Ausnahmegenehmigung Parken Erteilung Handwerksbetrieb

    Ausnahmegenehmigung Parken, Parkberechtigung oder Parkausweis für Handwerker und Pflegedienst beantragen

    Wenn Sie einen Handwerksbetrieb oder ein Pflegedienstunternehmen führen, können Sie einen Parkausweis beantragen. Mit diesem dürfen Sie für die Dauer Ihres Arbeitseinsatzes in bestimmten Bereichen parken.

    Beschreibung

    Fahrzeuge eines Handwerksbetriebs oder eines Pflegedienstunternehmens können von der zuständigen Behörde eine Parkberechtigung erhalten. Diese kann beispielsweise zum kostenfreien Parken im eingeschränkten Halteverbot, in Bewohnerparkzonen oder in Parkraumbewirtschaftungszonen (Parkplätze mit Parkuhren oder Parkscheinautomaten) berechtigen. Die Ausnahmegenehmigung gilt nur für bestimmte Einzeltätigkeiten des Unternehmens.

    Beachten Sie den genauen Inhalt der Ausnahmegenehmigung. Bei der Nutzung der Ausnahmegenehmigung dürfen vor allem andere Personen weder gefährdet noch behindert werden.

    Hinweise für Braunschweig: Ausnahmegenehmigungen nach § 46 Straßenverkehrsordnung (StVO) (IES:Braunschweig)

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    zuständige Stelle

    Die Zuständigkeit liegt bei den unteren Verkehrsbehörden. Dies sind die Landkreise, die kreisfreien und großen selbstständigen Städte, die Gemeinden sowie die Region Hannover.

    Ansprechpartner

    Braunschweig - Abteilung Straßenverkehr

    Beschreibung

    Die Abteilung Straßenverkehr nimmt Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wahr. Dazu gehört die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen auf öffentlichen Straßen.

    Neben der Polizei überwacht die Abteilung den fließenden Verkehr im Stadtgebiet; sie erteilt Ausnahmegenehmigungen zum Parken und Fahren auf Straßen, auf den der Verkehr beschränkt ist und Genehmigungen für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten.

    Die Abteilung entscheidet als Straßenbaulastträger außerdem über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentliche Straßen, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden. Dies ist der Fall, wenn öffentliche Flächen zu anderen Zwecken als zu Verkehrszwecken genutzt werden. Beispiele für Sondernutzungen sind Veranstaltungen, Freisitzflächen, Verkaufsstände, Baugerüste und Materialagerungen.

    Adresse

    Postanschrift

    Bohlweg 30

    38100 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Montag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung Dienstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung Mittwoch nur nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen

    Kontaktperson

    Internet

    Version

    Technisch geändert am 24.06.2024

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Abteilung Straßenverkehr

    Beschreibung

    Die Abteilung Straßenverkehr nimmt Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wahr. Dazu gehört die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen auf öffentlichen Straßen.

    Neben der Polizei überwacht die Abteilung den fließenden Verkehr im Stadtgebiet; sie erteilt Ausnahmegenehmigungen zum Parken und Fahren auf Straßen, auf den der Verkehr beschränkt ist und Genehmigungen für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten.

    Die Abteilung entscheidet als Straßenbaulastträger außerdem über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentliche Straßen, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden. Dies ist der Fall, wenn öffentliche Flächen zu anderen Zwecken als zu Verkehrszwecken genutzt werden. Beispiele für Sondernutzungen sind Veranstaltungen, Freisitzflächen, Verkaufsstände, Baugerüste und Materialagerungen.

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    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Braunschweig - Abteilung Straßenverkehr

    Beschreibung

    Die Abteilung Straßenverkehr nimmt Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wahr. Dazu gehört die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen auf öffentlichen Straßen.

    Neben der Polizei überwacht die Abteilung den fließenden Verkehr im Stadtgebiet; sie erteilt Ausnahmegenehmigungen zum Parken und Fahren auf Straßen, auf den der Verkehr beschränkt ist und Genehmigungen für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten.

    Die Abteilung entscheidet als Straßenbaulastträger außerdem über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentliche Straßen, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden. Dies ist der Fall, wenn öffentliche Flächen zu anderen Zwecken als zu Verkehrszwecken genutzt werden. Beispiele für Sondernutzungen sind Veranstaltungen, Freisitzflächen, Verkaufsstände, Baugerüste und Materialagerungen.

