elektronischer Identitätsnachweis Aktivierung

    Personalausweis mit Online-Ausweisfunktion aktivieren

    Sie wollen den Online-Ausweis Ihres Personalausweises aktivieren? Dies können Sie online mit Hilfe Ihrer Informationen aus dem PIN-Brief oder bei Ihrer Personalausweisbehörde vornehmen.

    Beschreibung

    Der Online-Ausweis ermöglicht es Ihnen, digital angebotene Verwaltungsleistungen und geschäftliche Dienstleistungen online zu erledigen. Das Online-Ausweisen ist durch einen Chip in Ihrer Ausweiskarte möglich, sofern der Online-Ausweis aktiviert ist. Bei Bürgerinnen und Bürgern, die bei der Beantragung 16 Jahre oder älter waren, ist dieser Chip seit 2017 standardmäßig aktiviert.

    Wenn Sie einen neuen Personalausweis beantragen und Sie 16 Jahre und älter sind, können Sie den Online-Ausweis selbst aktivieren. Die dafür erforderliche PIN und alle Informationen dazu erhalten Sie per Post in Ihrem sogenannten "PIN-Brief". Später können Sie die PIN durch eine selbstgewählte, sechsstellige PIN ersetzen. Dies können Sie beim Abholen des Ausweises erledigen sowie später im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp.

    Wenn die Online-Ausweisfunktion noch nicht aktiviert ist, können Sie diese in Ihrem zuständigen Bürgeramt“ aktivieren lassen. Ein Zurücksetzen Ihres PIN ist ebenfalls bei Ihrem zuständigen Bürgeramt möglich.

    Mit Ihrem Online-Ausweis können Sie zum Beispiel:

    • BAföG online beantragen,
    • Ihre SIM-Karte online aktivieren,
    • Online-Dienste der Deutschen Rentenversicherung rund um Ihr Versicherungskonto nutzen und 
    • die Identifizierung mit PostIdent über die PostIdent-App vornehmen.

    Online-Dienste

    Für diesen Ort gibt es aktuell keinen Online-Dienst.

    Ansprechpartner

    Braunschweig - Ausländerangelegenheiten

    Aktuelles

    Wir bitten in der Abteilung Bürgerangelegenheiten/Ausländerbehörde weiterhin Mund-Nasen-Bedeckungen in Form einer medizinischen Maske bzw. einer FFP2 Maske zu tragen.

    Beschreibung

    Informationen über Ausländerangelegenheiten erhalten Sie auf unseren Internetseiten (s. bei "Downloads/Links").

    Die Gültigkeit Ihres Aufenthaltstitels endet:

    Bitte melden Sie sich noch vor Ablauf der Gültigkeit zunächst per Mail und klären Sie, welche Unterlagen für die Antragstellung benötigt werden.

    Wird der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit gestellt, gilt der bisherige Aufenthaltserlaubnis bis zu einer endgültigen Entscheidung fort. Sofern eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit erlaubt ist, dürfen Sie diese weiterhin ausüben. Hierüber wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.

    Die Gültigkeit von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen endet:

    Sie haben die Möglichkeit, mittwochs von 08:00 bis 11:00 Uhr ohne Termin zur Ausstellung bzw. Verlängerung Ihrer Duldung oder Gestattung bei der Ausländerbehörde vorzusprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.

    Sie wollen einen bereits beauftragten Aufenthaltstitel oder Reisepass abholen:

    Sie können montags zwischen 08:30 und 12:00 Uhr sowie 15:00 und 17:00 Uhr ohne Termin zur Abholung von Aufenthaltstiteln und Reisepässen bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.

    Sie benötigen einen Übertrag Ihres Aufenthaltstitels aufgrund eines neues Reisepasses oder aufgrund von Verlust Ihres bisherigen Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis):

    Ebenfalls können Sie für Überträge montags zwischen 15:00 und 17:00 Uhr sowie donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr ohne Termin bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.

    Für die Servicestelle der Studierenden und Gastwissenschaftler ist die Vorsprache grundsätzlich nur mit einer vorherigen Terminabsprache möglich.

