Tag 14,00 €; ansonsten 50 % der vorgenannten Gebühr. Für Kennzeichenänderungen im Genehmigungszeitraum werden 15,00 € berechnet.

    Für eine Kennzeichenänderung während im Zeitraum der Gültigkeit des Parkausweises werden der alte Parkausweis und eine Kopie der neuen Zulassungsbescheinigung Teil I (Fahrzeugschein) benötigt

    Hinweise (Besonderheiten)

    Hinweise für Wunstorf: Parkausweise für Betriebe - Handwerkerparkausweis

    Die Regelungen gelten nicht, wenn z. B. Parkplätze für Veranstaltungen gesperrt sind. Der Handwerkerparkausweis muss gut sichtbar ausgelegt werden. Es besteht kein Anspruch auf freie Parkplätze.

    Die Genehmigung gilt nur für den im Genehmigungsbescheid bzw. auf dem Ausweis ausgewiesenen Bereichen. Gegensätzlichen Anordnungen von Polizeibeamten haben immer Vorrang.

    Die Genehmigung hat keine Gültigkeit im Bereich von absoluten Haltverboten.


    Die Voraussetzungen für die Beantragung einer Ausnahmegenehmigung für das Befahren der Fußgängerzone können Sie hier ersehen.

    Weitere Informationen

    Hinweise für Wunstorf: Parkausweise für Betriebe - Handwerkerparkausweis

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 25.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Regionaler Handwerkerparkausweis, Straßenverkehr, Handwerkernotdienst, parken, Parkschein, Parkausweis, Parkberechtigung, Handwerker, Pflegedienst, Ausnahmegenehmigung

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Englisch

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    Sprachbezeichnung nativ: English

    Metainformation