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    Technisch geändert am 25.11.2023

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    Deutsch

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    Die Abteilung Straßenverkehr nimmt Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wahr. Dazu gehört die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen auf öffentlichen Straßen.

    Neben der Polizei überwacht die Abteilung den fließenden Verkehr im Stadtgebiet; sie erteilt Ausnahmegenehmigungen zum Parken und Fahren auf Straßen, auf den der Verkehr beschränkt ist und Genehmigungen für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten.

    Die Abteilung entscheidet als Straßenbaulastträger außerdem über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentliche Straßen, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden. Dies ist der Fall, wenn öffentliche Flächen zu anderen Zwecken als zu Verkehrszwecken genutzt werden. Beispiele für Sondernutzungen sind Veranstaltungen, Freisitzflächen, Verkaufsstände, Baugerüste und Materialagerungen.

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    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

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    Braunschweig - Abteilung Straßenverkehr

    Beschreibung

    Die Abteilung Straßenverkehr nimmt Aufgaben der Straßenverkehrsbehörde wahr. Dazu gehört die Anordnung von Verkehrszeichen und Verkehrseinrichtungen auf öffentlichen Straßen.

    Neben der Polizei überwacht die Abteilung den fließenden Verkehr im Stadtgebiet; sie erteilt Ausnahmegenehmigungen zum Parken und Fahren auf Straßen, auf den der Verkehr beschränkt ist und Genehmigungen für die Durchführung von Großraum- und Schwertransporten.

    Die Abteilung entscheidet als Straßenbaulastträger außerdem über die Erteilung von Sondernutzungserlaubnissen. Eine Sondernutzung liegt vor, wenn öffentliche Straßen, Wege oder Plätze über den Gemeingebrauch hinaus genutzt werden. Dies ist der Fall, wenn öffentliche Flächen zu anderen Zwecken als zu Verkehrszwecken genutzt werden. Beispiele für Sondernutzungen sind Veranstaltungen, Freisitzflächen, Verkaufsstände, Baugerüste und Materialagerungen.

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    Montag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung Dienstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung Mittwoch nur nach Vereinbarung Donnerstag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr und nach Vereinbarung Freitag 09:00 Uhr bis 13:00 Uhr Samstag geschlossen Sonntag geschlossen

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    Technisch geändert am 25.11.2023

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    erforderliche Unterlagen

    Die vorzulegenden Unterlagen variieren von Behörde zu Behörde. Vorlegen müssen Sie beispielsweise eine Kopie der Gewerbeanmeldung und eine Kopie des Fahrzeugscheins.

    Formulare

    • Formulare: Antragsformulare erhalten Sie von der zuständigen Behörde.
    • Onlineverfahren möglich: teilweise
    • Schriftform erforderlich: nein
    • persönliches Erscheinen nötig: nein

    Voraussetzungen

    Die zuständige Behörde prüft den Antrag auf Erteilung des Parkausweises. Es besteht kein Anspruch des Antragstellers.

    Rechtsgrundlage(n)

    Rechtsbehelf

    Sie können beim zuständigen Verwaltungsgericht klagen. 

    Verfahrensablauf

    Sie müssen einen Antrag auf Erteilung der Ausnahmegenehmigung stellen. Wie der Antrag gestellt werden kann, ist von Behörde zu Behörde unterschiedlich.

    Die Behörde prüft Ihren Antrag und erteilt gegebenenfalls die Ausnahmegenehmigung.

    Fristen

    keine

    Die Geltungsdauer der Ausnahmegenehmigung kann befristet werden.

    Bearbeitungsdauer

    variiert zwischen den Behörden

    Kosten

    Die Gebührenhöhe variiert je nach Zahl der Fahrzeuge, der Gültigkeitsdauer der Parkberechtigung und ihrem Geltungsbereich.

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft, Arbeit, Verkehr und Digitalisierung am 25.11.2020

    Version

    Technisch geändert am 23.08.2023

    Stichwörter

    Straßenverkehr, Pflegedienst, Parkschein, Parkausweis, Parkberechtigung, Handwerkernotdienst, Ausnahmegenehmigung, Regionaler Handwerkerparkausweis, parken, Handwerker

    Sprachversion

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Deutsch

    Sprache: de