    Adresse

    Hausanschrift

    - Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen in der Ausländerbehörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Öffnungszeiten der Ausländerbehörde: Montag 8:30 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr Dienstag und Donnerstag 8:30 bis 15:30 Uhr Mittwoch 8 bis 11 Uhr Freitag 8:30 bis 13 Uhr  Hinweis: Bitte nehmen Sie zunächst per Mail Kontakt mit der Ausländerbehörde auf. Das weitere Vorgehen, erforderliche Unterlagen usw. für Ihr Anliegen werden dann im Einzelfall geklärt. Informationen zu den Vorsprachemöglichkeiten (Abholung bereits beantragter Aufenthaltstitel/Reisepässe, Überträge von Niederlassungserlaubnissen, Verlängerung von Duldungen/Gestattungen) entnehmen Sie bitte der obigen "Beschreibung". Weitere Informationen können Sie der Internetseite der Ausländerbehörde entnehmen.  Wir bitten um Ihr Verständnis. Servicestelle für Studenten und Wissenschaftler: Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten: Vorsprache nur nach vorheriger Terminabsprache möglich    Die gesamte Ausländerbehörde bleibt in den Jahren 2022/2023 an folgenden Tagen geschlossen: 24.12.2022 (Heiligabend) 26.12.2022 (2. Weihnachtsfeiertag) 01.01.2023 (Neujahr) 07.04.2023 (Karfreitag) 08.04.2023 (Karsamstag) 10.04.2023 (Ostermontag) 29.04.2023 (Samstag vor dem 1. Mai) 01.05.2023 (Tag der Arbeit) 18.05.2023 (Christi Himmelfahrt) 27.05.2023 (Samstag vor Pfingsten) 29.05.2023 (Pfingstmontag) 03.10.2023 (Tag der deutschen Einheit) 31.10.2023 (Reformationstag) 23.12.2023 (Samstag vor Heiligabend) 25.12.2023 (1. Weihnachtsfeiertag) 26.12.2023 (2. Weihnachtsfeiertag) 30.12.2023 (Samstag vor Silvester) 31.12.2023 (Silvester) 01.01.2024 (Neujahr)

    Kontakt

    E-Mail: auslaenderbehoerde@braunschweig.de

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    Fax: 0531 4706008

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 22.08.2019 (von: Webservice, Stadt Braunschweig)

    Technisch geändert am 14.10.2024 (von: Webservice, Stadt Braunschweig)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    Braunschweig - Ausländerangelegenheiten

    Aktuelles

    Wir bitten in der Abteilung Bürgerangelegenheiten/Ausländerbehörde weiterhin Mund-Nasen-Bedeckungen in Form einer medizinischen Maske bzw. einer FFP2 Maske zu tragen.

    Beschreibung

    Informationen über Ausländerangelegenheiten erhalten Sie auf unseren Internetseiten (s. bei "Downloads/Links").

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    Wird der Antrag auf Verlängerung vor Ablauf der Gültigkeit gestellt, gilt der bisherige Aufenthaltserlaubnis bis zu einer endgültigen Entscheidung fort. Sofern eine Beschäftigung oder Erwerbstätigkeit erlaubt ist, dürfen Sie diese weiterhin ausüben. Hierüber wird Ihnen eine Bescheinigung ausgestellt.

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    Sie können montags zwischen 08:30 und 12:00 Uhr sowie 15:00 und 17:00 Uhr ohne Termin zur Abholung von Aufenthaltstiteln und Reisepässen bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.

    Sie benötigen einen Übertrag Ihres Aufenthaltstitels aufgrund eines neues Reisepasses oder aufgrund von Verlust Ihres bisherigen Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis):

    Ebenfalls können Sie für Überträge montags zwischen 15:00 und 17:00 Uhr sowie donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr ohne Termin bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.

    Für die Servicestelle der Studierenden und Gastwissenschaftler ist die Vorsprache grundsätzlich nur mit einer vorherigen Terminabsprache möglich.

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    Vorsprachen in der Ausländerbehörde sind nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Öffnungszeiten der Ausländerbehörde: Montag 8:30 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr Dienstag und Donnerstag 8:30 bis 15:30 Uhr Mittwoch 8 bis 11 Uhr Freitag 8:30 bis 13 Uhr  Hinweis: Bitte nehmen Sie zunächst per Mail Kontakt mit der Ausländerbehörde auf. Das weitere Vorgehen, erforderliche Unterlagen usw. für Ihr Anliegen werden dann im Einzelfall geklärt. Informationen zu den Vorsprachemöglichkeiten (Abholung bereits beantragter Aufenthaltstitel/Reisepässe, Überträge von Niederlassungserlaubnissen, Verlängerung von Duldungen/Gestattungen) entnehmen Sie bitte der obigen "Beschreibung". Weitere Informationen können Sie der Internetseite der Ausländerbehörde entnehmen.  Wir bitten um Ihr Verständnis. Servicestelle für Studenten und Wissenschaftler: Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten: Vorsprache nur nach vorheriger Terminabsprache möglich    Die gesamte Ausländerbehörde bleibt in den Jahren 2022/2023 an folgenden Tagen geschlossen: 24.12.2022 (Heiligabend) 26.12.2022 (2. Weihnachtsfeiertag) 01.01.2023 (Neujahr) 07.04.2023 (Karfreitag) 08.04.2023 (Karsamstag) 10.04.2023 (Ostermontag) 29.04.2023 (Samstag vor dem 1. Mai) 01.05.2023 (Tag der Arbeit) 18.05.2023 (Christi Himmelfahrt) 27.05.2023 (Samstag vor Pfingsten) 29.05.2023 (Pfingstmontag) 03.10.2023 (Tag der deutschen Einheit) 31.10.2023 (Reformationstag) 23.12.2023 (Samstag vor Heiligabend) 25.12.2023 (1. Weihnachtsfeiertag) 26.12.2023 (2. Weihnachtsfeiertag) 30.12.2023 (Samstag vor Silvester) 31.12.2023 (Silvester) 01.01.2024 (Neujahr)

    Kontakt

    E-Mail: auslaenderbehoerde@braunschweig.de

    Telefon Festnetz: 0531 4701

    Fax: 0531 4706008

    Internet

    Version

    Technisch erstellt am 25.11.2023 (von: Webservice, Stadt Braunschweig)

    Technisch geändert am 25.11.2023 (von: Webservice, Stadt Braunschweig)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Braunschweig - Ausländerangelegenheiten

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    Sie haben die Möglichkeit, mittwochs von 08:00 bis 11:00 Uhr ohne Termin zur Ausstellung bzw. Verlängerung Ihrer Duldung oder Gestattung bei der Ausländerbehörde vorzusprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.

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    Sie benötigen einen Übertrag Ihres Aufenthaltstitels aufgrund eines neues Reisepasses oder aufgrund von Verlust Ihres bisherigen Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis):

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    Die Gültigkeit von Duldungen und Aufenthaltsgestattungen endet:

    Sie haben die Möglichkeit, mittwochs von 08:00 bis 11:00 Uhr ohne Termin zur Ausstellung bzw. Verlängerung Ihrer Duldung oder Gestattung bei der Ausländerbehörde vorzusprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.

    Sie wollen einen bereits beauftragten Aufenthaltstitel oder Reisepass abholen:

    Sie können montags zwischen 08:30 und 12:00 Uhr sowie 15:00 und 17:00 Uhr ohne Termin zur Abholung von Aufenthaltstiteln und Reisepässen bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.

    Sie benötigen einen Übertrag Ihres Aufenthaltstitels aufgrund eines neues Reisepasses oder aufgrund von Verlust Ihres bisherigen Aufenthaltstitels (Niederlassungserlaubnis):

    Ebenfalls können Sie für Überträge montags zwischen 15:00 und 17:00 Uhr sowie donnerstags von 08:30 bis 12:00 Uhr ohne Termin bei der Ausländerbehörde vorsprechen. Bitte ziehen Sie dazu im Wartebereich 2 eine Wartenummer und warten bis Sie aufgerufen werden.

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    Kontakt

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    Die Gültigkeit Ihrer Duldung oder Aufenthaltsgestattung endet:

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    Hausanschrift

    Friedrich-Seele-Straße 7

    38122 Braunschweig

    Öffnungszeiten

    Vorsprachen in der Ausländerbehörde sind grundsätzlich nur nach vorheriger Terminvereinbarung in den nachfolgend genannten Zeiten möglich (Ausnahmen hiervon siehe oben unter "Beschreibung"): Montag 8:30 bis 13 Uhr und 15 bis 18 Uhr Dienstag und Donnerstag 8:30 bis 15:30 Uhr Mittwoch 8 bis 11 Uhr Freitag 8:30 bis 13 Uhr  Hinweis: Bitte nehmen Sie zunächst per Mail Kontakt mit der Ausländerbehörde auf. Das weitere Vorgehen, erforderliche Unterlagen usw. für Ihr Anliegen werden dann im Einzelfall geklärt. Weitere Informationen können Sie der Internetseite der Ausländerbehörde entnehmen.  Wir bitten um Ihr Verständnis. Servicestelle für Studenten und Wissenschaftler: Vorsprache nur nach vorheriger Terminvereinbarung möglich. Einbürgerungen und Staatsangehörigkeitsangelegenheiten: Vorsprache nur nach vorheriger Terminabsprache möglich    Die gesamte Ausländerbehörde bleibt in den Jahren 2024/2025 an folgenden Tagen geschlossen: 03.10.2024 31.10.2024 24.12.2024 25.12.2024 26.12.2024 01.01.2025 18.04.2025 21.04.2025 01.05.2025 29.05.2025 09.06.2025 03.10.2025 31.10.2025 24.12.2025 25.12.2025 26.12.2025 31.12.2025

    Kontakt

    Telefon Festnetz: 0531 4701((Bürgertelefon))

    Fax: 0531 4706008

    E-Mail: auslaenderbehoerde@braunschweig.de

    Stichwörter

    auslanderbehorde, aufenthalt, abschiebung, ausweisung, Auslaenderamt, Auslaenderangelegenheiten, Scheinehe, auslaenderbehoerde, ausländerbehoerde, ausländerbehörde, ausländerbehörder, Ausländeramt, Fiktionsbescheinigung, ausländerstelle, Chancenkarte, Grenzübertrittsbescheinigung

    Version

    Technisch erstellt am 22.05.2024 (von: Webservice, Stadt Braunschweig)

    Technisch geändert am 18.11.2024 (von: Webservice, Stadt Braunschweig)

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)

    erforderliche Unterlagen

    • Personalausweis
    • AusweisApp und NFC-fähiges Smartphone oder Kartenlesegerät
    • selbstgewählte, sechsstellige PIN

    Voraussetzungen

    • Sie besitzen einen deutschen Personalausweis.

    Rechtsgrundlage(n)

    Verfahrensablauf

    Wenn Sie zum Zeitpunkt der Beantragung Ihres neuen Ausweisdokuments mindestens 16 Jahre alt waren, ist Ihr Online-Ausweis in der Regel bereits aktiviert. Einsatzbereit wird er durch das Setzen der selbstgewählten, sechsstelligen PIN. Hierzu gehen Sie wie folgt vor:

    • Nach Beantragung eines neuen Personalausweises erhalten Sie den sogenannten "PIN-Brief" per Post.
      • Folgen Sie den Anweisungen im Brief zum Setzen Ihrer selbstgewählten, sechsstelligen PIN für den Online-Ausweis. Das Setzen der PIN ist in Ihrem Bürgeramt direkt bei der Abholung des Ausweises sowie jederzeit über Apps für den Online-Ausweis, wie zum Beispiel der AusweisApp, möglich.

    Wenn Sie nachträglich Ihre PIN zurücksetzen oder neu beantragen möchten, dann können Sie eine neue PIN kostenfrei bei Ihrem zuständigen Bürgeramt setzen lassen.

    Fristen

    Es gibt keine Frist.

    Bearbeitungsdauer

    Wenn die PIN vorliegt, dauert die Bearbeitung ca. 5 Minuten..

    Kosten

    Es fallen keine Kosten an.

    Weitere Informationen

    Gültigkeitsgebiet

    Niedersachsen

    Fachliche Freigabe

    Fachlich freigegeben durch Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat, DV 2 am 25.10.2021

    Version

    Technisch erstellt am 22.01.2021 (von: LeiKaImport)

    Technisch geändert am 01.11.2024 (von: Intern, System)

    Stichwörter

    Ausweis-Chip, Pass, neu, PA, ePA, Perso, einschalten, elektronischer Personalausweis, Neuer PA, Personaldokument, nPA, Online-Ausweisfunktion, Starten, Ausweis, Elektronisch, Ausweischip, elektronisch, aktivieren, Chip, Erstbenutzung, Identitätsnachweis, Aktivierung, neuer Personalausweis, Start, Einschaltung, Anschaltung, Personalausweis, Anschalten

    Sprachversion

    Deutsch

    Sprache: de

    Technisch erstellt am 07.06.2017 (von: system)

    Technisch geändert am 09.06.2017 (von: Administrator)

    Englisch

    Sprache: en

    Sprachbezeichnung nativ: English

    Technisch erstellt am 07.07.2021 (von: Administrator)

    Technisch geändert am 23.10.2024 (von: Broich, Sascha)